Das letztendliche Ziel der Zulassung besteht darin, die auf der Kandidatenliste aufgeführten besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) durch sicherere Alternativen zu ersetzen, wenn dies technisch und wirtschaftlich machbar ist.
Die Regeln im Allgemeinen
ECHA fügt der Kandidatenliste normalerweise zweimal im Jahr neue Chemikalien mit gefährlichen Eigenschaften hinzu. Aus dieser Liste empfiehlt die Agentur regelmäßig Stoffe, denen bei der Europäischen Kommission Vorrang für die Zulassung eingeräumt werden sollte. Dieser Ausschuss entscheidet letztendlich über die Aufnahme in die REACH-Zulassungsliste. Sobald der Stoff in die Zulassungsliste aufgenommen wurde, erhält er ein endgültiges Antragsdatum und ein „Verfallsdatum“. Dies ist ein Datum, nach dem Unternehmen die Chemikalie nicht mehr verwenden oder in Verkehr bringen dürfen, es sei denn, sie haben die Genehmigung der Kommission erhalten oder ihre Verwendung ist von der Genehmigung ausgenommen.
Ausschließlich gültig innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Eine Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer Lizenz gilt nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Dies bedeutet, dass nach Europa eingeführte Artikel möglicherweise noch schädliche Chemikalien auf der Zulassungsliste enthalten.
Beschränken Sie die Verwendung von SVHCs in Artikeln
Um einen umfassenden und wirksamen Schutz der Bürger und der Umwelt zu gewährleisten, prüft und prüft die ECHA systematisch, ob die in Artikeln verwendeten Stoffe auf der Zulassungsliste ein Risiko darstellen, das mit Einschränkungen kontrolliert werden muss. Da die Genehmigung nur für Stoffe in Artikeln gilt, die im EWR hergestellt wurden, jedoch nicht für die Verwendung von importierten Artikeln, die diesen Stoff enthalten, besteht die Idee darin, dass mögliche Beschränkungen auch importierte Artikel einschließen sollten.
Der Ablauf
Die Untersuchung beginnt nach Ablauf des letzten Datums für die Anforderung der Genehmigung und wird auch dann fortgesetzt, wenn keine Anträge auf weitere Verwendung eingegangen sind. Wenn die ECHA nach der Datenerfassung und der Anforderung von Nachweisen durch die Interessengruppen ein potenzielles Risiko feststellt, das nicht angemessen kontrolliert wird, wird sie mit der Ausarbeitung eines Beschränkungsvorschlags beginnen, um die Verwendung des Stoffes in Artikeln einzuschränken. Der Vorschlag kann erst nach dem maßgeblichen „Verfallsdatum“ eingereicht werden.
Gefährlich oder nicht
Wenn keine Einschränkung erforderlich ist oder die Agentur zu dem Schluss kommt, dass der SVHC nicht in Artikeln enthalten ist, erstellt die Agentur einen kurzen Bericht und veröffentlicht ihn auf ihrer Website. Die endgültige Entscheidung darüber, ob ein Stoff eingeschränkt ist oder nicht, trifft die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten. Schließlich sind alle eingeschränkten Stoffe in Anhang XVII zu REACH (Beschränkungsliste) enthalten.
Fallstudie: vier Phthalate
Nach dem letzten Antragsdatum für die Zulassung im August 2013 begann die ECHA mit der Untersuchung der Risiken von vier Phthalaten: Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP), Benzylbutylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP). Alle vier sind als reproduktionstoxisch eingestuft und es wurde bestätigt, dass sie endokrin wirkende Wirkungen auf den Menschen haben. Darüber hinaus sind BIP und DBP für die aquatische Umwelt toxisch, und es wurde der Schluss gezogen, dass DEHP ein endokriner Disruptor in der Umwelt ist.
Die meisten Phthalate kommen von außerhalb der EU
Die Agentur kam zu dem Schluss, dass die Verwendung in Artikeln aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Reproduktion nicht angemessen kontrolliert wird, und schlug daher zusammen mit den dänischen Behörden eine Beschränkung vor. Ziel war es, die Risiken zu vermeiden, die nicht nur mit in der EU hergestellten Phthalaten, sondern auch mit importierten Produkten verbunden sind. In der Tat fanden diese Artikel die meisten der vier Phthalate auf dem EU-Markt. Zahlen aus dem Jahr 2014 zeigen, dass 73% der Gesamtmenge der vier Phthalate in auf den EU-Markt eingeführte Artikel entfielen. Eine Steigerung von 16,5% gegenüber 2011.
Einschränkungen seit dem 7. Juli 2020
Schließlich sind die Phthalate DEHP, DBP, DIBP und BBP seit dem 7. Juli 2020 in Artikeln eingeschränkt, und diese Einschränkung wird voraussichtlich jährlich etwa 2000 Jungen vor einer beeinträchtigten Fruchtbarkeit im späteren Leben bewahren. Die Beschränkung beschränkt die Verwendung und Vermarktung dieser Phthalate in Artikeln, beispielsweise in Kinderschwimmhilfen, Fußböden, beschichteten Stoffen und Papier, Freizeitgeräten, Matratzen, Schuhen und Büromaterial. DEHP, DBP und BBP sind seit 2007 in Spielzeug- und Kinderbetreuungsartikeln und DIBP seit Januar 2019 verboten.
Zukünftige Schritte
ECHA überprüft regelmäßig die zusätzlichen SVHCs in der Autorisierungsliste. Zusätzlich zu den vier Phthalaten hat die Agentur durch dieses Verfahren festgestellt, dass es möglich ist, drei Bleichromatate zu reduzieren, die als krebserregend und reproduktionstoxisch eingestuft sind.
Aus der Geschichte lernen
Die Europäische Kommission stellte in ihrer REACH-Bewertung für 2018 fest, dass die Beschränkungs- und Genehmigungsverfahren weiter verbessert werden könnten, damit die Rechtsvorschriften effizienter funktionieren. Um dies zu beheben, arbeitet die ECHA daran, die Wechselwirkung zwischen Beschränkung und Genehmigung zu verbessern, indem sie vereinfachte und effizientere Wege zur Umsetzung von Artikel 69 Absatz 2 von REACH vorschlägt.
Mehr Informationen:
- REACH-Autorisierung
- REACH-Einschränkung
- ECHA-Restriktionsdossiers, die gemäß Artikel 69 Absatz 2 erstellt wurden
- ECHAs abgeschlossene Restriktionsaktivitäten
- Register der restriktiven Absichten: Vier Phthalate
Quelle: ECHA Newsletter
Lesen Sie auch: Fristen für die Aktualisierung der Registrierung unter REACH wurden geklärt
Reservierung
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, in einigen Fällen aus verschiedenen Informationsquellen. (Interpretations-) Fehler sind nicht ausgeschlossen. Aus diesem Text kann daher keine rechtliche Verpflichtung abgeleitet werden. Jeder, der sich mit diesem Thema befasst, hat die Verantwortung, sich mit der Sache zu befassen!
Hinweis
Dieser Artikel wurde mit einem Computersystem ohne menschlichen Eingriff übersetzt. Es ist daher möglich, dass der Artikel Fehler im Wortschatz, in der Syntax oder in der Grammatik enthält.