Biozidpreise steigen mit der Inflation

ECHA priorisiert Unterstützung für KMU

Bilder: KI-generiert

Biozidpreise steigen mit der InflationDie Europäische Kommission hat die überarbeitete Verordnung über Biozidproduktgebühren verabschiedet, um der Inflation Rechnung zu tragen. Die Standardgebühren für Unternehmen im Zusammenhang mit der Zulassung von Wirkstoffen, EU-Zulassungen und anderen Aufgaben werden um 19,5 % steigen. Dies schließt beispielsweise auch die Prüfung der technischen Äquivalenz ein.

Die Erhöhung um 19,5 % spiegelt die durchschnittliche jährliche Inflation in Europa zwischen 2021 und 2023 wider und stellt die erste Gebührenanpassung seit Inkrafttreten der Verordnung über Biozidproduktgebühren im Jahr 2013 dar.

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Praktische Informationen

Die ermäßigten Gebühren für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bleiben bestehen. Die Anspruchsvoraussetzungen für diese Ermäßigungen bleiben unverändert. Die Gebührenermäßigungen werden weiterhin als Prozentsatz der Standardgebühren berechnet. Die angepassten Gebühren gelten ab dem 14. August 2025.

 

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat die überarbeitete Verordnung über Biozidproduktgebühren am 24. Juli 2025 verabschiedet. Diese Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

 

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Quelle: ECHA
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