SVHC-Kandidatenliste auf 224 Stoffe erweitert

SVHC-kandidatenlijst uitgebreid tot 224 stoffen

SVHC-Kandidatenliste auf 224 Stoffe erweitertVor kurzem wurde ein neuer Stoff, N-(Hydroxymethyl)acrylamid, aufgrund seiner krebserregenden und mutagenen Eigenschaften in die Liste aufgenommen.

Die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) enthält eine Liste chemischer Stoffe, die als schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit gelten. Diese Stoffe können schließlich in die Zulassungsliste aufgenommen werden, und ihre Verwendung ist dann verboten, es sei denn, die Unternehmen beantragen eine Zulassung.

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Potenzielle Gefahr

Angesichts der potenziellen Gefährlichkeit dieser Stoffe sind die Unternehmen verpflichtet, die Risiken zu beherrschen und ihren Kunden und Verbrauchern ausreichende Informationen für eine sichere Verwendung der Stoffe zu geben.

 

Neuer Stoff hinzugefügt

Im Juni dieses Jahres wurde ein neuer Stoff in die Liste aufgenommen, nämlich N-(Hydroxymethyl)acrylamid. Finden wir heraus, warum.

4 Fakten über N-(Hydroxymethyl)acrylamid:

  • Identität des Stoffes
  • EG/Listennummer: 213-103-2
  • CAS-Nummer: 924-42-5
  • Molekulare Formel: C4H7NO2

 

Gründe für die Aufnahme in die Liste
  1. Gemäß der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung kann dieser Stoff bei längerer oder wiederholter Exposition genetische Defekte und Krebs verursachen und zu Organschäden führen.
  2. Darüber hinaus geht aus der Einstufung, die die Unternehmen der ECHA in den REACH-Registrierungen mitgeteilt haben, hervor, dass dieser Stoff beim Verschlucken giftig ist, die Fruchtbarkeit oder das ungeborene Kind schädigen kann und eine allergische Hautreaktion hervorrufen kann.
    • Übliche Anwendungen
      Als Monomer für die Polymerisation, als Fluoralkylacrylat-Copolymer und in Farben und Beschichtungen.
    • Neue rechtliche Verpflichtungen
      Importeure und Produzenten von Erzeugnissen müssen der ECHA innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der Aufnahme, d.h. ab dem 10. Juni 2022, melden, wenn ihr Erzeugnis N-(Hydroxymethyl)acrylamid enthält. Auch die Lieferanten müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.

 

Foto von soyfeliz2018 form PxHere

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