ECHA drängt Antragsteller auf Biozid-Verlängerung, Zulassungsdaten in IUCLID vorzubereiten

ECHA drängt Antragsteller auf Biozid-Verlängerung, Zulassungsdaten in IUCLID vorzubereiten

Bilder: KI-generiert

ECHA drängt Antragsteller auf Biozid-Verlängerung, Zulassungsdaten in IUCLID vorzubereitenAb dem 1. Juli 2026 müssen alle Anträge auf Erneuerung von Zulassungen für Wirkstoffe in Biozidprodukten Zulassungsdaten im IUCLID-Format enthalten. Nur noch ein Jahr bis zum Datum der Einreichung, empfiehlt die ECHA Unternehmen, Zulassungsdaten im IUCLID-Format einzureichen und sich mit dem IUCLID-Validierungsassistenten vertraut zu machen.

30. Juni 2025 – Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle Anträge auf Erneuerung von Zulassungen für Wirkstoffe Zulassungsdaten im IUCLID-Format enthalten. Dies gilt für alle Zulassungsdaten, einschließlich der Daten aus dem ursprünglichen Antrag für den Wirkstoff gemäß der EU-Biozidprodukteverordnung (BPR).

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Vorteile der Verwendung des IUCLID-Formats

Die Verwendung des IUCLID-Formats für Bioziddaten bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • Erleichterung des Informationszugangs für die Risikobewertung von Chemikalien und Unterstützung des Ansatzes „Ein Stoff, eine Bewertung“;
  • Sicherstellung einer einheitlichen, eindeutigen Anwendung für jeden Wirkstoff und Produkttyp;
  • Verbesserung der Datenanalyse und Unterstützung der Umstellung auf alternative Prüfmethoden;
  • Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens und Beschleunigung laufender Bewertungen im Rahmen des Prüfprogramms; und
  • Ermöglichung einer automatisierten Berichterstattung in der Zukunft.

 

Der Validierungsassistent

Unternehmen können den IUCLID-Validierungsassistenten nutzen, um fehlende oder falsch platzierte Daten in ihren Anträgen zu identifizieren. Die technischen und qualitativen Prüfungen des Validierungsassistenten unterstützen die Einhaltung des IUCLID-Formats.

 

Verschiedene Handbücher

Die ECHA stellt IUCLID-Benutzerhandbücher und Handbücher zur Einreichung von Biozidprodukten zur Verfügung, um Unternehmen zu unterstützen. Nationale Helpdesks unterstützen Antragsteller in ihrer Muttersprache.

 

Hintergrund

Gemäß Artikel 79 der Biozidverordnung müssen alle Anträge auf Zulassung von Wirkstoffen im Format der International Uniform Chemical Information Database (IUCLID) eingereicht werden. Es ist jedoch seit langem üblich, dass Mitgliedstaaten unstrukturierte, nicht im IUCLID-Format erstellte Daten für Wirkstoffe von Biozidprodukten akzeptieren, die im Prüfprogramm enthalten sind. Diese Praxis wurde bisher im Rahmen der Beratung zu Wirkstoffen aus dem Prüfprogramm im Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der ECHA berücksichtigt. Diese Vorgehensweise wurde nun geändert, um sicherzustellen, dass die Dossiers für Biozidprodukte ebenfalls dem IUCLID-Format folgen und mit den Anforderungen anderer Verordnungen in Einklang stehen.

 

Weitere Informationen

 

Quelle: ECHA
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Reservierung
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