9. Mai 2024 – ECHA hat von der Kommission ein aktualisiertes Mandat zur Ausarbeitung eines Vorschlags für eine mögliche Beschränkung von Chrom(VI)-Stoffen erhalten. Dieses Update ergänzt die ursprüngliche Anfrage vom September 2023, die auf zwei Einträge abzielte, die derzeit auf der REACH-Zulassungsliste stehen. Nämlich Chromtrioxid (Eintrag 16) und Chromsäuren (Eintrag 17).
Aktualisiertes Mandat
Das aktualisierte Mandat umfasst nun die in den Einträgen 16 bis 22 und 28 bis 31 der REACH-Zulassungsliste aufgeführten Chrom(VI)-Stoffe. Darüber hinaus wurde die ECHA aufgefordert, weitere Chrom(VI)-Stoffe zu berücksichtigen, die nicht auf der Zulassungsliste im Beschränkungsvorschlag stehen, insbesondere Bariumchromat (EG-Nummer 233-660-5). Diese Stoffe können Gefahren für Arbeitnehmer und die Öffentlichkeit darstellen, wenn sie als Ersatz für genehmigungspflichtige Chrom-6-Stoffe eingesetzt werden.
Frühzeitige Einreichung
Angesichts des breiteren Anwendungsbereichs wird die ECHA den Beschränkungsvorschlag bis zum 11. April 2025 einreichen, statt wie ursprünglich geplant am 4. Oktober 2024.
Erste und zweite Beweisaufforderung
Die ECHA wird im Juni einen zweiten Aufruf zur Einreichung von Beweisen starten, um die Ausarbeitung des Vorschlags zu unterstützen. Die Fragen decken ein breites Themenspektrum ab, beispielsweise Alternativen zu Chrom(VI)-Stoffen und die Verwendung von Chrom(VI) in Sprühanwendungen. Alle von interessierten Parteien während der ersten Aufforderung zur Einreichung von Beweisen bereitgestellten Informationen werden berücksichtigt und müssen nicht erneut eingereicht werden. Die ECHA wird am 6. Juni 2024 ein Webinar organisieren, um die wichtigsten Ergebnisse des ersten Aufrufs zur Beweiserhebung zu besprechen und die im zweiten Aufruf angeforderten zusätzlichen Daten hervorzuheben.
Standard-REACH-Beschränkungsprozess
Die Ausarbeitung des Beschränkungsvorschlags und seine Bewertung durch RAC und SEAC erfolgen nach dem standardmäßigen REACH-Beschränkungsprozess. Bei der Ausarbeitung des Vorschlags wird die ECHA die Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigen, die sie bei der Bearbeitung von Zulassungsanträgen für diese Stoffe gewonnen hat.
Mehr Informationen
- Aktualisiertes Mandat für ECHA
- ECHA bereitet einen Beschränkungsvorschlag für Chrom(VI)-Stoffe vor, 11. Oktober 2023
- Webinar – Vorbereitung auf Chrom(VI)-Beschränkungen: Was Sie über den zweiten Aufruf zur Beweisaufnahme wissen müssen
- Register der Beschränkungsabsichten
- Autorisierungsliste
- Fragen und Antworten der Kommission für Unternehmen
Quelle: ECHA
Lesen Sie auch: Neue CLP-Gefahrenklassen in IUCLID
Reservierung
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, in einigen Fällen aus verschiedenen Informationsquellen. (Interpretations-) Fehler sind nicht ausgeschlossen. Aus diesem Text kann daher keine rechtliche Verpflichtung abgeleitet werden. Jeder, der sich mit diesem Thema befasst, hat die Verantwortung, sich mit der Sache zu befassen!
Hinweis
Dieser Artikel wurde mit einem Computersystem ohne menschlichen Eingriff übersetzt. Es ist daher möglich, dass der Artikel Fehler im Wortschatz, in der Syntax oder in der Grammatik enthält.