ECHA veröffentlicht PFAS-Beschränkungsvorschlag
Helsinki, 7. Februar 2023 – Der Vorschlag wurde von Behörden in Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden erstellt und am 13. Januar 2023 bei der ECHA eingereicht. Es zielt darauf ab, die PFAS-Emissionen in die Umwelt zu reduzieren und Produkte und Prozesse für den Menschen sicherer zu machen.
Negative Folgen von PFAS in der Umwelt
Alle unter den Vorschlag fallenden PFAS sind in der Umwelt sehr persistent. Wenn die Emissionen nicht minimiert werden, werden Menschen, Pflanzen und Tiere immer größeren Mengen ausgesetzt. Ohne Einschränkungen werden solche Werte erreicht, die negative Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Die Behörden schätzen, dass in den nächsten 30 Jahren etwa 4,4 Millionen Tonnen PFAS in die Umwelt freigesetzt werden, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden.
Bahnbrechender Vorschlag
Peter van der Zandt, ECHA-Direktor für Risikobewertung: „Dieser bahnbrechende Vorschlag der fünf Behörden unterstützt die Ambitionen der EU-Chemikalienstrategie und des Aktionsplans „Zero Pollution“. Jetzt beginnen unsere wissenschaftlichen Ausschüsse mit der Bewertung und Beurteilung. Obwohl die Bewertung eines so breiten Vorschlags mit Tausenden von Stoffen und vielen Anwendungen eine Herausforderung darstellen wird, sind wir bereit.‘
Nächste Schritte
Die Wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA werden bei ihren Sitzungen im März 2023 prüfen, ob der Vorschlag die gesetzlichen Anforderungen von REACH erfüllt. Ist dies der Fall, beginnen die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Bewertung des Antrags. Eine sechsmonatige Konsultation ist für den 22. März 2023 geplant.
Entscheidung
Der RAC bildet sich derzeit eine Meinung darüber, ob die vorgeschlagene Beschränkung geeignet ist, die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern. Der SEAC äußert sich zu den sozioökonomischen Auswirkungen. Das heißt, die mit dem Vorschlag verbundenen Vorteile und Kosten für die Gesellschaft. Beide Gremien bilden ihr Urteil auf der Grundlage der Informationen im Beschränkungsvorschlag und der während der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen. Die Ausschüsse erwägen auch den Rat des Durchsetzungsforums zur Durchsetzbarkeit der vorgeschlagenen Beschränkung. Sobald die Stellungnahmen angenommen sind, werden sie an die Europäische Kommission übermittelt. Dieser entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über die mögliche Beschränkung.
Am 5. April 2023 wird eine Online-Informationssitzung organisiert, um den Minderungsprozess zu erläutern und interessierten Parteien zu helfen, die an der Konsultation teilnehmen möchten.
Die nächsten Schritte finden Sie unten in der Zeitleiste.
Mehr Informationen
- Beschränkungen der Herstellung, Vermarktung und Verwendung von PFAS
- Aufzeichnung der Pressekonferenz vom 7. Februar 2023 durch die fünf Behörden
- Aktuelle Seite zu PFAS
- REACH-Beschränkungsverfahren
Nationale Links:
- Dänemark: Regulering af mere end 10.000 PFAS-stoffer på vej
- Germany: Details zum vorgeschlagenen PFAS-Verbot in der EU veröffentlicht
- Niederlande: Details of proposed European PFAS ban released | Details bekend voor voorstel Europees PFAS-verbod | PFAS-verbod ziet levenslicht
- Norwegen: Foreslår å forby alle perfluorerte stoffer
- Schweden: Nytt EU-förbud kan stoppa all tillverkning och försäljning av PFAS
Medienkontakte:
press(at)echa.europa.eu (bei Fragen zum Verfahren)
presse(at)baua.bund.de (für Fragen zum Antrag)
Quelle: ECHA
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Reservierung
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