ECHA veröffentlicht PFAS-Beschränkungsvorschlag

ECHA veröffentlicht PFAS-Beschränkungsvorschlag
ECHA veröffentlicht PFAS-BeschränkungsvorschlagDie Einzelheiten der vorgeschlagenen Beschränkung auf ungefähr 10 000 Per- und Polyfluoralkyl-Substanzen (PFAS) sind jetzt auf der ECHA-Website verfügbar. Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA werden nun mit der Bewertung des Vorschlags im Hinblick auf die Risiken für Mensch und Umwelt und die Auswirkungen auf die Gesellschaft beginnen.

Helsinki, 7. Februar 2023 – Der Vorschlag wurde von Behörden in Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden erstellt und am 13. Januar 2023 bei der ECHA eingereicht. Es zielt darauf ab, die PFAS-Emissionen in die Umwelt zu reduzieren und Produkte und Prozesse für den Menschen sicherer zu machen.

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Negative Folgen von PFAS in der Umwelt

Alle unter den Vorschlag fallenden PFAS sind in der Umwelt sehr persistent. Wenn die Emissionen nicht minimiert werden, werden Menschen, Pflanzen und Tiere immer größeren Mengen ausgesetzt. Ohne Einschränkungen werden solche Werte erreicht, die negative Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Die Behörden schätzen, dass in den nächsten 30 Jahren etwa 4,4 Millionen Tonnen PFAS in die Umwelt freigesetzt werden, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden.

 

Bahnbrechender Vorschlag

Peter van der Zandt, ECHA-Direktor für Risikobewertung: „Dieser bahnbrechende Vorschlag der fünf Behörden unterstützt die Ambitionen der EU-Chemikalienstrategie und des Aktionsplans „Zero Pollution“. Jetzt beginnen unsere wissenschaftlichen Ausschüsse mit der Bewertung und Beurteilung. Obwohl die Bewertung eines so breiten Vorschlags mit Tausenden von Stoffen und vielen Anwendungen eine Herausforderung darstellen wird, sind wir bereit.‘

 

Nächste Schritte

Die Wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA werden bei ihren Sitzungen im März 2023 prüfen, ob der Vorschlag die gesetzlichen Anforderungen von REACH erfüllt. Ist dies der Fall, beginnen die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Bewertung des Antrags. Eine sechsmonatige Konsultation ist für den 22. März 2023 geplant.

 

Entscheidung

Der RAC bildet sich derzeit eine Meinung darüber, ob die vorgeschlagene Beschränkung geeignet ist, die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern. Der SEAC äußert sich zu den sozioökonomischen Auswirkungen. Das heißt, die mit dem Vorschlag verbundenen Vorteile und Kosten für die Gesellschaft. Beide Gremien bilden ihr Urteil auf der Grundlage der Informationen im Beschränkungsvorschlag und der während der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen. Die Ausschüsse erwägen auch den Rat des Durchsetzungsforums zur Durchsetzbarkeit der vorgeschlagenen Beschränkung. Sobald die Stellungnahmen angenommen sind, werden sie an die Europäische Kommission übermittelt. Dieser entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über die mögliche Beschränkung.

 

Am 5. April 2023 wird eine Online-Informationssitzung organisiert, um den Minderungsprozess zu erläutern und interessierten Parteien zu helfen, die an der Konsultation teilnehmen möchten.

 

Die nächsten Schritte finden Sie unten in der Zeitleiste.

ECHA veröffentlicht PFAS-Beschränkungsvorschlag

 

Mehr Informationen

 

Nationale Links:

 

Medienkontakte:

press(at)echa.europa.eu (bei Fragen zum Verfahren)
presse(at)baua.bund.de (für Fragen zum Antrag)

 

Quelle: ECHA
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Reservierung
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