20. August 2025 – Die fünf Behörden, die als Dossiereinreicher fungierten, haben ihre Auswertung der über 5.600 wissenschaftlichen und technischen Kommentare abgeschlossen, die im Rahmen der Konsultation 2023 von Dritten eingegangen waren. Auf Grundlage der gesammelten Erkenntnisse haben sie ihren ursprünglichen Beschränkungsvorschlag aktualisiert. Dieses Hintergrunddokument bildet die Grundlage für die Empfehlungen der ECHA-Ausschüsse. Dieses Dokument kann auf Grundlage der Bewertung der Ausschüsse weiter aktualisiert werden.
Acht betroffene Sektoren
Unter anderem haben die fünf Behörden acht Sektoren identifiziert und bewertet, die im ursprünglichen Vorschlag nicht ausdrücklich erwähnt wurden. Diese Sektoren sind:
- Druckanwendungen;
- Dichtungsanwendungen;
- Maschinenanwendungen;
- Andere medizinische Anwendungen, wie z. B. Direktverpackungen und pharmazeutische Hilfsstoffe;
- Militärische Anwendungen;
- Sprengstoffe;
- Technische Textilien; und
- Weitere industrielle Anwendungen, wie z. B. Lösungsmittel und Katalysatoren.
Alternative Beschränkungsoptionen
Sie prüften auch alternative Beschränkungsoptionen, die über ein vollständiges Verbot oder ein Verbot mit vorübergehenden Ausnahmen für bestimmte Anwendungen hinausgehen. Diese Optionen umfassen Bedingungen, die die weitere Produktion, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PFAS erlauben, sofern die Risiken kontrolliert werden können. Diese alternativen Optionen wurden vom Dossier-Einreicher für folgende Punkte bewertet:
- PFAS-Produktion;
- Transport;
- Elektronik und Halbleiter;
- Energie;
- Dichtungsanwendungen;
- Maschinenanwendungen; und
- technische Textilien.
Die Rolle von RAC, SEAC und der Europäischen Kommission
Die wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und Sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA prüfen die vorgeschlagene Beschränkung weiterhin. Die Agentur ist bestrebt, der Europäischen Kommission so schnell wie möglich eine transparente, unabhängige und qualitativ hochwertige Stellungnahme von RAC und SEAC vorzulegen.
Die Europäische Kommission wird letztendlich in Absprache mit den EU-Mitgliedstaaten über die Beschränkung entscheiden.
Hintergrundinformationen
Der Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU/im EWR wurde von Behörden in Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden erarbeitet und am 13. Januar 2023 bei der ECHA eingereicht. Ziel ist es, die PFAS-Emissionen in die Umwelt zu reduzieren und Produkte und Prozesse für den Menschen sicherer zu machen. Die sechsmonatige Konsultation lief vom 22. März bis zum 25. September 2023.
Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, bestehend aus unabhängigen Experten der EU-Mitgliedstaaten, bewerten den Vorschlag derzeit.
Weitere Informationen
- Aktualisierter Vorschlag zur PFAS-Beschränkung (Entwurf des Hintergrunddokuments)
- Medienkontakte:
- presse(at)baua.bund.de (für Fragen zum Vorschlag und seinen Aktualisierungen)
- press(at)echa.europa.eu (für Fragen zum REACH-Beschränkungsverfahren)
- Stand der wissenschaftlichen Bewertung durch RAC und SEAC [PDF][EN]
Quelle: ECHA
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