Jedes dritte geprüfte Biozid erweist sich als nicht konform

Jedes dritte geprüfte Biozid erweist sich als nicht konform

Jedes dritte geprüfte Biozid erweist sich als nicht konformEin EU-weites Durchsetzungsprojekt hat rund 60 Wirkstoffe in Biozidprodukten gefunden, die auf den Märkten der EU, des EWR und der Schweiz nicht zugelassen sind. Jedes dritte geprüfte Produkt erfüllte mindestens eine der geprüften gesetzlichen Anforderungen nicht.

Nationale Vollzugsbehörden in 29 Ländern überprüften mehr als 3.500 Biozide. Insgesamt erfüllten 37 % der geprüften Biozide mindestens eine der geprüften gesetzlichen Anforderungen nicht.

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Die Zahlen in einer Reihe

18 % der geprüften Produkte erfüllten nicht die grundlegenden Anforderungen, die ihre sichere Verwendung beeinträchtigen. Die meisten davon hatten keine Produktzulassung oder enthielten nicht zugelassene Wirkstoffe. Bei den meisten Bioziden mit solch hoher Nichteinhaltung handelte es sich um Desinfektionsmittel, Insektizide und Insektenschutzmittel/-lockstoffe. Die Kontrolleure fanden rund 60 Wirkstoffe, die in diesen Produkten nicht erlaubt sind. Alle Produkte, die nicht zugelassen waren oder nicht zugelassene Wirkstoffe enthielten, wurden vom Markt genommen. Teilweise wurden Strafanzeigen oder Bußgelder verhängt.
Bei den verbleibenden 19 % der nicht konformen Produkte wurde festgestellt, dass sie geringfügige Mängel aufwiesen, die die sichere Verwendung nicht beeinträchtigten, wie beispielsweise fehlende Kontaktinformationen des Lieferanten. In diesen Fällen erließen die nationalen Durchsetzungsbehörden Ratschläge oder behördliche Anordnungen.

 

Nichteinhaltung von Desinfektionsmitteln

Bei den an Verbraucher verkauften Desinfektionsmitteln wurden hohe Verstöße festgestellt. Von den knapp 1.900 überprüften Desinfektionsmitteln erwiesen sich 265 Desinfektionsmittel als nicht konform. Das sind 14 %. Und wir sprechen auch von gravierenden Compliance-Lücken, etwa fehlender Zulassung oder falscher Kennzeichnung. Mängel, die meist dazu führten, dass die Desinfektionsmittel vom Markt genommen wurden.

 

Folgen der COVID-19-Pandemie

Die Inspektoren konzentrierten sich auf Desinfektionsmittel, da in den frühen Stadien der COVID-19-Pandemie neue Hersteller mit Bioziden auf den Markt kamen. Viele dieser Desinfektionsmittel entsprachen nicht vollständig der EU-Biozidprodukte-Verordnung (BPR) und den damit verbundenen nationalen Übergangsanforderungen für Biozide.

 

Hintergrund

Dieses Projekt zur harmonisierten Durchsetzung von Bioziden überprüfte, wie verschiedene Arten von Bioziden auf den Märkten der EU, des EWR und der Schweiz der Biozidverordnung entsprechen. Die Inspektionen konzentrierten sich auf:

  • unerlaubte Wirkstoffe in Bioziden;
  • Zulassung von Wirkstofflieferanten (Artikel 95);
  • Pflichten zur Kennzeichnung, Verpackung und Werbung von Bioziden.

Die nationalen Vollzugsbehörden führten die Kontrollen im Jahr 2022 durch. Bei Bedarf umfassen die Kontrollen auch chemische Analysen von Bioziden.

 

Mehr Informationen

 

Quelle: ECHA
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