Der Fokus auf Biozide

Der Fokus auf Biozide
Der Fokus auf BiozideBiozide werden eingesetzt, um Menschen und Tiere vor Schadorganismen wie Ungeziefer oder Bakterien zu schützen. Jedes Biozid enthält einen oder mehrere Wirkstoffe, die Viren, Pilze und andere Mikroben bekämpfen sollen, bevor sie Schaden anrichten. In manchen Fällen sollen Biozide Organismen wie Insekten abwehren oder anlocken.

Biozide sind entscheidend für die Verhinderung und Kontrolle der Ausbreitung von Infektionskrankheiten in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen. Sie helfen Restaurants und der Lebensmittelindustrie, schädliche Krankheitserreger aus unseren Lebensmitteln fernzuhalten und sicherzustellen, dass unser Trinkwasser sicher ist. Biozide sind auch in vielen industriellen Prozessen wichtig, um das Wachstum von Mikroorganismen zu verhindern. Sie spielen eine Schlüsselrolle in der Viehzucht, der Öl- und Gasförderung, aber auch in der maritimen Industrie. Einige Biozide sollen Materialien wie Medikamente, Baumaterialien und Möbel konservieren.

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Nicht nur Vorteile

Biozide sind jedoch nicht nur schädlich für die Organismen, die sie bekämpfen sollen, sondern können beim Einsatz auch Risiken für Mensch, Tier und Umwelt bergen. Um Biozidprodukte sicher und sachgerecht zu verwenden, müssen ihre Risiken und ihre Wirksamkeit bewertet werden.

 

Biozidprodukte-Verordnung (BPR)

Die Biozidprodukte-Verordnung (BPR) schreibt vor, dass alle Biozidprodukte Zulassungsanforderungen erfüllen müssen, bevor sie auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen. Ihre Wirkstoffe müssen auf EU-Ebene zugelassen werden. Das Biocidal Products Committee (BPC) der ECHA genehmigt evidenzbasierte Gutachten zu Wirkstoffzulassungen und EU-weiten Produktzulassungen. Anhand dieser Stellungnahmen entscheidet die Europäische Kommission dann über die Zulassung der Biozide oder die Zulassung der Wirkstoffe.

 

Forschung zu sichereren Alternativen zu gerinnungshemmenden Rodentiziden

Antikoagulans – oder Anti-Vitamin K (AVK) – Rodentizide bekämpfen Nagetiere, indem sie die Aktivierung von Vitamin K stören. Vitamin K ist entscheidend für die Blutgerinnung. Wenn Nagetiere wie Ratten und Mäuse exponiert werden, sterben sie an inneren Blutungen.

 

Suche nach alternativen Mitteln

Gerinnungshemmende Rodentizide enthalten Wirkstoffe, die für Mensch, Tier und Umwelt besonders bedenklich sind. Sie sind daher nach der Biozidprodukte-Verordnung (BPR) ersatzfähig. Daher muss eine vergleichende Bewertung vorgenommen werden, bevor seine Verwendung zugelassen werden kann. Um herauszufinden, ob andere, ausreichend wirksame Produkte oder nicht-chemische Bekämpfungsmethoden verfügbar sind, die die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt verringern.

 

Beratung im November 2022 abgeschlossen

Im Mai 2021 forderte die Europäische Kommission die ECHA auf, vor der Erneuerung aller AVK-Rodentizide in der EU eine vergleichende Bewertung durchzuführen. Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der ECHA hat seine Stellungnahme im November 2022 fertiggestellt.

 

Chemische Alternativen sind nicht sicherer

Für die vergleichende Bewertung wurden sowohl chemische als auch nicht-chemische Alternativen analysiert. Alpha-Chloralose und Cholecalciferol wurden zunächst als mögliche chemische Alternativen für professionelle Anwender zur Bekämpfung von Mäusebefall in Innenräumen in Betracht gezogen. Alpha-Chloralose wurde jedoch mit Vergiftungsfällen bei Haustieren in Verbindung gebracht, kann hartnäckig und giftig sein und möglicherweise die Ersatzkriterien erfüllen. Cholecalciferol ist ein endokriner Disruptor. Darüber hinaus wurde für beide chemischen Alternativen ein hohes Risiko einer primären und sekundären Vergiftung von Haus- oder Wildtieren festgestellt. Der Ausschuss konnte daher nicht feststellen, ob diese Arzneimittel für Mensch, Tier und Umwelt sicherer sind als gerinnungshemmende Rodentizide.

