Kennen Sie Ihr Produktportfolio
3 Gründe, warum Siam-Software die beste Wahl ist

Kennen Sie Ihr ProduktportfolioSobald Sie eine Verpflichtung identifiziert haben und mit den Standardinformationsanforderungen vertraut sind, ist es Zeit, Ihr Produktportfolio zu überprüfen.

Stellen Sie zunächst fest, welche Produkte zuvor registriert wurden und in welchen Ländern sie auf dem Markt sind. Die in der Einreichung verwendete Sprache muss die Sprache sein, die von dem Mitgliedstaat angegeben wird, in dem die Mischung in Verkehr gebracht wird.

 

Drei verschiedene Verwendungsarten

Bestimmen Sie die Verwendungsart oder -typen jedes Produkts, da dies das relevante Datum der Anwendbarkeit und die Informationsanforderungen bestimmt. Es gibt drei verschiedene Verwendungsarten:

  • Verbrauchernutzung – Datum der Antragstellung 2021
  • Professional – Datum der Bewerbung 2021
  • Industriell – Datum der Anwendung 2024

Ein Produkt kann mehr als eine der oben genannten Anwendungen haben. Dies könnte auf die direkte Verwendung oder das Vorhandensein dieses Produkts in einem anderen Produkt zurückzuführen sein, das später in der Lieferkette neu formuliert wurde. In diesem Fall muss das früheste Datum eingehalten werden (siehe auch „Giftzentren: wichtige Schritte für die Industrie„). Eine effektive Kommunikation sowohl vor- als auch nachgelagert in der Lieferkette stellt sicher, dass alle Akteure über alle aktuellen Informationen zu der Mischung verfügen.

 

Gruppeneinreichung

Eine andere Möglichkeit besteht darin, sich für einen Gruppeneintrag zu entscheiden, der mehrere Mischungen unter einem Eintrag zusammenfasst. In diesem Fall müssen alle Gemische im Eintrag der Gruppe die gleiche Einstufung für die menschliche Gesundheit und die physischen Gefahren sowie die gleiche Gemischzusammensetzung aufweisen (obwohl dies unter bestimmten Bedingungen in Bezug auf Duftstoffe und Parfums unterschiedlich sein kann).

 

Freiwillige Einreichung

Sie können die freiwillige Einreichung von Gemischen in Betracht ziehen, für die keine Informationspflicht besteht. Wir sprechen von ungefährlichen Gemischen oder Gemischen, die nur für die Umwelt klassifiziert sind. Eine freiwillige Einreichung kann hilfreich sein, wenn Ihr Produkt in einer Mischung enthalten ist, die als gesundheitsschädlich eingestuft ist. In diesem Fall kann eine freiwillige Übermittlung zum Schutz Ihrer vertraulichen Geschäftsinformationen – wie z. B. der Zusammensetzung Ihrer Mischung – beitragen, indem diese Informationen Ihren Kunden nur über das UFI zur Verfügung gestellt werden. Das Anbringen des UFI auf dem Etikett wäre jedoch optional.

 

Wann muss ich Giftzentren nach den neuen Regeln Informationen zur Verfügung stellen?

Für alle „neuen“ Produkte, die nach nationalem Recht noch nicht angemeldet wurden, müssen Sie die erforderlichen Informationen einreichen, bevor Sie die Mischung in Verkehr bringen. Die Einträge müssen je nach Antragsdatum im harmonisierten Format erfolgen. Das Datum der Anwendung hängt von der Verwendungsart ab. Letzteres bezieht sich auf den Endverbraucher der Mischung:

  • 1. Januar 2021 für Verbraucher;
  • 1. Januar 2021 für den professionellen Gebrauch;
  • 1. Januar 2024 für den industriellen Gebrauch.

Vor diesen Daten können Gemische bestehenden nationalen Anforderungen unterliegen, und Rechteinhaber sollten sich an die benannte Behörde des betreffenden Landes wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
In Schritt 3 (Kennen Sie Ihr Portfolio) finden Sie weitere Informationen zum Bestimmen Ihres Mix-Nutzungstyps und des relevanten Anwendungsdatums sowie der Informationsanforderungen.

 

Was ist mit meinen vorhandenen Benachrichtigungen?

Sie können eine Übergangsfrist für alle Produkte nutzen, die Sie zuvor registriert haben und die bereits auf dem Markt sind. Diese Hinweise bleiben bis zum 1. Januar 2025 oder bis zu Änderungen am Produkt gültig (z. B. Änderungen der Zusammensetzung des Gemisches, der toxikologischen Eigenschaften oder der Produktkennungen).

  • Wenn Ihr Produkt aufgrund von Änderungen ein Einreichungsupdate benötigt, sollte dies im neuen harmonisierten Format erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die unterschiedlichen Anwendungsdaten je nach Verwendungsart weiterhin gelten.
  • Bleibt Ihr Produkt bis zum 1. Januar 2025 unverändert, müssen Sie dennoch eine neue Einreichung im harmonisierten Format einreichen. Es ist nämlich keine Migration von Daten geplant.
  • Wenn Ihr Produkt vor Ablauf der Übergangszeit eingestellt wird, müssen Sie keine neuen Daten übermitteln.

Quelle: Poison Centres
Lesen Sie auch: Kennen Sie die Anforderungen für die Standardinformationen.

Reservierung
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, in einigen Fällen aus verschiedenen Informationsquellen. (Interpretations-) Fehler sind nicht ausgeschlossen. Aus diesem Text kann daher keine rechtliche Verpflichtung abgeleitet werden. Jeder, der sich mit diesem Thema befasst, hat die Verantwortung, sich mit der Sache zu befassen!

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