Könnte Alkohol in Desinfektionsmitteln bald verboten werden?

Könnte Alkohol in Desinfektionsmitteln bald verboten werden?

Bilder: KI-generiert

Könnte Alkohol in Desinfektionsmitteln bald verboten werden?Wird die Verwendung einer Flasche Desinfektionsmittel illegal? Der gängige Inhaltsstoff Ethanol schützt vor Bakterien und Viren. Strengere EU-Vorschriften könnten jedoch bald den Zugang zu diesen Mitteln erschweren.

Seit der Covid-Pandemie gehören sie zur Standardausrüstung in öffentlichen Toiletten: Desinfektionsmittelspender. Sie enthalten in der Regel Ethanol. Doch damit könnte es bald vorbei sein: Auf EU-Ebene läuft derzeit ein Bewertungsverfahren der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Ein Expertengremium muss beurteilen, ob Ethanol generell als krebserregend eingestuft werden sollte. Sollte dies der Fall sein, könnte der Stoff in Desinfektionsmitteln verboten werden.

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Aufruhr!

Ärzte und Pharmaverbände rebellieren. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Krankenhaushygiene warnt vor den gesundheitlichen Folgen: Ethanol sei durch andere Produkte kaum zu ersetzen. Krankenhausmitarbeiter desinfizieren ihre Hände mit Ethanol, zum Beispiel vor einer Operation. „Ein Verbot von Ethanol wäre eine Gefahr für Mitarbeiter und Patienten“, sagt Vizepräsident Walter Popp, Facharzt für Innere Medizin, Arbeitsmedizin und Hygiene.

 

Wirksam, sicher und unverzichtbarr

Auch in der medizinischen Fachwelt herrscht Unverständnis für das Verfahren. Ethanol ist als Desinfektionsmittel, Arzneimittel und Medizinprodukt wirksam, sicher und unverzichtbar“, betonte Konstantin von Laffert, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, in einer Stellungnahme. Heute sind Flaschen mit einer Ethanolmischung sogar in Drogerien erhältlich.

 

Krebsrisiko

Alkoholkonsum erhöht das Risiko, an Krebs zu erkranken. Das haben zahlreiche Studien gezeigt. Der genaue Grenzwert ist schwer zu bestimmen. Alkohol ist in geringen Konzentrationen auch in alltäglichen Lebensmitteln wie Obst und Säften enthalten. Während des Verdauungsprozesses entstehen auch bei gesunden Menschen durch Gärung im Darm geringe Mengen Alkohol.

 

Größere Wirkung als Ersatzstoffe

Nach dem derzeitigen Stand der Forschung gibt es bisher kaum Hinweise darauf, dass das Berühren oder Einatmen von Ethanol die Krebsrate erhöht. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) beträgt die Aufnahme über die Haut höchstens zwei Prozent und ist damit im Vergleich zum Alkoholkonsum „vernachlässigbar“.

 

Irritationsbeschwerden

Beim Konsum können Beschwerden wie gereizte Augen oder Husten auftreten. Aber: „Diese sind vorübergehender Natur und enden, wenn eine Aufnahme über die Atemluft nicht mehr möglich ist“, so ein Sprecher des Bundesinstituts für Gesundheit. Bei ordnungsgemäßer Desinfektion, einschließlich ausreichender Belüftung des Raumes, sind die Konzentrationen in der Atemluft so hoch, dass die bekannten – und „erwünschten“ – Auswirkungen von Ethanol auf das Nervensystem nicht zu erwarten sind.

 

Alternative Mittel

Neben Ethanol werden in Krankenhäusern manchmal auch Propanol und Chlorhexidin als Desinfektionsmittel verwendet. Einige Krankheitserreger, wie das Coronavirus, können mit alternativen Mitteln bekämpft werden. So ist Ethanol laut der Gelben Liste Pharma Index der einzige Wirkstoff mit „umfassender Wirkung“ gegen Erreger wie Polioviren oder Noroviren. Hygieneexperte Popp bestätigt: „Ethanol bekämpft bestimmte Viren effektiver als Propanol.

 

Auswirkungen auf das Arbeitsrecht?

Auf EU-Ebene gibt es derzeit eine Empfehlung, Ethanol als „reproduktionstoxisch“ und damit als schädlich für die Fortpflanzung und die Embryonalentwicklung einzustufen. Ärzteverbände warnen, dass weibliches medizinisches Personal dann aus rechtlichen Gründen nicht mehr während der Schwangerschaft arbeiten dürfte. Es wird befürchtet, dass eine solche Einstufung sogar zu einem Arbeitsverbot für alle Frauen im gebärfähigen Alter führen könnte.
Einige Krankenhäuser schließen bereits heute schwangere Frauen von chirurgischen Eingriffen aus. Die Folge: Der Personalmangel in den Krankenhäusern wird mitunter immer akuter.

 

ECHA-Konsultation bis zum 28. April

Die ECHA-Konsultation läuft bis zum 28. April. Bis dahin müssen die Beteiligten mögliche Alternativen zu Ethanol aufzeigen. Nach Ansicht von Ärzten fehlen jedoch die notwendigen Studien, um Ethanol als „reproduktionstoxisch“ einzustufen.

 

Hoffnung auf Ausnahmen

Auch die Gelbe Liste befürchtet Versorgungsprobleme: So produzieren in der EU nur fünf Hersteller Propanol, deutlich weniger als Ethanol. Die Bundesanstalt für Risikobewertung sieht mehrere Ausnahmen vor: Dies wäre möglich, wenn der Wirkstoff – wie bei der medizinischen Anwendung – der „Gefahrenabwehr“ dient. Oder: wenn „der menschliche Kontakt mit dem Wirkstoff vernachlässigbar ist“.
Auch nach einer Bewertung durch die ECHA Ende April ist die politische Entscheidung der EU noch immer nicht gefallen. Der Ausgang sei schwer vorherzusagen, sagen die Ärzte. „Bis dahin bleibt einem nichts anderes übrig, als Lobbyarbeit zu betreiben“, sagt Walter Popp.

 

Quelle: RHEINISCHE POST
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