 

Mindestens eine Art von Nagetierfalle ist wirksam

Als nicht-chemische Alternativen identifiziert der BPC Nagetierfallen als geeignete Alternative zur Mausbekämpfung in Innenräumen. Diese Empfehlung basiert auf einem Test, der in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit einer Art Nagetierfalle durchgeführt wurde. Der Test wurde nach bestehenden EU-Richtlinien durchgeführt und zeigte, dass die Nagerfalle wirksam war.
Allerdings konnte noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob Nagetierfallen wirksame Alternativen zu Dauerködern sind. Vor allem wegen der begrenzten verfügbaren Informationen zum Zeitpunkt der Meinungsbildung.

 

Dauerhafter Köder?

Permanentes Ködern ist eine vorbeugende Methode, um einen Befall zu verhindern. Der Einsatz gerinnungshemmender Rodentizide bei der Dauerbeköderung ist umstritten, da sie im Verdacht stehen, Nagetiere gegen diese Chemikalien resistent zu machen und Vergiftungen durch Raubtiere wie Greifvögel hervorzurufen. Der Einsatz chemischer Alternativen wird ähnlich diskutiert, wobei für Alpha-Chloralose und Cholecalciferol eine ähnliche Schlussfolgerung wie oben beschrieben gezogen wird. Kohlendioxid gilt als sicherere Alternative zu gerinnungshemmenden Rodentiziden.

 

BPC-Gutachten an die EK Anfang Februar 2023

Die Stellungnahme des BPC wird Anfang Februar 2023 an die Europäische Kommission übermittelt. Die endgültige Entscheidung der Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Entgegennahme von Produktzulassungsanträgen für gerinnungshemmende Rodentizide unterstützen.

 

Die Wirkung von Bioziden auf Bestäuber

Die Europäische Kommission hat die ECHA aufgefordert, einen Leitfaden zur Bewertung der Risiken für Arthropoden-Bestäuber (einschließlich Bienen) bei Exposition gegenüber Bioziden zu erstellen. Diese Leitlinien werden zu einem hohen und harmonisierten Schutz der Umwelt und der Bestäuber beitragen. Es wird auch nationale Behörden bei der Bewertung unterstützen, ob Biozidprodukte, die auf dem nationalen Markt in Verkehr gebracht werden, der Biozidproduktverordnung (BPR) für Bienen entsprechen.

 

Entwicklung der Richtlinie

Die Leitlinien werden auf der Grundlage bereits verfügbarer Informationen und Informationen entwickelt, die während der im Mai-Juni 2020 organisierten Konsultation gesammelt wurden. Die Arbeit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu Pflanzenschutzmitteln und Bestäubern ist eine wichtige Informationsquelle, auch wenn es Unterschiede zwischen Pflanzenschutzmitteln und Bioziden gibt.

 

Zusammenfassung des Beratungsfeedbacks

Die ECHA veröffentlichte die Vorüberlegungen mit einer Zusammenfassung des Konsultationsfeedbacks im Dezember 2020. Der erste Entwurf der Richtlinie wird voraussichtlich im ersten Quartal 2023 vorliegen. Daran schließt sich eine Stakeholder-Konsultation an.

 

Andere Bestäuber als Bienen melden

Während Bienen weltweit als effektive Bestäuber gut dokumentiert sind, sind die Beiträge anderer Bestäuber weniger erforscht. Zu den Bestäubern, die keine Bienen sind, gehören Fliegen, Käfer, Motten, Schmetterlinge, Wespen, Ameisen, Vögel und Fledermäuse. Im September 2022 veröffentlichte die ECHA einen wissenschaftlichen Bericht über die Rolle von Bestäubern, die keine Bienen sind, bei der Bestäubung, wobei der Schwerpunkt auf ihrer Biodiversität, Ökologie und Anfälligkeit für Biozide liegt. Der Zweck dieses Berichts ist es, zukünftige Forschungen zu den Wirkungen von Bioziden auf diese Bestäuber zu unterstützen.

 

Beschränkung der Verwendung von Kreosot als Holzschutzmittel

Die Verwendung von Kreosot als Wirkstoff ist in der EU nur als Holzschutzmittel für zwei Anwendungen erlaubt: Strommasten für Strom und Telekommunikation und für Eisenbahnschwellen. Die Europäische Kommission hat diese Entscheidung im Oktober 2022 getroffen, basierend auf der Stellungnahme des Ausschusses für Biozidprodukte (BPC) der ECHA zum Verlängerungsantrag für diesen Wirkstoff.

 

Was ist Kreosot?

