Das PCN-Dossier mit Standardinformationsanforderungen
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Das PCN-Dossier mit Standardinformationsanforderungen

 

Was hat sich verändert?

Die Harmonisierung der Informationsanforderungen bedeutet, dass die bestehenden nationalen Anforderungen in der EU durch eine Reihe von Informationsanforderungen und eine Form der Datenübertragung, das PCN-Format (Poison Centers Notification), ersetzt wurden. Einige Informationspflichten können im Vergleich zu früheren Verpflichtungen auf nationaler Ebene neu sein. Möglicherweise müssen Sie neue Informationen generieren oder die vorhandenen Informationen an das PCN-Format anpassen.

 

Im Notfall!

Die eindeutige Formelkennung (UFI-Code) ist eine neue Übermittlungsanforderung und ein neues Beschriftungselement, das in Schritt 4 ausführlich beschrieben wird. Ein Beispiel für eine UFI im richtigen Format ist YV9K-3J9A-G209-C2T7. Der UFI-Code stellt eine eindeutige Verbindung zwischen den Informationen her, die Sie über eine Mischung durch die Benachrichtigung bereitstellen, und dem zugehörigen Produkt, das in Verkehr gebracht wird. Dies ermöglicht es, im Falle eines Vorfalls mit dem Stoff schnell und genau die richtige Nothilfe zu bestimmen.

 

Die komplette chemische Zusammensetzung!

Die vollständige chemische Zusammensetzung des Gemisches muss für den UFI-Code bekannt sein. Dies bedeutet, dass Sie als Hersteller des Stoffes die genauen Konzentrationen oder Konzentrationsbereiche sowohl für die gefährlichen als auch für die nicht gefährlichen Komponenten angeben müssen. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen über das hinausgehen, was normalerweise in einem Sicherheitsdatenblatt enthalten ist.

 

Toxikologische Informationen

Die toxikologischen Informationen für das Gemisch müssen ebenfalls angegeben werden. Diese Informationen sind als Freitext bereitzustellen und sind normalerweise in Abschnitt 11 eines Sicherheitsdatenblatts verfügbar.

 

Eindeutig gemäß De Poison Centers Notification

Dem Produkt muss eine Produktkategorie zugewiesen werden, die auf dem Verwendungszweck basiert. Denken Sie zum Beispiel an Waschmittel, Kleber, dekorative Farbe. Immer in Übereinstimmung mit dem europäischen Produktklassifizierungssystem (EuPCS).
Alle Einträge müssen auch Informationen enthalten, die den Einreicher, das Produkt (Handelsname, Verpackung, Farbe) und die Frage identifizieren, ob die Mischung für Verbraucher-, Berufs- oder gewerbliche Zwecke bestimmt ist. Darüber hinaus müssen Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung des Gemisches gemäß der CLP-Verordnung bereitgestellt werden. Die bestehenden nationalen Anforderungen in der EU wurden durch eine Reihe von Informationsanforderungen und eine Form der Datenübertragung ersetzt. Das PCN-Format (Poison Centers Notification).

 

Kann neue Informationen generieren oder vorhandene Informationen ändern

Einige Informationspflichten können im Vergleich zu früheren Verpflichtungen auf nationaler Ebene neu sein. Möglicherweise müssen Sie neue Informationen generieren oder die vorhandenen Informationen an das PCN-Format anpassen.

Quelle: Poison Centres
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Reservierung
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, in einigen Fällen aus verschiedenen Informationsquellen. (Interpretations-) Fehler sind nicht ausgeschlossen. Aus diesem Text kann daher keine rechtliche Verpflichtung abgeleitet werden. Jeder, der sich mit diesem Thema befasst, hat die Verantwortung, sich mit der Sache zu befassen!

Hinweis
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