ECHA und fünf europäische Länder veröffentlichen Fortschrittsbericht zur PFAS-Minderung

ECHA und fünf europäische Länder veröffentlichen Fortschrittsbericht zur PFAS-Minderung
ECHA und fünf europäische Länder veröffentlichen Fortschrittsbericht zur PFAS-MinderungDie Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden haben einen Fortschrittsbericht zum Prozess zur Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Europa veröffentlicht.

20. November 2024 – Die fünf Behörden (Dossiereinreicher) und die wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA prüfen weiterhin die mehr als 5.600 wissenschaftlichen und technischen Kommentare, die während der Drittkonsultation in eingegangen sind 2023.

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Informationen über PFAS aktualisieren und verbessern

Dieser Konsultationsbeitrag hilft den Dateieinreichern, die Informationen über PFAS schrittweise zu aktualisieren und zu verbessern. Es half auch dabei, Anwendungen zu identifizieren, die im ursprünglichen Vorschlag nicht ausdrücklich erwähnt wurden. Diese werden in bestehende Sektorbewertungen einbezogen oder bei Bedarf in neue Sektoren gruppiert. Beispiele hierfür sind Dichtungsanwendungen, technische Textilien, Druckanwendungen und andere medizinische Anwendungen wie Verpackungen und Hilfsstoffe für pharmazeutische Produkte.

 

Alternative Einschränkungsmöglichkeiten

Es werden auch alternative Minderungsmöglichkeiten in Betracht gezogen. Neben einem vollständigen Verbot oder einem Verbot mit zeitlich begrenzten Abweichungen. Eine Alternative könnte beispielsweise darin bestehen, anstelle eines Verbots Auflagen für die weitere Produktion, Vermarktung oder Verwendung von PFAS vorzusehen. Diese Überlegung ist besonders relevant für Anwendungen und Sektoren, in denen es Hinweise darauf gibt, dass ein Verbot unverhältnismäßige sozioökonomische Auswirkungen haben könnte. Diese alternativen Optionen werden für Anwendungen in Betracht gezogen wie:

  • Batterien;
  • Brennstoffzellen;
  • Elektrolyseure.

 

Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Alternativoption

Die Verhältnismäßigkeit jeder alternativen Option wird bewertet und mit den ersten beiden Beschränkungsoptionen verglichen: einem vollständigen Verbot oder einem Verbot mit zeitlich begrenzten Ausnahmen. Alle diese aktualisierten Informationen fließen in die laufende Bewertung des Vorschlags durch die ECHA-Ausschüsse ein.
Weitere Details zu den laufenden Arbeiten finden Sie im Fortschrittsaktualisierungsdokument.

 

Weitere Informationen

 

Quelle: ECHA
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Reservierung
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, in einigen Fällen aus verschiedenen Informationsquellen. (Interpretations-) Fehler sind nicht ausgeschlossen. Aus diesem Text kann daher keine rechtliche Verpflichtung abgeleitet werden. Jeder, der sich mit diesem Thema befasst, hat die Verantwortung, sich mit der Sache zu befassen!

Hinweis
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