Vorschriften für importierte Stoffe, Gemische und Produkte nicht eingehalten!

Vorschriften für importierte Stoffe, Gemische und Produkte nicht eingehalten!

Bilder: KI-generiert

Vorschriften für importierte Stoffe, Gemische und Produkte nicht eingehalten!Ein EU-weites, gezieltes Kontrollprojekt für importierte Stoffe hat ergeben, dass jeder dritte Stoff in Gemischen nicht REACH-registriert war. Darüber hinaus wurden in einigen importierten Konsumgütern Konzentrationen beschränkter gefährlicher Stoffe oberhalb der zulässigen Grenzwerte gefunden.

10. Dezember 2025 – Inspektoren in 29 EWR-Ländern führten 2.603 gezielte Kontrollen durch, um zu überprüfen, ob importierte Produkte den Registrierungs-, Beschränkungs- und Zulassungsvorschriften der EU-Chemikaliengesetzgebung REACH entsprechen.

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Durchsetzungsmaßnahmen und Empfehlungen

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe des Durchsetzungsforums, Henrik Hedlund, erklärte: „Viele Inspektionen wurden in Zusammenarbeit mit dem Zoll und nationalen Vollzugsbehörden durchgeführt. Dies half uns, die geeignetsten Methoden zur Überprüfung der Konformität importierter Produkte mit der EU-Chemikaliengesetzgebung zu entwickeln. Dadurch werden künftige Inspektionen gestärkt und effizienter gestaltet.“ Er fügte hinzu: „Durch diese koordinierte Durchsetzung schützen wir die Gesundheit und die Umwelt, indem wir verhindern, dass nicht konforme Produkte auf den EWR-Markt gelangen. Dies trägt auch dazu bei, den europäischen Binnenmarkt vor unlauterem Wettbewerb zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu gewährleisten.“

 

Ergebnisse

Die Projektergebnisse verdeutlichen die Bedeutung einer fundierten und durchdachten Stichproben- und Zielstrategie für Kontrollmaßnahmen. Sie zeigen auch, dass Importeure sich vor der Einfuhr über die REACH-Zölle informieren müssen. Sie sollten Analyseberichte oder andere Nachweise zur REACH-Konformität einholen. Diese und weitere Empfehlungen sind im Bericht enthalten. Fast alle nicht konformen Produkte, die vor ihrer Freigabe für den freien Verkehr geprüft wurden, durften entweder nicht in den EWR-Markt eingeführt werden oder erst nach Durchführung von Korrekturmaßnahmen.

 

Registrierungspflichten

Bei der Überprüfung von Stoffen und Gemischen auf Einhaltung der Registrierungspflichten stellten die Inspektoren fest, dass ein Drittel der kontrollierten Stoffe in Gemischen nicht ordnungsgemäß registriert war. Bei separat importierten Stoffen fehlte die Registrierung in 7 % der Fälle. Diese Quoten an Verstößen sind höher als in früheren Projekten.
Das Forum kam zu dem Schluss, dass Importeure von Gemischen mit nicht registrierten Stoffen oft nicht wussten, welche Stoffe sie in Verkehr brachten.

 

Beschränkungsanforderungen

Inspektoren überprüften über 1.300 importierte Gemische und Konsumgüter auf die Einhaltung der REACH-Beschränkungsanforderungen. Dabei stellten sie fest, dass 16 % dieser Produkte verbotene Gefahrstoffe enthielten, die die Beschränkungsbedingungen nicht erfüllten – beispielsweise aufgrund zu hoher Konzentrationen, die ein Gesundheitsrisiko darstellten. Die meisten Kontrollen betrafen importierten Schmuck, der auf Nickel, Cadmium und Blei untersucht wurde. Auch Spielzeug und Textilien wurden häufig geprüft. Das Forum stellte im Vergleich zu früheren Untersuchungen keine Verbesserung der Schmuckqualität fest. Die Ergebnisse zeigen, dass importierter Schmuck weiterhin verbotene Schwermetalle, insbesondere Nickel, enthält.

 

Die Kontrollen

Die Vollzugsbehörden überprüften auch die REACH-Zulassungsrechte für importierte besonders besorgniserregende Stoffe, die einer Zulassungspflicht unterliegen. Die Inspektoren überprüften 21 solcher Fälle; in vier Fällen fehlte die Zulassung oder war abgelaufen.
Die Kontrollen in diesem Projekt konzentrierten sich auf Produkte, bei denen eine Nichtkonformität erwartet wurde. Daher spiegeln die Ergebnisse nicht direkt den Gesamtanteil der nicht konformen Produkte wider, die in den EWR-Markt importiert wurden.

 

Podcast

Hören Sie hier den Podcast „EU-Durchsetzungsprojekt: Gezielte Kontrollen decken Verstöße bei importierten Produkten auf“.

 

Ziel des Durchsetzungsprojekts

Ziel dieses Durchsetzungsprojekts war die Stärkung der REACH-Einfuhrkontrollen durch die Entwicklung und Implementierung einer systematischen Nutzung von Zolldaten aus Einfuhranmeldungen und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen REACH-Durchsetzungsbehörden und den Zollbehörden.

 

Art der gesammelten Informationen

Die ECHA erfasste keine Informationen zu einzelnen inspizierten Produkten, da der Zweck dieser Projekte die Durchsetzung der Einhaltung und die Harmonisierung der Kontrollen ist, nicht die Erfassung von Informationen zu Einzelfällen. Die nationalen Durchsetzungsbehörden verfügen über alle Details der durchgeführten Inspektionen.

 

Weitere Informationen

Quelle: ECHA
Lesen Sie auch: Neue Version 6.0 des ECHA-Leitfadens zu Anhang VIII der CLP-Verordnung

 

Reservierung
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, in einigen Fällen aus verschiedenen Informationsquellen. (Interpretations-) Fehler sind nicht ausgeschlossen. Aus diesem Text kann daher keine rechtliche Verpflichtung abgeleitet werden. Jeder, der sich mit diesem Thema befasst, hat die Verantwortung, sich mit der Sache zu befassen!

Hinweis
Dieser Artikel wurde mit einem Computersystem ohne menschlichen Eingriff übersetzt. Es ist daher möglich, dass der Artikel Fehler im Wortschatz, in der Syntax oder in der Grammatik enthält.