16. September 2025 – Die regulatorischen Daten enthalten Informationen aus verschiedenen Gesetzgebungen im Zuständigkeitsbereich der ECHA. Die Transparenz der regulatorischen Aktivitäten der Behörden zu bestimmten Chemikalien und der daraus resultierenden Maßnahmen hilft den Beteiligten, sich durch Konsultationen effektiv am Entscheidungsprozess zu beteiligen und die gesetzlichen Bestimmungen für die von ihnen verwendeten Chemikalien einzuhalten.
Erklärung des Direktors für Risikomanagement
Peter van der Zandt, Direktor für Risikomanagement: „Transparenz und Vorhersehbarkeit der EU-Regulierungsaktivitäten sind ein Eckpfeiler einer gut funktionierenden Chemikalienregulierung. Wir haben diese regulatorischen Informationen nun einheitlich und in einem benutzerfreundlicheren Format bereitgestellt, damit alle Beteiligten und Interessierten die laufende Arbeit der Behörden verfolgen können.“
Rücknahme des Verbots
Die Europäische Kommission hatte zunächst einen ehrgeizigen Plan zum schrittweisen Ausstieg aus diesen Chemikalien angekündigt, der ein vollständiges Verbot der Verwendung von PFAS in nicht lebensnotwendigen Anwendungen vorsah. Nach intensiver Lobbyarbeit der Industrie und mehrerer Mitgliedstaaten wurden diese Pläne jedoch deutlich zurückgefahren. Bestimmte Anwendungen, insbesondere in der Luftfahrt und im medizinischen Bereich, scheinen nun vom geplanten Verbot ausgenommen zu sein.
Vier Verordnungen und Richtlinien
In dieser Veröffentlichung enthält ECHA CHEM die Regulierungsprozesse und Listen von vier Verordnungen und Richtlinien für Chemikalien:
REACH-Verordnung
- Die Liste der Stoffe, die Beschränkungen gemäß REACH unterliegen, und das Beschränkungsverfahren;
- Die Zulassungsliste und die Empfehlungen der ECHA zur Aufnahme von Stoffen in die Zulassungsliste;
- Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) und die Kandidatenliste;
- Dossier- und Stoffbewertung;
Trinkwasserrichtlinie (DWD)
- Europäische Positivlisten (EUPL);
CLP-Verordnung
- Anhang VI – Die Liste der Stoffe mit harmonisierter EU-Einstufung und Kennzeichnung (CLH) und das CLH-Verfahren;
POP-Verordnung:
- Die Listen der unter die POP-Verordnung fallenden Stoffe und der als POP vorgeschlagenen Stoffe.
Mit Ausnahme der neuen europäischen Positivlisten der DWD bleiben diese Listen im Bereich „Chemikaliensuche“ der ECHA-Website verfügbar. Da ECHA CHEM jedoch weiterhin um weitere Datensätze erweitert wird, werden die alten Seiten zur „Suche nach Chemikalien“ nach und nach auslaufen.
Zweck der ECHA CHEM
Die ECHA verwaltet die größte Chemikaliendatenbank der Europäischen Union (EU) und kombiniert von der Industrie übermittelte Daten mit Informationen aus EU-Regulierungsprozessen. ECHA CHEM ist die Lösung, um die wachsende Menge an Informationen, die die Agentur verwaltet, mit der Öffentlichkeit zu teilen.
Auf ECHA CHEM finden Sie Informationen zu Stoffregulierungsaktivitäten, dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis und den über 100.000 REACH-Registrierungen, die von Unternehmen bei der ECHA eingereicht wurden.
Weitere Informationen
- ECHA CHEM
- ECHA CHEM-Supportseiten
- Die ECHA schützt Gesundheit und Umwelt durch ihre Arbeit zur Chemikaliensicherheit
Quelle der Inspiration: ECHA
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Reservierung
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