Änderungen in der Produktkategorisierung für die Meldung an Giftinformationszentren

 

Änderungen in der Produktkategorisierung für die Meldung an Giftinformationszentren

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Helsinki, 20. Juli 2020 – Das Europäische Produktkategorisierungssystem (EuPCS) wurde mit Änderungen für E-Liquids, Medizinprodukte, Legierungen und pyrotechnische Produkte aktualisiert. Das EuPCS ist jetzt auch in 23 EU-Sprachen verfügbar, zusammen mit aktualisiertem Supportmaterial.

 

Die Änderungen umfassen:
  • Teilen Sie die Kategorien „E-Flüssigkeiten und Gemische für elektronische Zigaretten (PC-ELQ)“ in „E-Flüssigkeiten für elektronische Zigaretten PC-ELQ-1“ und „Gemische für E-Flüssigkeiten PC-ELQ-2“ ein.
  • Neue Kategorien für „Medizinprodukte zur Reinigung und Desinfektion (PC-MED-1)“, „Andere Medizinprodukte (PC-MED-OTH)“ und „Legierungen PC-TEC-25“
  • Führen Sie die pyrotechnischen Kategorien „PC-PYR-1“ mit „PC-PYR-4“ und „PC-PYR-OTH“ in einer Kategorie zusammen: „Pyrotechnische Produkte (PC-PYR)“.

 

EuPCS im Benachrichtigungsformat Poison Center enthalten

Das EuPCS wird in das Benachrichtigungsformat des Giftzentrums aufgenommen und zusammen mit der nächsten IUCLID-Veröffentlichung im Oktober in den Tools zur Dossiervorbereitung verfügbar sein. Ein aktualisierter praktischer Leitfaden von EuPCS hilft auch bei der Kategorisierung von Gemischen nach Verwendungszweck.

 

Hintergrund

Nach Artikel 45 der CLP-Verordnung müssen Unternehmen den zuständigen nationalen Behörden Informationen über bestimmte gefährliche Gemische, die sie in Verkehr bringen, zur Verfügung stellen. Die nationalen Behörden stellen diese Informationen Giftinformationszentren zur Verfügung, um die Öffentlichkeit oder das medizinische Personal im Notfall zu beraten. Anhang VIII der CLP-Verordnung enthält die harmonisierten Anforderungen für die Meldung von Giftnotrufzentralen ab dem 1. Januar 2021.

 

Zweck des europäischen Produktkategorisierungssystems

Das europäische Produktklassifizierungssystem wird verwendet, um die Übermittlung von Informationen über die beabsichtigte Verwendung eines Gemisches zu erleichtern, für das eine Einreichung gemäß Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung erforderlich ist, und um die statistische Analyse von Vergiftungsfällen zu unterstützen.

 
Quelle: Poison Centres
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Reservierung
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Hinweis
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