Kreosot ist eine Mischung aus Hunderten verschiedener Substanzen, darunter bi- und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), Phenole und heterozyklische sauerstoff-, schwefel- und stickstoffhaltige Substanzen. Viele der Substanzen in Kreosot sind schädlich für unsere Gesundheit oder die Umwelt.

 

Nur in zwei spezifischen Anwendungen erlaubt

Gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) ist Kreosot als Karzinogen der Kategorie 1B eingestuft. Das heißt, es kann Krebs verursachen. Es erfüllt auch die Kriterien, ein persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer (PBT) und ein sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer (vPvB) Stoff zu sein. Aufgrund dieser Bedenken erfüllt Kreosot die Ausschlusskriterien der Biozidprodukte-Verordnung (BPR). Das bedeutet, dass seine Verwendung auf dem EU-Markt grundsätzlich nicht erlaubt ist. Da jedoch derzeit in einigen Mitgliedstaaten keine geeigneten Alternativen verfügbar sind, hat die Kommission die Verlängerung für diese beiden spezifischen Verwendungszwecke von Kreosot um bis zu sieben Jahre zugelassen.

 

Umfangreiche Einschränkungen

Die EU-Länder können entscheiden, ob sie das Inverkehrbringen von mit Kreosot behandeltem Holz in Bezug auf die beiden abweichenden Verwendungen zulassen und solche Produkte entsprechend zulassen. Am 31. Januar 2023 veröffentlichte die Agentur eine Liste der Mitgliedstaaten, in denen noch mit Kreosot behandelte Eisenbahnschwellen und Strommasten erstmals in Verkehr gebracht werden dürfen. Die in dieser Liste verfügbaren Informationen stammen direkt von den Mitgliedstaaten. Ab dem 30. April 2023 ist das Inverkehrbringen dieser Eisenbahnschwellen und Strommasten nur noch in den auf der ECHA-Website aufgeführten Mitgliedstaaten erlaubt.

 

Neuer Beschränkungsvorschlag

Kreosot und mit Kreosot verwandte Stoffe fallen auch unter die REACH-Verordnung (Punkt 31 von Anhang XVII). Im Oktober 2022 legte Frankreich einen neuen Vorschlag zur Änderung dieser Beschränkung vor. Dieser neue Vorschlag zielt darauf ab, die Gesundheits- und Umweltrisiken zu verringern, die mit der Wiederverwendung und Zweitverwendung von mit Kreosot behandeltem Holz verbunden sind. Sie wird als notwendig erachtet, da die derzeitige Beschränkung in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt oder angewendet wird. Dies kann darauf hindeuten, dass die bestehenden regulatorischen Kontrollmaßnahmen nicht ausreichen, um die Risiken zu kontrollieren. Darüber hinaus steht die bestehende Beschränkung nicht im Einklang mit den neuen Bestimmungen der BPR. Die BPR gilt auch nicht für Lieferungen von behandeltem Holz, nachdem es erstmals in einem Mitgliedstaat in Verkehr gebracht wurde.

 

Antifouling – die Verwendung von Cybutryne ist weltweit verboten

Schiffe werden oft mit Antifouling-Farben behandelt, die verhindern, dass Algen und Weichtiere am Rumpf haften bleiben. Der Rumpf kommerzieller Seeschiffe wird von professionellen Nutzern behandelt, kleine Sportboote von ihren Eignern.

 

Die Verwendung von Cybutrin auf dem EU-Markt ist nicht erlaubt

Die Stellungnahme des Ausschusses für Biozidprodukte (BPC) von 2015 zu Cybutryn kam zu dem Schluss, dass der Wirkstoff persistent und umweltschädlich ist. Dieses Toxizitätsprofil machte es auch zu einem Problem im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Aufgrund dieser Empfehlung beschloss die Europäische Kommission im Jahr 2016, die Verwendung von Cybutryn auf dem EU-Markt nicht zuzulassen. Diese Entscheidung würde jedoch mit Cybutryn behandelte Schiffe nicht daran hindern, in europäische Gewässer einzulaufen.

 

Ab Januar 2023 wird der Stoff weltweit verboten

Um das globale Problem anzugehen, musste Cybutryne in Anhang I des Internationalen Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Kontrolle schädlicher Antifouling-Systeme auf Schiffen (AFS) aufgenommen werden. Als europäische Maßnahme hat ein Expertenteam der Kommission, der ECHA und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation der Vereinten Nationen (IMO) ihre Bedenken zu Cybutryne geäußert. Seit Januar 2023 ist die Verwendung von Cybutryne als Antifouling-Mittel weltweit verboten.

 

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Quelle: ECHA
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