Änderung des ersten Liefertermins für die Meldung genehmigter Giftzentren
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Änderung des ersten Einreichungsdatums für die Meldung genehmigter GiftzentrenDie Europäische Kommission hat einen offiziellen Vorschlag zur Änderung der CLP-Verordnung angenommen. Diese Änderung betrifft den ersten Einreichungstermin für die harmonisierte Meldung von Gemischen an Verbraucher, die für den Verbrauch bestimmt sind. Der Termin wurde vom 1. Januar 2020 auf den 1. Januar 2021 verschoben. Andere Liefertermine bleiben unberührt. Im Übrigen führt derselbe Änderungsantrag auch einige Änderungen in der Art und Weise ein, in der die Informationen bereitgestellt werden sollen.

Dieser Genehmigung folgt auch eine zweimonatige Kontrollperiode durch das Europäische Parlament und den Rat. Wenn keines der Objekte vorhanden ist, wird die Genehmigung aktiviert, nachdem sie im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Die Kommission arbeitet außerdem an einer zusätzlichen Änderung von Anhang VIII, um einige Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der Durchführbarkeit der Meldepflichten auszuräumen. Diese Änderung wird für 2020 erwartet.

Quelle: Poison Centres
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