Meldepflicht SCIP-Datenbank kommt 2021!
 

Meldepflicht SCIP-Datenbank kommt 2021!

 
Jedem, der Erzeugnisse mit SVHCs über 0,1 Massenprozent (Massenprozent) produziert und/oder verkauft, ist klar, dass die Meldepflichten für SVHCs (Substances of Very High Concern) umständlich sind. Darüber hinaus übt der Termin Anfang 2021 für die SCIP-Datenbank (besorgniserregende Stoffe in Produkten) zunehmenden Druck auf die Unternehmen aus. Die ECHA lehnt einen Antrag auf Fristverlängerung ab.

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Agree to disagree

Der europäische Technologie- und Ingenieurverband Orgalim hatte in einem Schreiben vom 9. Juli 2020 seine Bedenken über die Umsetzung und Rechtmäßigkeit der Informationsanforderungen für SCIP-Berichte geäußert und eine Verlängerung des Berichtszeitraums um mindestens ein Jahr beantragt. Laut Orgalim sind solche erweiterten Informationsanforderungen in Artikel 33 der REACH-Verordnung nicht vorgesehen. Damit überschreitet die ECHA ihre Kompetenzen. Die ECHA ist mit diesem Ansatz respektvoll nicht einverstanden. Orgalim behauptet, „nicht amüsiert“ zu sein.

 

Informationspflicht besteht bereits seit 10 Jahren

Die ECHA geht davon aus, dass die SCIP-Berichterstattungspflicht „der Industrie umfangreiche Anstrengungen abverlangt […], die diese Verpflichtung – die sich aus der Abfallrahmenrichtlinie (WFD) ergibt – allen Beteiligten auferlegt. Tatsächlich besteht die Informationspflicht für Lieferanten trotz einer bisher fehlenden konsequenten Umsetzung von Artikel 33 der REACH-Verordnung bereits seit 10 Jahren. Die verantwortlichen Unternehmen sollten den Stichtag 5. Januar 2021 als Chance sehen, endlich gemäß der REACH-Verordnung zu handeln.

 

Viele Unternehmen stehen noch am Anfang des Prozesses

Laut Orgalim zeigt ein ECHA-Bericht vom November 2019, dass 88% der getesteten Erzeugnislieferanten ihren Kunden keine ausreichenden Informationen über SVHCs in ihren Erzeugnissen zur Verfügung stellen. Viele Unternehmen stehen noch am Anfang des Prozesses. Doch laut ECHA haben diese Unternehmen noch einige Monate Zeit, um sich vorzubereiten. Sie kündigt auch an, dass das SCIP-Informationsdokument in den kommenden Wochen weiter vervollständigt und aktualisiert wird.

 

Endgültige Lösung: alle SVHCs in Erzeugnissen ersetzen

Für diejenigen, die Informationspflichten vermeiden wollen, empfiehlt die ECHA als „ultimative Lösung“, alle besonders besorgniserregenden Stoffe in Erzeugnissen durch sicherere Alternativen zu ersetzen. Das letztendliche Ziel der SCIP-Datenbank ist es, „eine ungiftige Umgebung“ zu schaffen.

 

Bereiten Sie sich schnell auf Ihre Informationspflichten vor!

Es wird nicht erwartet, dass die ECHA einem Antrag auf Fristverschiebung nachgibt. Wenn Sie Erzeugnisse mit Stoffen der Kandidatenliste (SVHC’s) über 0,1 Massenprozent herstellen und/oder vertreiben, müssen Sie sich – falls noch nicht geschehen – schnell auf Ihre Informationspflichten einstellen.

Quelle: UMCO
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