Umwelt und Lebensmittel mit persistenten Chemikalien belastet

Umwelt und Lebensmittel mit persistenten Chemikalien belastet

Bilder: KI-generiert

Umwelt und Lebensmittel mit persistenten Chemikalien belastetPersistente Chemikalien sind fast überall zu finden: Sie reichern sich in Wasser, Boden, Pflanzen und Tieren an. Außerdem sind sie gesundheitsschädlich für den Menschen. In der EU müssen PFAS nun strenger reguliert werden. NGOs weisen auf Belastungen hin.

Die persistenten Chemikalien PFAS sind in der EU bislang kaum reguliert. Das muss sich ändern, fordern unter anderem der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Greenpeace. Letzte Woche veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen aktualisierten Vorschlag für eine EU-weite Beschränkung von PFAS.

3 Gründe, warum die Siam-Software für Sie die Beste Wahl ist!
3 Gründe, warum die Siam-Software für Sie die Beste Wahl ist!
Regulierung von „ewigen Chemikalien”.

PFAS bezeichnet eine Gruppe von mehreren tausend verschiedenen Chemikalien. Sie sind wasser-, öl- und schmutzabweisend und werden in einer Vielzahl von Bereichen eingesetzt, von Textilien und Lebensmittelverpackungen bis hin zu Pestiziden und Medikamenten. Sie werden in der Umwelt kaum abgebaut, sondern reichern sich in der Umwelt und in Organismen an. Außerdem sind sie extrem mobil und verbreiten sich über Luft und Wasser in weit entfernte Gebiete.
Einige PFAS sind bereits in geringen Konzentrationen giftig und können beispielsweise das menschliche Immunsystem oder die Schilddrüse schädigen. Bislang sind jedoch nur wenige PFAS verboten oder eingeschränkt, und für die meisten gibt es keine Risikoanalysen.‘

 

Vorschlag zum Verbot einer ganzen Stoffklasse

Zusammen mit vier anderen EU-Mitgliedstaaten hat Deutschland 2023 vorgeschlagen, die Verwendung und Herstellung der gesamten Stoffklasse zu verbieten. Der aktualisierte und erweiterte Vorschlag der ECHA berücksichtigt 5.600 Kommentare von mehr als 4.400 Interessengruppen, darunter betroffene Unternehmen, Industrieverbände, Umwelt- und Verbraucherorganisationen, wissenschaftliche Einrichtungen, Regierungsbehörden und Einzelpersonen, die über einen Zeitraum von sechs Monaten eingegangen sind.

 

Begründete Bedenken hinsichtlich langfristiger Gesundheitsrisiken

„Die Überprüfung hat zu keinen wesentlichen Änderungen der Risikobewertung im Bereich der menschlichen Gesundheit geführt“, erklärt Martin Wilks, emeritierter Professor und Direktor des Schweizer Zentrums für Angewandte Humantoxikologie sowie Titularprofessor für Toxikologie an der Universität Basel, Schweiz. „Die Literatur zu experimentellen und epidemiologischen Studien aus den letzten zwei Jahren hat keine grundlegend neuen Erkenntnisse gebracht. Was die Exposition betrifft, so zeigen verschiedene Überwachungsstudien, dass die PFAS-Exposition in vielen Fällen bereits die als sicher geltenden Grenzwerte überschreitet, wie beispielsweise die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2020 festgelegte tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI).“
Daher bleibt die Schlussfolgerung der ECHA unverändert, dass berechtigte Bedenken hinsichtlich langfristiger Gesundheitsrisiken für den Menschen bestehen, insbesondere angesichts der kontinuierlich steigenden kumulativen Exposition. Das gleichzeitige Vorhandensein verschiedener PFAS und die daraus resultierende Möglichkeit einer kombinierten Exposition und Mischungstoxizität verstärken diese Bedenken. Das Hauptziel bleibt daher die Minimierung der Exposition.

 

Bedeutung der Regulierung

„Das Ergebnis bestätigt, dass der Vorschlag für Beschränkungen wissenschaftlich fundiert ist“, stimmt Thorsten Reemtsma, Professor und Leiter der Abteilung Analytik am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig, zu. In der Politik wird es wichtig sein, den wissenschaftlichen Impuls aufzunehmen und nicht zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher im Gesetz zuzulassen. „Ohne einen klaren regulatorischen Druck wird weder der dringend notwendige großflächige Ersatz von PFAS stattfinden, noch wird es zu einer signifikanten Verringerung der Belastung von Umwelt und Bevölkerung durch PFAS kommen“, warnt Reemtsma.

 

Bislang nur wenige PFAS reguliert

Bislang unterliegen in der EU nur zwei PFAS-Stoffe Beschränkungen: PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) und PFOA (Perfluoroctansäure). Beide haben sich als sehr gesundheitsschädlich erwiesen. PFOS ist in der EU seit 2009 streng reguliert und wurde 2010 in die Liste der verbotenen Stoffe des Stockholmer Übereinkommens aufgenommen. In Deutschland wird es seit 2015 nicht mehr offiziell hergestellt. Bei Stichproben, die Ende 2024 in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg genommen wurden, fand die Umweltorganisation Greenpeace jedoch immer noch PFOS-Werte, die sechsmal höher waren als der Umweltqualitätsstandard für PFOS.

 

Warnung von Greenpeace

Anfang dieses Jahres warnte Greenpeace auch vor erhöhten PFAS-Werten im Meerschaum an deutschen Nord- und Ostseestränden. In neun Stichproben, die im November 2024 und Januar 2025 auf Norderney, Sylt, in Sankt Peter-Ording, Boltenhagen und Kühlungsborn entnommen wurden, wurden deutlich erhöhte PFAS-Werte festgestellt. In allen Proben lagen diese zwischen 290- und 3777-mal höher als der dänische Grenzwert für Badegewässer von 40 Nanogramm (ng) pro Liter. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Dänemark und den Niederlanden bereits offizielle Grenzwerte und Kontrollen für PFAS-Werte im Meerschaum sowie explizite Empfehlungen zur Dekontamination.

 

Quelle: energiezukunft
Lesen Sie auch: ECHA veröffentlicht aktualisierten Vorschlag zur PFAS-Beschränkung

 

Reservierung
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, in einigen Fällen aus verschiedenen Informationsquellen. (Interpretations-) Fehler sind nicht ausgeschlossen. Aus diesem Text kann daher keine rechtliche Verpflichtung abgeleitet werden. Jeder, der sich mit diesem Thema befasst, hat die Verantwortung, sich mit der Sache zu befassen!

Hinweis
Dieser Artikel wurde mit einem Computersystem ohne menschlichen Eingriff übersetzt. Es ist daher möglich, dass der Artikel Fehler im Wortschatz, in der Syntax oder in der Grammatik enthält.