Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden diesem System erstmals seit Jahren neue Gefahrenklassen hinzugefügt.
Bedeutung für die Farben- und Beschichtungsindustrie
Die neuen Kriterien gelten unmittelbar für viele Stoffe, die in der Farben- und Beschichtungsindustrie eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem Weichmacher, Lösemittel und verschiedene Additive. Hersteller, die nicht rechtzeitig handeln, riskieren nicht nur Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften. Auch Störungen in der Lieferkette und der Verlust des Marktzugangs können mögliche Folgen sein.
Hormonell schädigende Stoffe für Mensch und Umwelt
Stoffe, die das Hormonsystem beeinträchtigen
Hormonell schädigende Stoffe – sogenannte endokrine Disruptoren oder ED – können das Hormonsystem von Menschen und Tieren beeinflussen oder aus dem Gleichgewicht bringen. Beim Menschen werden sie unter anderem mit Krebs, Diabetes, angeborenen Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen des Nervensystems in Verbindung gebracht. Vergleichbare Auswirkungen wurden auch bei Tieren festgestellt.
Relevante Stoffe für die Beschichtungsindustrie
In der Farben- und Beschichtungsbranche können insbesondere bestimmte Phthalate, die als Weichmacher eingesetzt werden, unter die neue Gefahrenklasse fallen. Auch einige UV-Absorber und Biozide verdienen besondere Aufmerksamkeit.
Für die Umwelt sind vor allem Außenwandbeschichtungen und Bautenfarben relevant. Stoffe aus diesen Produkten können ausgewaschen oder durch Abspülung in Oberflächengewässer gelangen, wo sie hormonelle Wirkungen hervorrufen können.
PBT- und vPvB-Stoffe
Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PBT-Stoffe sind persistent, bioakkumulierbar und toxisch. vPvB-Stoffe sind sehr persistent und sehr bioakkumulierbar. Sie werden nur langsam abgebaut und können sich in Organismen, in der Nahrungskette und in der Umwelt anreichern. Dadurch können sie sowohl für Menschen als auch für Tiere erhebliche schädliche Auswirkungen haben.
Beispiele aus Farben und Beschichtungen
Chlorparaffine sind ein bekanntes Beispiel für PBT-Stoffe, die in der Farben- und Beschichtungsindustrie eingesetzt werden. Auch Dibutylzinndilaurat (DBTL), das häufig als Katalysator in Polyurethansystemen verwendet wird, steht unter strenger behördlicher Beobachtung.
PMT- und vPvM-Stoffe
Ein Risiko für den Wasserkreislauf
PMT-Stoffe sind persistent, mobil und toxisch. vPvM-Stoffe sind sehr persistent und sehr mobil. Im Gegensatz zu PBT- und vPvB-Stoffen reichern sie sich in der Regel nicht in größerem Umfang in Organismen an. Sie verbleiben jedoch über lange Zeit in der Umwelt und können sich leicht über den Wasserkreislauf verbreiten.
Dadurch können sie eine Bedrohung für Trinkwasserressourcen darstellen. Für Formulierungsfachleute ist insbesondere relevant, dass bestimmte kurzkettige Lösemittel und ionische Tenside möglicherweise die neuen PMT- oder vPvM-Kriterien erfüllen.
Auswirkungen auf Gemische
Wann wird ein Gemisch als hormonell schädigend eingestuft?
Ein Gemisch wird hinsichtlich der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt als hormonell schädigend eingestuft, wenn mindestens ein Bestandteil als endokriner Disruptor der Kategorie 1 oder 2 klassifiziert ist und in einer Konzentration vorliegt, die dem geltenden Grenzwert entspricht oder diesen überschreitet.
- Kategorie 1: eine Konzentration von mindestens 0,1 % – sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt.
- Kategorie 2: eine Konzentration von mindestens 1 % – sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt.
Wann gelten die PBT-, vPvB-, PMT- oder vPvM-Kriterien?
Ein Gemisch wird als PBT, vPvB, PMT oder vPvM eingestuft, wenn mindestens ein Bestandteil der jeweiligen Kategorie zugeordnet ist und in einer Konzentration von mindestens 0,1 % vorliegt.
Das bedeutet, dass bereits relativ geringe Mengen eines eingestuften Stoffes Auswirkungen auf die Einstufung des gesamten Gemischs haben können.
