ECHA fügt der Kandidatenliste fünf gefährliche Chemikalien hinzu – Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe enthält mittlerweile 240 Einträge für Chemikalien, die für Mensch oder Umwelt schädlich sein können. Unternehmen sind dafür verantwortlich, die Risiken dieser Chemikalien zu managen und Kunden und Verbraucher über deren sichere Verwendung zu informieren.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat fünf neue Chemikalien zur Kandidatenliste hinzugefügt. Einer ist fortpflanzungsgefährdend, drei sind sehr persistent und sehr bioakkumulierbar und einer ist fortpflanzungsgefährdend und persistent, bioakkumulierbar und toxisch. Sie finden sich in Produkten wie Tinte und Toner, Leim- und Dichtmitteln sowie Wasch- und Reinigungsmitteln.
Die Agentur hat außerdem den bestehenden Eintrag auf der Kandidatenliste für Dibutylphthalat aktualisiert, um dessen endokrinschädigende Eigenschaften in der Umwelt aufzunehmen.
Übersicht über die fünf Stoffe
Am 23. Januar 2024 zur Kandidatenliste hinzugefügte Einträge:
Name des Stoffes | EG-Nummer | CAS-Nummer | Grund für die Aufnahme | Anwendungsbeispiele |
---|---|---|---|---|
2,4,6-Tri-tert-butylphenol | 211-989-5 | 732-26-3 | Fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c) Persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) (Artikel 57d) | Herstellung eines anderen Stoffes; Formulierung von Gemischen und in Kraftstoffprodukten |
2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol | 221-573-5 | 3147-75-9 | Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) (Artikel 57e) | Luftpflegeprodukte, Beschichtungsprodukte, Kleb- und Dichtstoffe, Schmierstoffe und Fette, Poliermittel und Wachse sowie Wasch- und Reinigungsmittel |
2-(Dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-on | 438-340-0 | 119344-86-4 | Reproduktionstoxisch (Artikel 57c) | Tinten und Toner, Beschichtungsprodukte. |
Bumetrizol | 223-445-4 | 3896-11-5 | vPvB (Artikel 57e) | Beschichtungsprodukte, Kleb- und Dichtstoffe sowie Wasch- und Reinigungsmittel. |
Oligomerisierungs- und Alkylierungsreaktionsprodukte von 2-Phenylpropen und Phenol | 700-960-7 | - | vPvB (Artikel 57e) | Kleb- und Dichtstoffe, Beschichtungsprodukte, Spachtelmassen, Spachtelmassen, Putze, Modelliermasse, Tinten und Toner sowie Polymere |
Dibutylphthalat (aktualisierter Artikel) | Dibutyl phthalate (updated entry) | 84-74-2 | Endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57(f) – Umwelt) | Metallbearbeitungsflüssigkeiten, Wasch- und Reinigungsmittel, Laborchemikalien und Polymere |
Kandidatenliste und Autorisierungsliste
Der Ausschuss der ECHA-Mitgliedstaaten hat die Aufnahme dieser Stoffe in die Kandidatenliste bestätigt. Die Liste umfasst mittlerweile 240 Einträge. Da es sich bei einigen davon um Gruppen von Chemikalien handelt, ist die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher.
Diese Stoffe könnten künftig in die Zulassungsliste aufgenommen werden. Wenn ein Stoff auf dieser Liste steht, können Unternehmen ihn nicht verwenden. Es sei denn, sie stellen einen Zulassungsantrag und die Europäische Kommission erlaubt die weitere Verwendung.
Konsequenzen der Kandidatenliste
- Unter REACH haben Unternehmen rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff – als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen – in die Kandidatenliste aufgenommen wird.
- Wenn ein Artikel einen Stoff auf der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (Gewicht nach Gewicht) enthält, müssen Lieferanten ihren Kunden und Verbrauchern Informationen zur sicheren Verwendung dieses Stoffes zur Verfügung stellen. Verbraucher haben das Recht, Lieferanten zu fragen, ob die von ihnen gekauften Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.
- Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Listung (23. Januar 2024) benachrichtigen, wenn ihr Erzeugnis einen Stoff auf der Kandidatenliste enthält.
- EU- und EWR-Lieferanten von Stoffen auf der Kandidatenliste – die in reiner Form oder in Gemischen geliefert werden – müssen das Sicherheitsdatenblatt, das sie ihren Kunden zur Verfügung stellen, aktualisieren.
Abfallrahmenrichtlinie
Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie müssen Unternehmen die ECHA auch benachrichtigen, wenn die von ihnen hergestellten Artikel besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (Gewicht pro Gewicht) enthalten. Diese Meldung wird in der ECHA-Datenbank für besorgniserregende Stoffe in Produkten (SCIP) veröffentlicht.
Mehr Informationen
- Kandidatenliste der SVHCs für die Zulassung
- Zusammenfassung der Pflichten, die sich aus der Aufnahme in die Kandidatenliste ergeben
- So melden Sie Stoffe in Objekten
- SCIP-Datenbank besorgniserregender Stoffe in Produkten
Quelle: ECHA
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