Änderungen des Tonnagebereichs können bei der Dossierbewertung berücksichtigt werden
Die ECHA kann nun Änderungen an den Mengenbereichsinformationen der Registranten bis zu dem Zeitpunkt berücksichtigen, an dem diesen Registranten eine angenommene Entscheidung über die Dossierbewertung mitgeteilt wird. Diese Änderung wird nach einer Entscheidung der Beschwerdekammer erfolgen. Mengenklasseninformationen sind notwendig, um die Informationsanforderungen zu bestimmen, die Unternehmen erfüllen müssen.
Bedingungen
Wenn Registranten möchten, dass die ECHA eine Änderung ihres Mengenbereichs berücksichtigt, nachdem sie einen Entwurf einer Bewertungsentscheidung zu einem Dossier erhalten haben, sollten sie die Agentur informieren und ihre Dossiers aktualisieren. Wenn sie ihren Mengenbereich reduzieren, müssen sie auch nachweisen, wie viel von ihrem Stoff im vorangegangenen Kalenderjahr eingeführt oder hergestellt wurde.
Point-of-No-Return
Sobald die Entscheidung über die Dossierbewertung den Registranten mitgeteilt worden ist, müssen sie alle in der Entscheidung festgelegten Informationsanforderungen erfüllen. Unabhängig von einer eventuellen Änderung des Mengenbereichs oder der Einstellung der Produktion, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Informationen und Anleitungen
Weitere Informationen und Anleitungen finden Sie im aktualisierten praktischen Leitfaden und im Abschnitt Fragen und Antworten auf der Website der ECHA.
Weitere Informationen
- Leitfaden – Vorgehensweise bei der Aktenprüfung
- Fragen und Antworten zum Compliance Monitoring
- Entscheidung der Beschwerdekammer
Die Unternehmen sind verpflichtet, ihre Registrierungsdossiers auf dem neuesten Stand zu halten, einschließlich der Angaben zu Mengenklassen und Verwendungszwecken.
Quelle: ECHA
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Reservierung
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