Wichtige Daten und Übergangsfristen
Stoffe: Verpflichtungen seit dem 1. Mai 2025
Seit dem 1. Mai 2025 müssen Stoffe, die neu auf den Markt gebracht werden, gemäß den neuen Gefahrenklassen eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.
Für Stoffe, die bereits vor dem 1. Mai 2025 auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. November 2026. Diese Frist gilt ausschließlich für Produkte, die bereits vor dem Geltungsbeginn auf dem Markt waren.
Gemische: Verpflichtungen ab dem 1. Mai 2026
Für Gemische, die ab dem 1. Mai 2026 neu auf den Markt gebracht werden, gilt die neue Einstufungspflicht ab diesem Datum. Für Gemische, die bereits vor dem 1. Mai 2026 auf dem Markt waren, läuft die Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2028.
Auch hier gilt die Übergangsregelung nur für Stoffe und Gemische, die bereits vor dem jeweiligen Geltungsbeginn auf dem Markt waren.
Was müssen Beschichtungshersteller jetzt tun?
Alle Rohstoffe überprüfen
Unternehmen müssen ihr gesamtes Rohstoffportfolio gründlich überprüfen. Dabei sollten sie feststellen, ob verwendete Stoffe inzwischen einer neuen Gefahrenklasse zugeordnet wurden oder noch bewertet werden.
Wichtige Informationsquellen sind:
- Sicherheitsdatenblätter der Lieferanten;
- Einstufungsdaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA);
- aktuelle ECHA-Datenbanken;
- Informationen über geplante oder bereits bestehende Verwendungsbeschränkungen.
Sicherheitsdatenblätter aktualisieren
Wenn ein Rohstoff eine neue Einstufung erhält, müssen die dazugehörigen Sicherheitsdatenblätter angepasst werden. Besondere Aufmerksamkeit verdient Abschnitt 2 – die Angabe der Gefahren. Auch die toxikologischen und ökologischen Informationen müssen, soweit erforderlich, aktualisiert werden.
Darüber hinaus sollten Hersteller prüfen, ob die neue Einstufung Auswirkungen auf Sicherheitshinweise, Lagerung, Transport und Verarbeitung hat.
Kennzeichnungen und Produktinformationen anpassen
Die bestehenden Gefahrenpiktogramme bleiben weiterhin gültig. Die dazugehörigen Gefahrenhinweise – die sogenannten H-Sätze – und Sicherheitshinweise – die P-Sätze – können sich jedoch ändern.
Etiketten, technische Dokumentationen, Produktinformationen und digitale Produktdaten müssen daher rechtzeitig überprüft und angepasst werden.
Formulierung erneut bewerten
Eine neue Einstufung kann weitreichendere Folgen haben als lediglich eine Änderung des Sicherheitsdatenblatts oder des Etiketts. Wenn für einen Rohstoff Verwendungsbeschränkungen oder andere gesetzliche Maßnahmen gelten, kann es erforderlich sein, die Formulierung erneut zu bewerten.
In einigen Fällen müssen Hersteller einen Rohstoff ersetzen, seine Konzentration reduzieren oder das Produktdesign vollständig anpassen.
Fazit
Umfassender Umgang mit neuen Umweltrisiken
Die Einführung der neuen Gefahrenklassen durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 stellt eine der wichtigsten Erweiterungen der CLP-Regelung seit ihrer Einführung dar.
Stoffe, die das Hormonsystem beeinflussen oder langfristig in der Umwelt und im Wasserkreislauf verbleiben, bringen Risiken mit sich, die durch die bisherigen Gefahrenkategorien nicht vollständig abgedeckt wurden. Die neuen Klassen schließen diese Lücke.
Frühzeitiges Handeln verhindert Probleme
Für die Farben- und Beschichtungsindustrie bedeutet dies einen klaren Handlungsaufruf. Hersteller sollten ausreichend Zeit für die Überprüfung der Rohstoffe, die Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter und die Überarbeitung der Produktkennzeichnungen einplanen.
Wer frühzeitig mit Lieferanten Rücksprache hält und die ECHA-Datenbanken regelmäßig überprüft, behält künftige Änderungen besser im Blick. Unternehmen, die ihre Rohstoffe aktiv überwachen und ihre Produkte rechtzeitig anpassen, erfüllen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen. Sie stärken zugleich ihren Ruf als zuverlässige und verantwortungsbewusste Partner innerhalb der Lieferkette.
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