Neues EU-Projekt zur Durchsetzung von Chemikalien in online angebotenen Produkten

Neues EU-Projekt zur Durchsetzung von Chemikalien in online angebotenen Produkten
Neues EU-Projekt zur Durchsetzung von Chemikalien in online angebotenen ProduktenDas Durchsetzungsforum der ECHA stimmte zu, ein EU-weites Projekt zu starten, um zu überprüfen, ob online angebotene Produkte den REACH-Beschränkungen und den Anforderungen der Klassifizierungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsverordnung (CLP) entsprechen. Die Untergruppe zur Regulierung von Biozidprodukten (BPRS) stimmte zu, ein Projekt zur Kennzeichnung von Biozidprodukten zu starten.

Die Inspektionen in diesem REACH-EN-FORCE (REF)-13-Projekt werden im Jahr 2025 stattfinden. Ziel ist es, zu überprüfen, ob online verkaufte Produkte den REACH-Beschränkungen entsprechen. Dazu gehören Produkte wie Spielzeug, gängige Haushaltsgegenstände oder Chemikalien. Die Inspektoren prüfen außerdem, ob Gemische gemäß CLP klassifiziert, gekennzeichnet und verpackt sind. Denn online angebotene Produkte müssen auch die erforderlichen Informationen über die Gefahren des Gemisches enthalten. Inspektoren können auch die Einhaltung der Beschränkungen gemäß der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POPs) und der Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe (RoHS) überprüfen.

3 Gründe, warum die Siam-Software für Sie die Beste Wahl ist!
Hohe Nichteinhaltungsquote

Der Online-Verkauf von Chemikalien ist ein Bereich mit hoher Verstößen. In einem früheren Forum-Projekt (REF-8) stellten Inspektoren häufig fest, dass online verkaufte Mischungen und Artikel eingeschränkte gefährliche Stoffe enthielten, darunter auch solche, die Krebs verursachen. Das Projekt stellte fest, dass 78 % der kontrollierten Gemische oder Erzeugnisse die Bedingungen der REACH-Beschränkungen nicht erfüllten.

 

Strengere Online-Verkaufsregeln

Im kommenden Projekt können die Kontrolleure mit strengeren Regeln für den Online-Verkauf rechnen, etwa dem Digital Services Act und der General Product Safety Regulation. Es wird erwartet, dass diese neuen Gesetze die Durchsetzung stärken.

 

Durchsetzungsprojekt zur Kontrolle von Bioziden

Die Untergruppe der Biozidprodukte-Verordnung (BPRS) des Forums stimmte darin überein, dass sich das nächste große Projekt zur Durchsetzung von Biozidprodukten (BEF-3) auf die Überprüfung der Richtigkeit der Etiketten von Biozidprodukten konzentrieren wird. Kontrolleure prüfen, ob die Angaben auf der Kennzeichnung von Biozidprodukten dem Erlaubten und den Angaben in der Fachinformation entsprechen. Sofern für Biozidprodukte erforderlich, können Prüfer auch das Vorhandensein und die Qualität der Angaben in den Sicherheitsdatenblättern überprüfen.

 

REF-13- und BEF-3-Projekte

Sowohl REF-13- als auch BEF-3-Projekte werden im Jahr 2024 vorbereitet, Inspektionen sind für 2025 geplant und Berichte werden voraussichtlich im Jahr 2026 veröffentlicht.

 

Neuer Präsidenten und Vizepräsidenten

Während der Sitzung wählten die Forumsmitglieder einen neuen Vorsitzenden und zwei neue stellvertretende Vorsitzende. Henrik Hedlund (SE) wird als Präsident des Forums starten und Katja vom Hofe (DE) und Maria Orphanou (CY) werden ab dem 21. Juni 2023 Vizepräsidenten sein. Die Untergruppe Biozide wählt Helmut de Vos (BE) zum Vorsitzenden und Jenny Karlsson (SE) und Eugen Anwander (AT) zu stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Hintergrund

Das Enforcement Forum einschließlich seiner BPR-Untergruppe (BPRS) ist ein Netzwerk von Durchsetzungsbehörden der EU und des EWR. Sie sind für die Koordinierung der Durchsetzung der REACH-, CLP-, PIC-, POP- und Biozidverordnungen verantwortlich, mit dem Ziel, unsere Gesundheit und die Umwelt zu schützen und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen auf dem gesamten EU-Markt zu gewährleisten.
Das Forum traf sich vom 13. bis 15. Juni in Helsinki und das BPRS vom 15. bis 16. Juni 2023. Die nächsten Treffen finden im November statt.

 

Mehr Informationen

Quelle: ECHA
Lesen Sie auch: Highlights vom BPC-Treffen im Juni

 

Reservierung
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, in einigen Fällen aus verschiedenen Informationsquellen. (Interpretations-) Fehler sind nicht ausgeschlossen. Aus diesem Text kann daher keine rechtliche Verpflichtung abgeleitet werden. Jeder, der sich mit diesem Thema befasst, hat die Verantwortung, sich mit der Sache zu befassen!

Hinweis
Dieser Artikel wurde mit einem Computersystem ohne menschlichen Eingriff übersetzt. Es ist daher möglich, dass der Artikel Fehler im Wortschatz, in der Syntax oder in der Grammatik enthält.