Intensive EU-Debatte über die Notwendigkeit von Chemikaliensicherheitsvorschriften

Intensive EU-Debatte über die Notwendigkeit von Chemikaliensicherheitsvorschriften

Bilder: KI-generiert

Intensive EU-Debatte über die Notwendigkeit von ChemikaliensicherheitsvorschriftenBei der von der EKR-Fraktion im Europäischen Parlament organisierten Veranstaltung diskutieren die Europäische Chemikalienagentur, die Kommission und die Industrie, wie Gesundheit, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang gebracht werden können.

Ein entscheidender Wettbewerb um die Zukunft Europas ist im Gange: Wie viel Raum sollte Innovation, wie viel Gesundheits- und Umweltschutz und wie viel industrieller Wettbewerbsfähigkeit eingeräumt werden? Dieses Gleichgewicht schien in Brüssel, im Sitz des Europäischen Parlaments, fragiler denn je, als die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformisten (EKR) am 14. Oktober eine Debatte zwischen der Europäischen Chemikalienagentur ECHA, der Europäischen Kommission und Industrievertretern zum Thema „Regulierung, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit: Die Rolle der ECHA in der europäischen Industrie und Umwelt“ organisierte.

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Technischer Schiedsrichter in der Politik

„Die ECHA ist kein Gesetzgeber, sondern ein Zentrum wissenschaftlicher Expertise“, stellte die Exekutivdirektorin der Agentur, Sharon McGuinness, von Anfang an klar. „Aufgabe der Agentur ist es, die europäischen Chemikalienvorschriften durchzusetzen und sicherzustellen, dass jedes in Verkehr gebrachte Produkt sicher bewertet und verwaltet wird. Wir wollen durchsetzbare, wissenschaftlich fundierte und vorhersehbare Gesetze. Wir brauchen nicht mehr Regeln, wir brauchen bessere Regeln“, betonte sie. Anschließend verwies sie auf einen Paradigmenwechsel: mehr Transparenz, verstärkte Digitalisierung und Risikobewertung mit der Integration neuer Tools der künstlichen Intelligenz. Ziel müsse es sein, zu vereinfachen, ohne zu schwächen: „Vereinfachung bedeutet nicht, den Schutz zu verringern, sondern das System für Bürger und Unternehmen effektiver zu machen.“

 

Schutz, aber keine Lähmung

Die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) bildet das Rückgrat der europäischen Chemikalienpolitik. Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen diese registrieren und ihre Sicherheit nachweisen. Die Verordnung gilt weltweit als Vorbild, stellt für Unternehmen aber auch ein Labyrinth dar. Dies war so sehr, dass die Europäische Kommission eingriff und die Veröffentlichung der vorgeschlagenen wesentlichen Änderungen zur Vereinfachung, Modernisierung und Stärkung der Durchsetzung vorzog.

 

Dilemma

Petro Fiocchi (EKR), Europaabgeordneter und Ansprechpartner des Europäischen Parlaments für die ECHA und Gastgeber des Treffens, warnte nachdrücklich: „Vereinfachung darf nicht zu mehr Verboten führen. Wir müssen die Regeln verständlicher machen und sicherstellen, dass diejenigen, die sie einhalten, nicht bestraft werden.“ Fiocchi betonte anschließend ein reales Risiko: „Wenn wir einen Stoff in Europa verbieten, aber dann Produkte importieren, die ihn enthalten, verlagern wir lediglich die Umweltverschmutzung, anstatt sie zu reduzieren.“

 

Die Gefahr der Überregulierung

Auf Seiten der Industrie würdigte Federchimica-Präsident Francesco Buzzella den Wert der REACH-Verordnung. Er kritisierte jedoch den zunehmenden Verwaltungsaufwand: „Die Komplexität des Systems verlagert Ressourcen von der Forschung in die Bürokratie. Kleine und mittlere Unternehmen sind am stärksten betroffen: Wir müssen den Aufwand verringern und ernsthafte wirtschaftliche Folgenabschätzungen durchführen.“ Buzzella betonte einen Grundsatz: Risiken müssen im Kontext und nicht abstrakt bewertet werden. Mit anderen Worten: „Wir brauchen einen Ansatz, der auf realen Risiken basiert, nicht nur auf potenziellen Gefahren.“
McGuinness betonte, dass auch für die ECHA „die Qualität der Dossiers oberste Priorität hat: Zu viele Registrierungen bleiben unvollständig oder inkonsistent. Daher besteht die Agentur auf dem Grundsatz ‚Ein Stoff, eine Bewertung‘, d. h. einer Bewertung für jeden Stoff, die von allen Behörden gemeinsam durchgeführt wird, um Doppelarbeit und Zeitaufwand zu reduzieren.“

