16. Oktober 2025 – Gemäß der überarbeiteten REACH-Gebührenverordnung müssen KMU, die REACH-Registrierungen oder Zulassungsanträge einreichen möchten, mindestens zwei Monate vor Einreichung ihrer Dossiers eine Validierung ihrer Unternehmensgröße beantragen. Dieses Ex-ante-Verifizierungsverfahren gilt ab dem 5. Februar 2027.
So früh wie möglich beantragen
Nach Erhalt der relevanten Unterlagen hat die ECHA zwei Monate Zeit, den KMU-Status zu überprüfen. Um sicherzustellen, dass Unternehmen von niedrigeren Gebühren profitieren und ihre Unterlagen fristgerecht einreichen können, wird ihnen empfohlen, die Überprüfung der Unternehmensgröße so früh wie möglich zu beantragen, damit genügend Zeit für die Bearbeitung etwaiger Anfragen nach zusätzlichen Informationen bleibt.
Mögliche Verwaltungsgebühren
Erkennt die ECHA den KMU-Status des Antragstellers nicht an, kann eine Verwaltungsgebühr erhoben werden. Die Höhe dieser Gebühr wird vom ECHA-Verwaltungsrat festgelegt.
So einfach wie möglich
Um KMU zu entlasten, bleibt der anerkannte KMU-Status ab dem Datum der ECHA-Entscheidung drei Jahre lang gültig. Hat sich die Unternehmensgröße nicht geändert, kann der erste Antrag auf Verlängerung des KMU-Status mittels Selbsterklärung gestellt werden, sofern er zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eingereicht wird.
Gebührenerhöhung nach Zahlungsfähigkeit
Die Erhöhung der Standardgebühren und -entgelte um 19,5 % im Rahmen der überarbeiteten Verordnung spiegelt die Inflation wider und basiert auf der durchschnittlichen jährlichen Inflation in Europa für die Jahre 2021–2023. Um die Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu gewährleisten, gilt die Gebührenerhöhung nur für Großunternehmen. Die angepassten Gebühren treten am 5. November 2025 in Kraft.
Weitere unterstützende Leitlinien
Die ECHA wird schrittweise weitere Leitlinien veröffentlichen, um Unternehmen bei der Vorbereitung ihrer KMU-Validierungsanträge vor der Einreichung zu unterstützen.
Zeitplan
Die Europäische Kommission hat die überarbeitete REACH-Gebührenverordnung am 15. Oktober 2025 verabschiedet. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Ex-ante-Verifizierung beginnt 15 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung. Bis dahin gilt das aktuelle KMU-Verifizierungsverfahren.
Weitere Informationen
Quelle: ECHA
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