Erster Änderungsantrag zu Anhang VIII veröffentlicht
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Erste Änderung von Anhang VIII veröffentlicht – Der kürzlich geänderte Anhang VIII hat den ersten Konformitätstermin für die harmonisierte Meldung von Gemischen für Gemische, die für den Verbrauch bestimmt sind, an Giftzentren vom 1. Januar 2020 auf den 1. Januar 2021 verschoben. Andere Konformitätstermine sind nicht betroffen. Mit derselben Änderung wurden auch einige Änderungen an der Art und Weise vorgenommen, wie Informationen bereitgestellt werden sollten.

Am 15. Januar 2020 fand ein CARACAL-Workshop mit der Kommission, Vertretern der ECHA, benannten Behörden, Giftzentren und Interessengruppen der Industrie statt, um eine zweite Änderung von Anhang VIII zu erörtern, die sich aus bestimmten Fragen der Verarbeitbarkeit in einigen Industriesektoren ergibt.

 

Zweck der Überarbeitungen

Während dieses Workshops wurden einige praktische Lösungen erörtert, deren Ergebnisse nun von der Kommission bei der Ausarbeitung eines überarbeiteten Rechtstextes geprüft werden, der CARACAL im März vorgelegt werden soll. Die Überarbeitung zielt darauf ab, Probleme wie hohe und unvorhersehbare Schwankungen in der Zusammensetzung bestimmter Produkte anzugehen.

 

Webinar „Giftzentren 2020 – Wo stehen wir jetzt?“

Die Änderungen, die sich aus der ersten und zweiten Änderung ergeben, werden in unserem nächsten Webinar zu Giftzentren „Giftzentren 2020 – Wo stehen wir jetzt?“ Vorgestellt.

Quelle: Poison Centres
Lesen Sie Auch: Änderungen in der Produktkategorisierung für die Meldung an Giftinformationszentren

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