Die Erhöhung um 19,5 % spiegelt die durchschnittliche jährliche Inflation in Europa zwischen 2021 und 2023 wider und stellt die erste Gebührenanpassung seit Inkrafttreten der Verordnung über Biozidproduktgebühren im Jahr 2013 dar.
Praktische Informationen
Die ermäßigten Gebühren für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bleiben bestehen. Die Anspruchsvoraussetzungen für diese Ermäßigungen bleiben unverändert. Die Gebührenermäßigungen werden weiterhin als Prozentsatz der Standardgebühren berechnet. Die angepassten Gebühren gelten ab dem 14. August 2025.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat die überarbeitete Verordnung über Biozidproduktgebühren am 24. Juli 2025 verabschiedet. Diese Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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Quelle: ECHA
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