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Die gemeinsame Sprache der Risiken

Die zweite Säule der europäischen Chemikalienregulierung ist die CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung). Diese Verordnung legt fest, wie gefährliche Stoffe eingestuft und ihre Risiken durch standardisierte Kennzeichnungen und Symbole kommuniziert werden. Sie stellt sicher, dass giftige, entzündbare oder krebserregende Stoffe in allen europäischen Ländern gleichermaßen anerkannt werden. Derzeit laufen Evaluierungen zur Änderung der Einstufung mehrerer gängiger Stoffe wie Ethanol, Lithium und Talkum mit der Möglichkeit, sie in die Liste der krebserregenden oder mutagenen Stoffe aufzunehmen. Die Folgen könnten jedoch – wie einige Sprecher erklären – weit über den Chemiesektor hinausgehen und nicht nur sensible Branchen wie das Gesundheitswesen und die Kosmetikindustrie, sondern auch die Pharmaindustrie, Hygieneprodukte und zahlreiche europäische Produktionsketten betreffen.

 

CLP-Verordnung unverzichtbar für den Binnenmarkt

Hans Ingels, Leiter des Referats Bioökonomie, Chemikalien und Kosmetik der GD GROW, bezeichnete die CLP-Verordnung als „einen gigantischen Text, aber unverzichtbar für den Binnenmarkt“. Er verwies zudem auf ein Paket „konkreter Vereinfachungen“, die durch die Einführung klarerer Kriterien und neuer Gefahrenklassen, wie beispielsweise für endokrine Disruptoren oder in der Umwelt persistente Stoffe, Kosten und Zeit sparen sollen.

 

Ressourcen und Planung erforderlich

Auf der operativen Seite erläuterte Mike Rasenberg, Direktor für Gefahrenbewertung der ECHA, wie eine harmonisierte Einstufung erstellt wird: „Jeder Vorschlag durchläuft einen unabhängigen wissenschaftlichen Ausschuss (RAC), der die Erkenntnisse bewertet und eine öffentliche Meinung formuliert. Es ist Wissenschaft im rechtlichen Rahmen.“ Er räumte ein, dass die Gefahr bestehe, dass der enorme Arbeitsaufwand die Einstufung zu einem Engpass mache. „Ressourcen und Planung sind erforderlich.“

 

Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden erforderlich

Raffaella Perrone, Leiterin des Amtes für Biozide und Kosmetika im Gesundheitsministerium, brachte Italiens Erfahrung in der Bewertung von Bioziden ein. Mit besonderem Fokus auf Ethanol: „Der Prozess ist zweistufig: Zuerst wird der Wirkstoff bewertet, dann das fertige Produkt. Wir folgen den OECD-Standards und stellen sicher, dass die Dossiers robust, transparent und nachverfolgbar sind.“ Ein Ansatz, der, wie sie erinnerte, „die Lieferkette sicherer macht, aber die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und nationalen Behörden erfordert.“

 

Das umstrittenste Thema

Der hitzigste Moment der Debatte waren PFAS, perfluorierte Alkylsubstanzen, die für ihre Beständigkeit gegen Wasser, Hitze und Abbau bekannt sind. Sie sind überall zu finden, von Mikrochips bis hin zu medizinischen Geräten, von Antihaftbeschichtungen bis hin zu technischen Textilien. Gerade weil sie nicht abbaubar sind, reichern sich PFAS in der Umwelt und im menschlichen Körper an, was ihnen den Spitznamen „ewige Substanzen“ eingebracht hat. Der Prozess, der zu einer Beschränkung führen könnte, begann offiziell am 13. Januar 2023, als Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Norwegen und Schweden der Europäischen Chemikalienagentur einen gemeinsamen Vorschlag für eine Beschränkung vorlegten.

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Technische Bewertungen laufen

Seit März 2023 laufen die technischen Bewertungen der beiden wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, des RAC (Ausschuss für Risikobewertung) und des SEAC (Ausschuss für sozioökonomische Analyse). Beide Ausschüsse untersuchen die 14 im ursprünglichen PFAS-Beschränkungsvorschlag vorgesehenen Bereiche im Detail und analysieren ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesundheit und Wirtschaft. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation wurden acht weitere Anwendungsbereiche identifiziert, die jedoch nicht gesondert untersucht werden, um die Frist der Europäischen Kommission bis Ende 2026 einzuhalten. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewertungen abgeschlossen sein. RAC und SEAC planen, ihre Analysen bis Ende des Jahres abzuschließen und dabei auch übergreifende Aspekte wie die PFAS-Produktion und branchenübergreifende Probleme zu berücksichtigen.

