ECHA warnt: Bereiten Sie sich auf den Brexit vor!
ECHA warnt: Bereiten Sie sich auf den Brexit vor!Die ECHA erinnert Chemieunternehmen daran, dass die Übergangsfrist für den Brexit – der formelle Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) – am 31. Dezember 2020 endet. Die Agentur fordert die Unternehmen auf, herauszufinden, ob sie von dem Rückzug betroffen sind. Unternehmen mit Sitz in der EU / im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind betroffen, wenn sich ihre Lieferketten als Kunde oder Lieferant auf Großbritannien erstrecken. Laut ECHA sollten sich Unternehmen, die in irgendeiner Weise mit den anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Ländern verbunden bleiben, auf Änderungen vorbereiten.
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Die Situation von 2021

Nach der Übergangszeit gilt die EU-Chemikaliengesetzgebung nicht mehr für Unternehmen mit Sitz in Großbritannien, solange ihre Chemikalien und andere Produkte nur in Großbritannien in Verkehr gebracht werden oder wenn sie bestimmte Chemikalien direkt aus Großbritannien beziehen Exportkönigreich in Nicht-EU- / EWR-Länder.

 

Die verschiedenen Vorschriften

Die EU-Chemikaliengesetzgebung enthält die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). Nach REACH müssen Unternehmen die Risiken identifizieren und steuern, die mit den Stoffen verbunden sind, die sie in der EU herstellen und vermarkten. Darüber hinaus enthält diese Gesetzgebung die EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP). Die Biozidverordnung (BPR) und PIC. Letzteres ist die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien.

 

Überprüfen Sie das Produktportfolio

Die ECHA fordert auch nachgeschaltete Anwender zugelassener Stoffe in der EU / im EWR auf, die Liste der Stoffe, die nur von britischen Unternehmen registriert wurden (.XLSX-Datei), zu überprüfen, um festzustellen, ob sie betroffen sind. Nach Angaben der Agentur bestehen die REACH-Genehmigungen, die britischen Lieferanten erteilt wurden, nach der Übergangszeit nicht mehr. Nachgeschaltete Anwender, die sich auf diese Zulassungen verlassen und bestimmte Stoffe weiterhin verwenden möchten, müssen vor Ablauf der Übergangszeit Maßnahmen ergreifen. Die Optionen für nachgeschaltete Anwender solcher Substanzen werden auf der ECHA-Website erläutert.

 

Liste der Fragen und Antworten

Die auf der ECHA-Website veröffentlichten Anweisungen und Tools sollen Chemieunternehmen mit Sitz in Europa dabei helfen, sich auf den Austritt Großbritanniens aus der EU vorzubereiten. Die Agentur hat auch eine Liste mit Fragen und Antworten für Unternehmen veröffentlicht.

 
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Reservierung
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