Gefährliche Chemikalien in Kosmetikprodukten

Gefährliche Chemikalien in Kosmetikprodukten

Bild: PxHere

Gefährliche Chemikalien in Kosmetikprodukten30. Oktober 2024 – Ein Pilotprojekt zur Durchsetzung des ECHA-Durchsetzungsforums ergab, dass 6 % der geprüften Kosmetikprodukte gefährliche Substanzen enthielten, die gemäß den POP- und REACH-Verordnungen verboten sind.

Nationale Strafverfolgungsbehörden in 13 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) überprüften fast 4.500 Kosmetikprodukte hauptsächlich anhand der Inhaltsstoffliste auf das Vorhandensein von Perfluoroctansäure (PFOA), langkettigen Perfluorcarbonsäuren (PFCAs) und verwandten Substanzen sowie zyklischen Substanzen und Siloxane D4 und D5. Die Behörden stellten fest, dass 285 der untersuchten Kosmetika gefährliche Chemikalien enthielten, deren Verwendung in diesen Produkten verboten ist. Die gefundenen Personen waren:

  • Perfluornonyldimethicon
  • Perfluoroctylethyltriethoxysilan
  • Perfluornonylethylcarboxydecyl PEG-10-Dimethicon; Und
  • Cyclopentasiloxan (D5), Cyclomethicon (eine Mischung aus D4, D5 und D6), Cyclotetrasiloxan (D4).
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Warum diese Stoffe nicht erlaubt sind

Diese Stoffe sind in Kosmetika nicht erlaubt, da sie als persistente organische Schadstoffe (POPs) oder (sehr) persistent, (sehr) bioakkumulierbar und toxisch (PBT/vPvB) identifiziert wurden. Kurz gesagt, Stoffe, die sich negativ auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken. Ihre Verwendung ist nach dem Stockholmer POP-Übereinkommen verboten oder nach der REACH-Verordnung eingeschränkt.

 

Perfluornonyldimethicon, D4 und D5

Nationalen Erfahrungen zufolge wurde Perfluornonyldimethicon hauptsächlich in Eyelinern und Liplinern in Stift- oder Buntstiftform gefunden. D4 und D5 wurden in Haarspülungen und Haarmasken gefunden.

 

Anhaltend und stapelbar

Beispielsweise zerfällt Perfluornonyldimethicon in PFOA und langkettige Perfluorcarbonsäuren. PFOA (D4) und Siloxane (D5) werden in der Umwelt langsam abgebaut und reichern sich beim Menschen und anderen Lebewesen an. PFOA ist nicht nur in der Umwelt persistent, sondern auch fortpflanzungsgefährdend und steht im Verdacht, Krebs zu verursachen. Auch D4 steht im Verdacht, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen.

 

Maßnahmen der Behörden

Die Kontrollen erfolgten überwiegend durch Überprüfung der Zutatenliste. Maßnahmen, die auch von Verbrauchern einfach umgesetzt werden können. Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass die eingeschränkten Substanzen in verschiedenen Arten von Kosmetikprodukten, von verschiedenen Anbietern und in allen Preisklassen gefunden wurden.

 

Nicht konforme Produkte vom Markt

Die Durchsetzungsbehörden haben Maßnahmen ergriffen, um die nicht konformen Produkte vom Markt zu nehmen. In den meisten Fällen bestand der erste Schritt darin, schriftliche Ratschläge zu erteilen, um Lieferanten bei der Einhaltung der Gesetze zu unterstützen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts waren die Ermittlungen in etwa der Hälfte der Fälle noch im Gange.

 

Pilotprojekt

ECHA ist für die REACH- und POP-Verordnungen verantwortlich, die auch für kosmetische Gemische gelten. Der Schwerpunkt dieses Pilotprojekts lag auf der Durchsetzung von PFCAs und verwandten Stoffen, PFOA und D4/D5 in Kosmetika. Das Projekt trägt zur harmonisierten Durchsetzung der integrierten Kontrolle von Chemikalien in Kosmetika gemäß den POPs- und REACH-Verordnungen bei.
Die Inspektionen dieses Pilotprojekts zur Durchsetzung wurden zwischen November 2023 und April 2024 in 13 EWR-Ländern durchgeführt.

 

Weitere Informationen

 

Quelle: ECHA
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Reservierung
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Hinweis
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