Neue EU-Verordnung schafft eine einheitliche digitale Plattform für Chemikalien

Neue EU-Verordnung schafft eine einheitliche digitale Plattform für Chemikalien

Bilder: KI-generiert

Neue EU-Verordnung schafft eine einheitliche digitale Plattform für ChemikalienDie Verordnung (EU) 2025/2455 trat am 1. Januar 2026 in Kraft und richtet eine zentrale digitale Plattform ein, die von der ECHA betrieben wird. Diese Plattform bündelt chemische Daten aus über 70 EU-Verordnungen (darunter REACH, CLP sowie die Verordnungen für Kosmetika, Lebensmittel und Pestizide). Die Plattform unterstützt den Grundsatz „Ein Stoff, eine Bewertung“ und soll zu einer schadstofffreien und emissionsarmen Umwelt beitragen.
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Die Plattform bündelt Daten von ECHA, EEA, EFSA, EMA und EU-OSHA. Ziel sind strukturierte und wiederverwendbare Chemikaliendaten, konsistente Risiko- und Gefahrenbewertungen, die Förderung sicherer und nachhaltiger Stoffe, die Reduzierung von Tierversuchen, mehr Transparenz und ein schnelles Warnsystem. Enthalten sind Daten zu chemischen Stoffen (einschließlich kosmetischer Inhaltsstoffe), Humanbiomonitoring, Forschungsdaten und freiwillig bereitgestellte Informationen. Ausgenommen sind unter anderem CPNP-Meldungen von Fertigprodukten, genaue Zusammensetzungen gefährlicher Gemische und interne Dokumente von Behörden. Eine Schlüsselfunktion ist die Datenbank für Alternativen, die die Substitution besorgniserregender Stoffe unterstützt.

 

Wichtigste Änderung

Die bedeutendste operative Änderung betrifft Artikel 26: Ab dem 2. November 2027 müssen alle von Wirtschaftsakteuren finanzierten Studien, die chemische Daten generieren und für die Zulassung, Registrierung oder Risiko-/Sicherheitsbewertung (gemäß den in Anhang I aufgeführten Regeln) verwendet werden, an die ECHA-Datenbank gemeldet werden. Dies gilt für Stoffe als solche und in Produkten. Sowohl der Auftraggeber als auch das Labor unterliegen einer unabhängigen Meldepflicht (doppelte Meldepflicht), die mindestens Angaben zum Labor, Auftraggeber, zur Art der Prüfung und zur geplanten Dauer erfordert. Studien, die bereits der EFSA gemeldet werden müssen, sind ausgenommen; Einzelheiten zur Umsetzung folgen.

 

Neue Meldepflichten

Für Hersteller von kosmetischen Fertigprodukten ergeben sich keine neuen Meldepflichten. Hersteller von Rohstoffen (einschließlich solcher für kosmetische Zwecke) müssen jedoch zusätzlich zu den REACH- und CLP-Verpflichtungen ab dem 2. November 2027 jede relevante Auftragsstudie an die ECHA melden. Es ist unerlässlich, dass die betroffenen Unternehmen ihre Forschungs- und Datenmanagementprozesse zeitnah an diese neuen Anforderungen anpassen.

Quelle: Eur-Lex
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