Die ECHA entfernt die Liste der Stoffe, für die die reduzierten Informationsanforderungen nicht gelten

Die ECHA entfernt die Liste der Stoffe ...
Die ECHA entfernt die Liste der Stoffe, für die die reduzierten Informationsanforderungen nicht geltenDie Liste der Stoffe, die voraussichtlich die Kriterien von Anhang III der REACH-Verordnung erfüllen, wurde von der Website der ECHA entfernt.

Die Liste wurde 2016 erstellt, um Registranten bei der Interpretation der Kriterien von Anhang III von REACH bei der Vorbereitung ihrer Registrierungen für die Registrierungsfrist 2018 zu helfen. Da die Frist abgelaufen ist und seitdem möglicherweise neue Informationen oder Vorhersagemethoden aufgetaucht sind, hat die ECHA beschlossen, diese zu entfernen Liste von seiner Website.

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Stoffe, die die Kriterien nicht erfüllen

Wenn Stoffe die Kriterien des Anhangs III nicht erfüllen, können Unternehmen sie weiterhin in kleinen Mengen und mit begrenzten Informationen registrieren. Diese Angaben beziehen sich nur auf die physikalisch-chemischen Eigenschaften. Wie bisher müssen die Überlegungen im IUCLID-Registrierungsdossier angegeben werden. Erfüllt der Stoff eines der Kriterien des Anhangs III, muss er mit allen physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Informationen registriert werden.

 

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Quelle und Autor: ECHA
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