Ist Ihr Unternehmen „IUCLID-bereit“ für 2026?

Ist Ihr Unternehmen „IUCLID-bereit“ für 2026?

Bilder: KI-generiert

Ist Ihr Unternehmen „IUCLID-bereit“ für 2026?Unternehmen können ihre jährlichen Mikroplastikemissionen gemäß der EU-Mikroplastikbeschränkung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) melden. Diese Meldepflichten gelten für Anträge, die von dem EU-weiten Verbot ausgenommen sind. Die ersten Meldungen sind bis zum 31. Mai 2026 fällig und umfassen die geschätzten Emissionen für 2025.
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Helsinki, 26. November 2025 – Die neuesten Versionen unserer Chemikaliendaten-Software IUCLID und des REACH-IT-Einreichungstools unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung der EU-weiten Mikroplastikbeschränkung, die 2023 in Kraft trat.

 

Hintergrund des Berichtssystems

Das Berichtssystem wurde in Zusammenarbeit mit Interessengruppen entwickelt und gewährleistet eine standardisierte und transparente Datenerfassung. Dadurch können Regulierungsbehörden Emissionen überwachen und die Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen bewerten. Die Daten können zudem als Grundlage für zukünftige politische Entscheidungen zum Thema Mikroplastik dienen.

 

Berichtspflichten

Die jährliche Berichtspflicht gilt für Anwendungen synthetischer Polymermikropartikel (SPM), die vom Verbot ausgenommen sind, wie z. B. in der Veterinär- und Humanmedizin, als Lebensmittelzusatzstoffe, in In-vitro-Diagnostika und in industriellen Anwendungen. Die Pflichten gelten für Hersteller, Importeure und nachgelagerte Anwender. Auch Lieferanten von SPM und SPM-haltigen Produkten sind unter bestimmten Bedingungen betroffen.

 

IUCLID 2026: Fristen und Anforderungen
  • -31. Mai 2026: Der erste Bericht über Mikroplastikemissionen muss eingereicht werden.
    – Gilt für: Hersteller und industrielle Anwender von Mikroplastik, das als Rohstoff für die Kunststoffproduktion in industriellen Anlagen verwendet wird.
    – Die Daten umfassen: Geschätzte Emissionen für das Kalenderjahr 2025.
  • 31. Mai 2027: Die zweite Phase der Mikroplastikberichterstattung beginnt und umfasst weitere industrielle Anwendungen und ausgenommene Produkte.
  • Mitte 2026: Frist für die Erneuerung der Zulassungen für Wirkstoffe in Biozidprodukten, die in das IUCLID-Format umgestellt werden müssen.
  • Laufend: Für andere IUCLID-Einreichungen gelten spezifische Fristen, beispielsweise die vierteljährlichen Fristen für Beschränkungsdossiers, die bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht werden.

 

Berichterstattung

Berichte müssen Emissionen des vorangegangenen Kalenderjahres enthalten. Derzeit sind in REACH-IT nur Erstmeldungen möglich. Aktualisierungen sind ab dem zweiten Quartal 2026 möglich.

 

Ressourcen

Die ECHA hat Leitlinien, ein IUCLID-Handbuch und ein Video-Tutorial veröffentlicht, um Unternehmen bei der Erstellung und Einreichung ihrer Berichte zu unterstützen. Zusätzlich steht ein vorausgefüllter IUCLID-Datensatz (.i6z) zur Verfügung, der Nutzern bei der Erstellung ihrer IUCLID-Dossiers hilft.
Unternehmen werden dringend gebeten, sich rechtzeitig vor den jeweiligen Fristen mit den Berichtspflichten und den Begleitmaterialien der ECHA vertraut zu machen.

 

Hintergrund

Die EU-weite Beschränkung von Mikroplastik, die im Oktober 2023 in Kraft trat, verbietet die absichtliche Verwendung von Mikroplastik in Produkten wie Kosmetika, Waschmitteln und bestimmten Agrarprodukten sowie bestimmte Prozesse, bei denen es in die Umwelt gelangt. Die Verordnung führt Meldepflichten für Hersteller, Importeure, nachgelagerte Anwender und Lieferanten von Mikroplastik oder mikroplastikhaltigen Produkten für bestimmte Ausnahmefälle ein, um Mikroplastikemissionen zu überwachen und zu reduzieren.

 

Weitere Informationen

Quelle: ECHA
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Reservierung
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, in einigen Fällen aus verschiedenen Informationsquellen. (Interpretations-) Fehler sind nicht ausgeschlossen. Aus diesem Text kann daher keine rechtliche Verpflichtung abgeleitet werden. Jeder, der sich mit diesem Thema befasst, hat die Verantwortung, sich mit der Sache zu befassen!

Hinweis
Dieser Artikel wurde mit einem Computersystem ohne menschlichen Eingriff übersetzt. Es ist daher möglich, dass der Artikel Fehler im Wortschatz, in der Syntax oder in der Grammatik enthält.