Es treten überarbeitete Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung in Kraft
Es treten überarbeitete Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung in Kraft – Die aktualisierte Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) gilt ab dem 10. Dezember 2024. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) fordert Unternehmen dazu auf, ihre Stoffportfolios zu überprüfen und die Einstufungen bei Bedarf zu aktualisieren.
10. Dezember 2024 – Die aktualisierte CLP-Verordnung zielt darauf ab, gefährliche Chemikalien besser zu identifizieren und zu klassifizieren und die Kommunikation über chemische Gefahren zu verbessern.
Die Änderungen:
- Es klärt die Regeln für die Einstufung von Gemischen und auch für Stoffe mit mehr als einem Bestandteil;
- Es betont die Rolle der Gruppierung in der harmonisierten Klassifizierung;
- Es enthält Regeln für eine klarere Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien (einschließlich digitaler Etiketten);
- Es sieht bestimmte Änderungen der im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis übermittelten und dort veröffentlichten Informationen vor;
- Es gibt der Europäischen Kommission das Recht, die ECHA oder die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit der Ausarbeitung von
- Vorschlägen für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung zu beauftragen;
- Es führt Regeln für den Verkauf von Chemikalien an Tankstellen ein;
- Es verdeutlicht die Rolle von Händlern als potenzielle Verantwortliche für die Meldung von Giftnotrufzentralen.
Neue Gefahrenklassen
Bereits im vergangenen Jahr wurden neue Gefahrenklassen für Stoffe verabschiedet. Die Verordnung betrachtet diese neuen Klassen nun als die gefährlichsten Gefahren, die normalerweise einer harmonisierten Klassifizierung unterliegen würden. Unternehmen müssen ihr Portfolio an Stoffen und Gemischen bewerten und überarbeiten und die ECHA über alle neuen Einstufungen informieren. Unternehmen können dies beispielsweise tun, indem sie ihr REACH-Registrierungsdossier oder ihre CLP-Meldung aktualisieren.
Die ECHA-Ratschläge auf einen Blick
Die ECHA hat die folgenden Ratschläge für Unternehmen veröffentlicht, die ihnen bei der Erfüllung ihrer CLP-Pflichten helfen sollen:
- Leitlinien zur Klassifizierung endokriner Disruptoren, persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer (PBT) Stoffe, sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer (vPvB) Stoffe, persistenter, mobiler und toxischer (PMT) Stoffe und sehr persistenter und sehr mobiler (vPvM) Stoffe;
- Leitfaden zur Durchsetzung der Einstufung von Gemischen auf der Grundlage von Überbrückungsprinzipien;
- Webinar über die neuen CLP-Gefahrenklassen.
Kommende Richtlinien im Jahr 2025:
- Kennzeichnungshinweise;
- Leitlinien zu Anhang VIII (Giftzentren);
- praktischer Leitfaden zu Analogie und Gruppierung unter CLH; Und
- Stakeholder-Workshops zu neuen Gefahrenklassen.
Weitere Informationen
- Neue CLP-Gefahrenklassen
- Überarbeitete Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP)
- Die CLP-Revision definiert eine neue Rolle für Händler bei Benachrichtigungen von Giftnotrufzentralen
- Überarbeitete Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien tritt in Kraft (Europäische Kommission)
- Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (Europäische Kommission)
Quelle: ECHA
Lesen Sie Auch: ECHA befürchtet Verzögerungen und Fehlkoordinationen!
Reservierung
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, in einigen Fällen aus verschiedenen Informationsquellen. (Interpretations-) Fehler sind nicht ausgeschlossen. Aus diesem Text kann daher keine rechtliche Verpflichtung abgeleitet werden. Jeder, der sich mit diesem Thema befasst, hat die Verantwortung, sich mit der Sache zu befassen!
Hinweis
Dieser Artikel wurde mit einem Computersystem ohne menschlichen Eingriff übersetzt. Es ist daher möglich, dass der Artikel Fehler im Wortschatz, in der Syntax oder in der Grammatik enthält.