ECHA fügt der Liste der Kandidatenstoffe fünf schädliche Chemikalien hinzu

ECHA fügt der Liste der Kandidatenstoffe fünf schädliche Chemikalien hinzu

Bild: KI generiert

ECHA fügt der Liste der Kandidatenstoffe fünf schädliche Chemikalien hinzu … und aktualisiert einen EintragDie Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) enthält mittlerweile 247 Einträge für Chemikalien, die für Mensch oder Umwelt schädlich sein können. Unternehmen sind dafür verantwortlich, die Risiken dieser Chemikalien zu managen und Kunden und Verbraucher über deren sichere Verwendung zu informieren.

21. Januar 2025 – Zwei neu hinzugefügte Stoffe (Octamethyltrisiloxan und Perfluamin) sind sehr persistent und sehr bioakkumulierbar. Sie werden bei der Herstellung von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie bei der Herstellung elektrischer, elektronischer und optischer Geräte eingesetzt.

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Persistent, bioakkumulierbar und toxisch

Zwei Stoffe haben persistente, bioakkumulierende und toxische Eigenschaften. O,O,O-Triphenylphosphorothioat wird in Schmiermitteln und Fetten verwendet. Die Reaktionsmasse aus: Triphenylthiophosphat und tertiären Butylphenylderivaten ist nicht unter REACH registriert. Es wurde jedoch als SVHC identifiziert, um einen bedauerlichen Ersatz zu vermeiden.
6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure ist fortpflanzungsgefährdend und wird in Schmiermitteln, Fetten und Metallbearbeitungsflüssigkeiten verwendet.

 

Tris(4-nonylphenyl, verzweigt und linear) phosphit

Tris(4-nonylphenyl, verzweigt und linear) phosphit hat endokrinschädigende Eigenschaften, die sich auf die Umwelt auswirken und wird in Polymeren, Klebstoffen, Dichtstoffen und Beschichtungen verwendet. Der Eintrag für diesen Stoff wurde aktualisiert, um darauf hinzuweisen, dass es sich um einen umweltschädlichen endokrinen Disruptor handelt, sowohl aufgrund seiner intrinsischen Eigenschaften als auch, wenn er ≥ 0,1 % (w/w) 4-Nonylphenol, verzweigt und linear (4-NP), enthält.

 

Am 21. Januar 2025 zur Kandidatenliste hinzugefügte Einträge:

SubstanznameEC-NummerCAS-NummerGrund für die AufnahmeAnwendungsbeispiele
6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure701-118-12156592-54-8Toxic for reproduction (Article 57c)Schmierstoffe, Fette, Trennmittel und Metallbearbeitungsflüssigkeiten
O,O,O-Triphenylphosphorothioat209-909-9597-82-0Persistent, bioakkumulierbar und toxisch, PBT (Artikel 57d)Schmierstoffe und Fette
Octamethyltrisiloxan203-497-4107-51-7Sehr persistent, sehr bioakkumulierbar, vPvB (Artikel 57e)Herstellung und/oder Formulierung von: Kosmetika, Körperpflege-/Gesundheitspflegeprodukten, Pharmazeutika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Beschichtungen und nichtmetallischen Oberflächenbehandlungen sowie Dichtungs- und Klebstoffen
Perfluamin206-420-2338-83-0Sehr persistent, sehr bioakkumulierbar, vPvB (Artikel 57e)Herstellung von elektrischen, elektronischen und optischen Geräten sowie Maschinen und Fahrzeugen
Reaktionsmasse aus: Triphenylthiophosphat und tertiären butylierten Phenylderivaten421-820-9192268-65-8Persistent, bioakkumulierbar und toxisch, PBT (Artikel 57d)Keine aktiven Anmeldungen
Aktualisierter Eintrag
Tris(4-nonylphenyl, verzweigt und linear) phosphitEndokrinschädigende Eigenschaften (Artikel 57(f) – Umwelt)Polymere, Klebstoffe, Dichtstoffe und Beschichtungen

 

Die Kandidatenliste und die Autorisierungsliste

Das Mitgliedsstaatenkomitee (MSC) der ECHA hat die Aufnahme dieser Stoffe in die Kandidatenliste bestätigt. Die Liste umfasst nun 247 Einträge. Einige dieser Erwähnungen beziehen sich auf Gruppen von Chemikalien, sodass die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher ist.
Diese Stoffe können künftig auf die Zulassungsliste gesetzt werden. Steht ein Stoff auf dieser Liste, dürfen Unternehmen ihn nicht verwenden, es sei denn, sie stellen einen Zulassungsantrag und die Europäische Kommission erlaubt die weitere Verwendung.

 

Folgen der Aufnahme in die Kandidatenliste

Unter REACH haben Unternehmen rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff – als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen – in die Kandidatenliste aufgenommen wird.
Wenn ein Artikel einen Stoff auf der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (Gewicht nach Gewicht) enthält, müssen Lieferanten ihren Kunden und Verbrauchern Informationen zur sicheren Verwendung dieses Stoffes zur Verfügung stellen. Verbraucher haben das Recht, Lieferanten zu fragen, ob die von ihnen gekauften Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

 

Die verschiedenen Rollen

Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Listung (21. Januar 2025) benachrichtigen, wenn ihr Erzeugnis einen Stoff auf der Kandidatenliste enthält. EU- und EWR-Lieferanten von Stoffen auf der Kandidatenliste, die einzeln oder in Mischungen geliefert werden, müssen das Sicherheitsdatenblatt, das sie ihren Kunden zur Verfügung stellen, aktualisieren.
Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie müssen Unternehmen die ECHA auch benachrichtigen, wenn die von ihnen hergestellten Artikel besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (Gewicht pro Gewicht) enthalten. Diese Meldung wird in der ECHA-Datenbank für besorgniserregende Stoffe in Produkten (SCIP) veröffentlicht.

Gemäß der EU-Umweltzeichenverordnung können Produkte, die SVHCs enthalten, nicht mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet werden.

 

Weitere Informationen

Quelle: ECHA
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Reservierung
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Hinweis
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