Unternehmen, die in ihren Produkten besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) oberhalb des Schwellenwerts enthalten, sind gesetzlich verpflichtet, ihre nachgeschalteten Kunden zu informieren und sichere Verwendungspraktiken anzuwenden. In der EU müssen sie diese Stoffe als solche oder in zusammengesetzten Produkten, die sie enthalten, auch an die SCIP-Datenbank (Substances of Concern) melden.
Eine genaue Beobachtung der Entwicklung der Liste ist von größter Bedeutung
Die kontinuierliche Überwachung der sich ständig weiterentwickelnden Liste ist entscheidend für ein erfolgreiches Compliance-Programm. Diese Aktualisierung ist die zweite von zwei geplanten Aktualisierungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die für die Überwachung der REACH-Verordnung zuständig ist. Die nächste Aktualisierung wird voraussichtlich Anfang Januar 2022 erfolgen.
Die neuen SVHCs
Die neu hinzugekommenen Stoffe sind:
- 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd und seine einzelnen Stereoisomere (CAS-Nr. 80-54-6).
- Orthoborsäure, Natriumsalz (CAS-Nr.: 237-560-2).
- 2,2-Bis(brommethyl)propan-1,3-diol (CAS-Nr.: 221-967-7).
- 2,2-Dimethyl-1-propanol, Tribromderivat/3-Brom-2,2-bis(bromomethyl)-1-propanol (TBNPA) (CAS-Nr.: 253-057-0).
- 2,3-Dibromo-1-propanol (2,3-DBPA) (CAS-Nr.: 202-480-9).
- Glutaral (CAS-Nr.: 203-856-5).
- Mittelkettige Chlorparaffine (MCCP) (CAS-Nr.: 85535-85-9).
- UVCB-Stoffe, die zu mindestens 80 % aus linearen Chloralkanen mit Kohlenstoffkettenlängen im Bereich von C14 bis C17 bestehen.
- Phenol, Alkylierungsprodukte (hauptsächlich in para-Stellung) mit C12-reichen verzweigten Alkylketten aus der Oligomerisierung, die alle einzelnen Isomere und/oder Kombinationen davon umfassen (PDDP).
- 1,4-Dioxan (CAS-Nr.: 204-661-8).
- 4,4′-(1-Methylpropyliden)bisphenol (CAS-Nr.: 201-025-1).
Die Stoffe werden in verschiedenen Industriezweigen für viele unterschiedliche Zwecke verwendet. Viele von ihnen sind Lösungsmittel, Weichmacher oder Flammschutzmittel. Es ist wahrscheinlich, dass sie bereits in den frühen Phasen der Produktion in die Lieferkette eintreten. Eine Herausforderung für nachgelagerte Unternehmen, die versuchen, Daten zu sammeln, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.
SCIP & SVHCs
Die Verpflichtung, Dossiers an die SCIP-Datenbank zu übermitteln, ist eine relativ neue Entwicklung für Unternehmen in der EU. Gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie (WFD) müssen Unternehmen das Vorhandensein von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) von mehr als 0,1 Gewichtsprozent (w/w) in jedem Artikel eines Produkts deklarieren. Die herunterladbare Liste der meldepflichtigen Stoffe gemäß der EU-WRRL ist von der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe abgeleitet, ist aber wesentlich umfangreicher, da sie die Ausreißer in größeren Stofffamilien enthält. So besteht die Kandidatenliste aus 219 benannten Stoffen, während die umfassendere SCIP-Kandidatenliste nun 435 Stoffe enthält.
Verpflichtung auch rückwirkend
Diese Aktualisierung ist das erste Mal, dass die SVHC-Meldung mit den Änderungen in der SCIP-Datenbank koordiniert wurde. Die Verpflichtung zur Datenübermittlung gilt auch rückwirkend, d. h. die Unternehmen müssen bereits eingereichte Dossiers aktualisieren, wenn die Erzeugnisse die neuen besonders besorgniserregenden Stoffe enthalten.
Flexibilität bei der Einhaltung der Vorschriften
Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe ist ein gutes Beispiel für die sich ändernden Anforderungen und die Herausforderungen, denen sich die Unternehmen stellen müssen, um den Vorschriften voraus zu sein. Manuelle Prozesse, die für die Beschaffung, Validierung und Kommunikation mit den Lieferanten eingesetzt werden, sind mit den sich ändernden Anforderungen schnell überfordert. Die Rationalisierung Ihres Programms durch Plattformtechnologie wird für Unternehmen auf der ganzen Welt zur Norm.
Quelle: Assent Blog
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