 

Veröffentlichung der aktualisierten Fassung

Am 20. August wurde eine aktualisierte Fassung des Vorschlags veröffentlicht. Sie sieht einen flexibleren Ansatz als ein vollständiges Verbot vor: einige dauerhafte Ausnahmen für Bereiche, die als wesentlich gelten, und vorübergehende Ausnahmen mit regelmäßiger Überprüfung für Bereiche, in denen technische Alternativen bestehen. Erst nachdem RAC und SEAC ihre endgültigen Positionen formuliert haben, kann die Europäische Kommission den endgültigen Vorschlag vorlegen. Dieser Vorschlag wird anschließend im REACH-Ausschuss diskutiert und abgestimmt.

 

Der Ruf nach wissenschaftlicher Präzision

Tommaso Dragani, CEO von Aspedia und ehemaliger Direktor der Forschungsabteilung für Genetische Epidemiologie und Pharmakogenomik an der IRCCS National Cancer Institute Foundation in Mailand, betonte, dass „PFAS keine einzelne Substanz, sondern eine Familie von mehr als 12.000 Verbindungen sind“. Die vorgeschlagene Beschränkung behandle sie jedoch als Ganzes. „Das ist ein wissenschaftlicher Fehler“, argumentierte er, „denn einige PFAS sollten sofort verboten werden, andere – wie etwa Fluorpolymere, die in der Medizin oder Energie verwendet werden – sind jedoch nicht bioverfügbar und können nicht sicher gehandhabt werden.“ Dragani plädierte daher für ein Verbot „dispersiver“ Anwendungen, etwa in Kosmetika oder Verpackungen, und für Investitionen in Bioremediationstechniken: „Ein vollständiges Verbot ist nicht notwendig: Wir brauchen wissenschaftliche Präzision.“

 

Der Einwand gegen ein generelles Verbot

Aus Branchensicht verwies Jonathan Crozier, Leiter Chemikalien- und Umweltpolitik bei BASF – einem der weltweit größten Chemieunternehmen mit Sitz in Deutschland – auf einen konkreten Fall: „Unser Standort Ludwigshafen ist eine Stadt in der Stadt: zehn Quadratkilometer, 200 Anlagen, 34.000 Mitarbeiter. Selbst diejenigen, die keine PFAS produzieren, brauchen sie: Sie werden für Rohre, Dichtungen und Membranen benötigt.“ Laut Crozier würde ein generelles Verbot die Sicherheit von Anlagen und ganzen Wertschöpfungsketten gefährden, von der Pharmaindustrie bis zur Luft- und Raumfahrt.

 

Die Komplexität erkennen

Die Europäische Kommission, vertreten durch Paul Speight, Leiter des Referats „Sichere und nachhaltige Chemikalien“ der Generaldirektion Umwelt, erkannte die Komplexität des Problems: „PFAS-Verunreinigungen sind weit verbreitet und besorgniserregend. Doch nicht alle Verwendungszwecke sind gleich. Wir brauchen eine intelligente Regulierung, die zwischen unverzichtbaren Verwendungszwecken und Missbrauch unterscheidet.“ Speight prognostizierte, dass Brüssel verwendungsbezogene Beschränkungen anstreben werde, nicht ein willkürliches Verbot: „Gesundheitsschutz ohne Innovationsstopp ist der richtige Weg.“

 

Vertrauensbildung ist unerlässlich

Jessica Rosewall leitete die Debatte. Die EU-Umweltkommissarin betonte, dass es keinen Widerspruch zwischen Umweltschutz, Innovation und Industrie gebe, wenn wir Vertrauen aufbauen könnten. Die EU müsse „häufiger und lauter“ über Chemie sprechen, da hier der grüne und technologische Wandel auf dem Spiel stehe: „Ohne sichere Chemie gibt es keine nachhaltige Wirtschaft.“
Alle Redner sagten dasselbe, wenn auch mit unterschiedlichen Worten: Europa müsse lernen, zu schützen, ohne die Produktion aufzugeben. McGuinness fasste es so zusammen: „Die Herausforderung liegt nicht zwischen Gesundheit und Industrie, sondern zwischen Visionen: Wollen wir ein Europa, das diktiert, oder ein Europa, das führt?“

Quelle: 24 Europe
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