Auf der Sitzung vom 5. bis 8. Juni verabschiedete das BPC seine Stellungnahme zu einer letzten Frage der Europäischen Kommission zur vergleichenden Bewertung gerinnungshemmender Rodentizide. Die Frage war, ob einige gerinnungshemmende Wirkstoffe insgesamt ein geringeres Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt haben als andere.
Kein Unterschied
Das BPC kommt zu dem Schluss, dass es nicht zwischen den Risiko- und Gefahrenprofilen dieser Stoffe unterscheiden kann, was bedeutet, dass alle AVKs als gleich gefährlich angesehen werden können. Diese Schlussfolgerung wird nun zur Entscheidung an die Europäische Kommission weitergeleitet. Zusammen mit der vorherigen Stellungnahme zur vergleichenden Bewertung vom November 2022.
Sechs Stellungnahmen angenommen
Darüber hinaus verabschiedete das BPC sechs Stellungnahmen zu Wirkstoffen und Kombinationen von Produktarten sowie zwei Stellungnahmen zu Unionszulassungen. Weitere Einzelheiten zu den Stellungnahmen finden Sie im Anhang.
Entscheidungen über Genehmigungen und Genehmigungen
Die Europäische Kommission trifft gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten die endgültigen Entscheidungen über die Zulassung von Wirkstoffen und über die Zulassung von Biozidprodukten durch die Union.
Hinweise bald verfügbar
Der BPC tagte vom 5. bis 8. Juni 2023. Die angenommenen Stellungnahmen werden in Kürze auf der Website der ECHA verfügbar sein. Das nächste Treffen findet im September 2023 statt.
Mehr Informationen
- Anhang zu den BPC-News [PDF][EN]
- Tagesordnung der Sitzung [PDF][EN]
- Nagetierfallen können bei der Bekämpfung von Hausmausbefall wirksam sein, 29. November 2022
- Auftrag an die ECHA zur vergleichenden Bewertung gerinnungshemmender Rodentizide [PDF][EN]
- Zulassung von Wirkstoffen
- Zustimmung der Union
Quelle: ECHA
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