Verschiebung der Lieferung von Meldezentren für Giftzentren
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Verschiebung des Einreichungsdatums für die Meldung an GiftinformationszentrenCARACAL (CLP-Expertengruppe) hat die von der Europäischen Kommission zu Anhang VIII des CLP vorgeschlagenen Änderungen einstimmig gebilligt. Die Kommission nimmt jetzt ein delegiertes Gesetz an. Unter anderem wird der erste Konformitätstermin für die harmonisierte Meldung an Giftzentren für Gemische, die für den Verbrauch bestimmt sind, vom 1. Januar 2020 auf den 1. Januar 2021 verschoben. Das Inkrafttreten wird noch in diesem Jahr erwartet. Andere Konformitätstermine sind nicht betroffen.

Die Kommission geht auch auf einige Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der Durchführbarkeit der Meldepflichten ein. Eine neue Änderung von Anhang VIII wird für 2020 erwartet.

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