Jedes fünfte Gefahrstoffgemisch wird nicht an Giftnotrufzentralen gemeldet

Jedes fünfte Gefahrstoffgemisch wird nicht an Giftnotrufzentralen gemeldet

Bilder: KI-generiert

Jedes fünfte Gefahrstoffgemisch wird nicht an Giftnotrufzentralen gemeldet.Das Pilotprojekt des ECHA-Forums ergab, dass 19 % der untersuchten Gefahrstoffgemische nicht an Giftnotrufzentralen gemeldet worden waren.

Am 11. Februar 2026 überprüften Inspektoren in 18 EU-/EWR-Ländern 1.597 Gemische, um festzustellen, ob die Industrie ihrer Meldepflicht für Gefahrstoffgemische an die nationalen Giftnotrufzentralen nachkommt. Diese Meldepflicht ist in der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen (CLP-Verordnung) geregelt. Die Meldungen sind für Giftnotrufzentralen unerlässlich, um im Falle einer Exposition gegenüber Gefahrstoffgemischen eine angemessene medizinische Versorgung zu gewährleisten. Von allen untersuchten Gemischen waren 19 % nicht den Behörden gemeldet worden.

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Vorsitzender der Arbeitsgruppe des Pilotprojekts

Chris Van den Hole, Vorsitzender der Arbeitsgruppe des Pilotprojekts, kommentierte: „Die Nichtmeldung der erforderlichen Informationen an Giftnotrufzentralen beeinträchtigt die Effektivität der Notfallmaßnahmen. Daher nehmen die Prüfer diese Feststellungen sehr ernst und haben zahlreiche Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften ergriffen.“ Er fügte hinzu: „Um die Situation zu verbessern, haben wir Empfehlungen für Marktteilnehmer, Behörden und Verbraucher in unseren Bericht aufgenommen.“

 

Sensibilisierung für rechtliche Verpflichtungen

Das Pilotprojekt zielte auch darauf ab, das Bewusstsein der Verantwortlichen für ihre rechtlichen Verpflichtungen zu schärfen, beispielsweise die Angabe der eindeutigen Formelkennung (UFI) auf dem Etikett ihrer Produkte. Der 16-stellige, alphanumerische UFI-Code ist ein wichtiges Hilfsmittel für Giftnotrufzentralen, um eine Mischung nach einer Vergiftung schnell zu identifizieren. Bei 15 % der untersuchten Mischungen fehlte die erforderliche UFI auf dem Produktetikett.

 

Durchsetzungsmaßnahmen

Bei festgestellter Nichteinhaltung war die schriftliche Verwarnung die häufigste Maßnahme der Prüfer, gefolgt von mündlichen Verwarnungen, Verwaltungsanordnungen, Bußgeldern und sogar Strafanzeigen. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung befanden sich einige Fälle noch in der Nachbeobachtungsphase.

 

Hintergrund und Zielsetzung

Gemäß der CLP-Verordnung sind Unternehmen, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, verpflichtet, den zuständigen Behörden Informationen über deren Zusammensetzung bereitzustellen. Diese Behörden stellen die Informationen den Giftnotrufzentralen zur Verfügung, damit diese im Notfall die Öffentlichkeit oder medizinisches Fachpersonal beraten können. Die Meldepflicht gilt für Gemische, die als gesundheits- oder physikalisch gefährlich eingestuft sind. Beispiele hierfür sind ätzende, augenschädigende oder explosive Gemische. Die Namen der Unternehmen, die die kontrollierten Gemische in Verkehr gebracht haben, sowie die Markennamen der Produkte wurden für dieses Projekt nicht offengelegt. Hauptziel des Projekts war die Harmonisierung und Stärkung der nationalen Durchsetzung auf EU-Ebene.

 

Weitere Informationen

Quelle: ECHA
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Reservierung
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, in einigen Fällen aus verschiedenen Informationsquellen. (Interpretations-) Fehler sind nicht ausgeschlossen. Aus diesem Text kann daher keine rechtliche Verpflichtung abgeleitet werden. Jeder, der sich mit diesem Thema befasst, hat die Verantwortung, sich mit der Sache zu befassen!

Hinweis
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