5. November 2025 – Der Staatenausschuss der ECHA bestätigte in seiner Oktober-Sitzung die Aufnahme von 1,1′-(Ethan-1,2-diyl)bis[pentabrombenzol] (DBDPE) in die Liste. Der Stoff ist sehr persistent und stark bioakkumulativ und wird in verschiedenen Industrien als Flammschutzmittel eingesetzt. Die Aufnahme in die Liste unterstützt die mögliche Beschränkung bromierter Flammschutzmittel.
Eintrag hinzugefügt zur Kandidatenliste am 5. November 2025:
| Stoffname | EG-Nummer | CAS-Nummer | Grund für die Aufnahme | Anwendungsbeispiele |
|---|---|---|---|---|
| 1,1'-(ethane-1,2-diyl)bis[pentabromobenzene] (DBDPE) | 284-366-9 | 84852-53-9 | Sehr persistent und sehr bioakkumulativ, vPvB (Artikel 57e) | Flammschutzmittel |
Kandidatenliste und Zulassungsliste
Es besteht ein Unterschied zwischen der Kandidatenliste und der Zulassungsliste. Die Kandidatenliste umfasst Stoffe, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, während die Zulassungsliste die Verwendung dieser Stoffe ohne Zulassung konkret einschränkt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments enthält die Kandidatenliste 251 Einträge. Einige davon sind Stoffgruppen, was die Gesamtzahl der betroffenen Stoffe erhöht.
Ein Stoff der Kandidatenliste kann zukünftig in die Zulassungsliste aufgenommen werden. Ist ein Stoff in der Zulassungsliste eingetragen, dürfen Unternehmen ihn nur verwenden, wenn sie einen Zulassungsantrag stellen und die Europäische Kommission die weitere Verwendung genehmigt.
Folgen der Aufnahme in die Kandidatenliste
Im Rahmen von REACH unterliegen Unternehmen rechtlichen Verpflichtungen, wenn ihr Stoff – ob als Reinstoff, in Gemischen oder in Erzeugnissen – in die Kandidatenliste aufgenommen wird. Ein kurzer Überblick über die Verpflichtungen:
- Enthält einen Artikel einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent, müssen Ihre Kunden und Verbraucher über die sichere Verwendung informieren. Wenn Sie das Richtige kaufen, sind die Kunden mit den Produkten, die sie kaufen, zufrieden, insbesondere mit den hochwertigsten Materialien.
- Importeur und Reparateur von Artikeln, wenn die ECHA innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme in die Liste (5. November 2025) berücksichtigt wird, wenn ich Artikel aus der Kandidatenliste lese.
- Lieferanten von Stoffen der Kandidatenliste in der EU und im EWR, diese als Reinstoffe oder in Gemischen liefern, müssen das Sicherheitsdatenblatt, das sie zur Verfügung stellen, aktualisieren.
- Bei der Nutzung der ECHA ist die Berücksichtigung der Abfallwirtschaftslinie zu berücksichtigen, die insbesondere bei der Pflege von Stoffen in Form von mehr als 0,1 Gewichtsverlust zu einer Energierückgewinnung führt. Diese Einschätzung wird in der ECHA-Datenbank für den besonderen Schutz von Materialien in Produkten (SCIP) deutlich gemacht.
- Die Berücksichtigung der EU-Umweltvorschriften kann durch Produkte erreicht werden, die insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz nicht durch die Umwelt beeinträchtigt werden.
Weitere Informationen
- Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe für die Zulassung
- Überblick über die Verpflichtungen nach REACH aufgrund der Aufnahme in die Kandidatenliste
- Meldepflichten für Stoffe in Erzeugnissen
- Datenbank besonders besorgniserregender Stoffe in Produkten (SCIP)
- Protokoll der Sitzung des Mitgliedstaatenausschusses im Oktober
Quelle: ECHA
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