Öffentliche Konsultation der ECHA zur Abweichung von den Ausschlusskriterien für Kreosot – Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine öffentliche Konsultation zu einer Abweichung von den Ausschlusskriterien für Kreosot für Produkttyp 8 (PT 8; Holzschutzmittel) eingeleitet. Nach der Biozid-Verordnung (BPR) der Europäischen Union (EU) können Wirkstoffe, die die Ausschlusskriterien erfüllen, nur zugelassen oder erneuert werden, wenn sie eines oder mehrere der folgenden Ausnahmekriterien erfüllen.
- Exposition ist vernachlässigbar;
- Der Wirkstoff ist wichtig, um ernsthafte Gefahren für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt zu vermeiden.
- Eine Nichtzulassung des Stoffes hätte im Vergleich zu den Risiken einen unverhältnismäßig negativen Einfluss auf die Gesellschaft.
Kommentare dazu, ob die Bedingungen für eine Ausnahmeregelung für Kreosot für PT 8 erfüllt sind, sollten bis zum 30. März 2021 eingereicht werden.
Ausschlusskriterien
Wirkstoffe, die die folgenden Ausschlusskriterien erfüllen, werden im Rahmen des BPR im Allgemeinen nicht zugelassen oder erneuert:
- Krebserzeugende, mutagene und reprotoxische (CMR) Substanzen der Kategorie 1A oder 1B gemäß der CLP-Verordnung (Klassifizierung, Kennzeichnung und
- Verpackung);
- Endokrine Disruptoren;
- Persistente, bioakkumulative und toxische Substanzen (PBT); und
- Sehr persistente und sehr bioakkumulative (vPvB) Substanzen.
Verwenden Sie Kreosot in PT 8
Nach der Stellungnahme des Ausschusses für Biozide (BPC) zum Antrag auf Erneuerung der Zulassung wird Kreosot in PT 8 wie folgt verwendet:
- Holzschutzmittel,
- als Fungizid und Insektizid gegen Holzfäulepilze,
- gegen Holzfäule in Kontakt mit Erde und Wasser und gegen Insekten.
Beratung BPC
Die BPC-Stellungnahme besagt, dass Kreosot die Ausschlusskriterien erfüllt, wie es unter CLP steht
- klassifiziert als krebserzeugende Substanz Kategorie 1B;
- Es wird vorgeschlagen, als reproduktionstoxisch eingestuft zu werden, Kategorie 1B.
- und erfüllt die Kriterien PBT und vPvB.
Da Kreosot die Ausschlusskriterien erfüllt, „lautet die allgemeine Schlussfolgerung des BPC, dass die Zulassung von Kreosot in Produkttyp 8 normalerweise nicht erneuert werden sollte, es sei denn, eine der Bedingungen für eine Ausnahmeregelung in Artikel 5 Absatz 2 ist erfüllt.“
Nordirland
In unserem Memorandum vom 9. Februar 2021 mit dem Titel „Nach dem Brexit führt Großbritannien neue chemische Regulierungsvorschriften ein“ haben wir bereits erwähnt, dass biozide Wirkstoffe und Produkte in Nordirland weiterhin unter die EU-BPR fallen. Eine Ausnahmeregelung für Kreosot für PT 8 würde die Zulassung zur Verwendung bei Bioziden in der EU, einschließlich Nordirland, ermöglichen. Eine von der EU genehmigte Ausnahmeregelung gilt in Großbritannien (GB) nicht gemäß dem GB BPR.
Erläuterungskategorie PT 8
Die Kategorie PT 8 umfasst Biozide, die „zur Konservierung von Holz – einschließlich der Sägewerksphase oder von Holzprodukten – durch Bekämpfung von holzzerstörenden oder holzentstellenden Organismen, einschließlich Insekten, verwendet werden“. Es umfasst sowohl vorbeugende als auch heilende Produkte. Die Kategorie war eine herausfordernde Kategorie unter BPR. Viele Wirkstoffe wurden eingereicht, aber nie zugelassen. Sieben der 43 zuvor oder jetzt zugelassenen Wirkstoffe sind abgelaufen. Kreosot ist eine von neun Substanzen, die derzeit geprüft werden.
Wahrscheinlich keine Kreosot-Bestätigung oder -Erweiterung
Kreosot ist eine Substanz unbekannter oder variabler Zusammensetzung, die Anthracen und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe enthält, die beide als nicht schwellwertbedingte Karzinogene gelten. Es erfüllt mehr als eines der Ausschlusskriterien und gilt daher als Ersatzkandidat. Das Produkt steht vor einem harten Kampf, um nachzuweisen, dass es eines oder mehrere der Abweichungskriterien erfüllt, um seine Zulassung zu erneuern. Das Verfahren zur Erneuerung einer Zulassung ist komplex und erfordert die Vorlage von Studien und Daten, um die Sicherheit des Produkts nachzuweisen. Trotz Erfüllung der Ausschlusskriterien. Aufgrund der vorgelegten Studien und Daten ist BPC der Ansicht, dass die Genehmigung nicht erneuert werden sollte. Angesichts des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt im Vordergrund und angesichts der Verfügbarkeit geeigneter chemischer und nicht chemischer Alternativen ist es wahrscheinlich, dass das Produkt nicht zur Erneuerung zugelassen wird.
Foto: Freie Bilder via Pixabay
Quelle: JD SUPRA
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