Neue europäische Definition von Nanomaterialien

Neue europäische Definition von Nanomaterialien

Neue europäische Definition von NanomaterialienDie Kommission wird ihn in allen ihren Rechtstexten verwenden, und er wird in offiziellen Dokumenten auf europäischer Ebene obligatorisch sein.

Die Europäische Kommission präzisiert die Definition von Nanomaterialien in einer neuen Empfehlung. Die neue Empfehlung ist das Ergebnis der Strategie für nachhaltige Chemikalien. Sie unterstützt einen kohärenten EU-Rechtsrahmen für Nanomaterialien und hilft bei der sektorübergreifenden Angleichung der Rechtsvorschriften. Die neue Definition sollte in EU- und nationalen Rechtsvorschriften, Strategien und Forschungsprogrammen verwendet werden.

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Was sind Nanomaterialien?

Nanomaterialien bestehen aus unterschiedlich geformten kleinen Partikeln, die nicht größer als 100 Nanometer sind. Etwa tausendmal kleiner als die Dicke eines menschlichen Haares. Infolgedessen haben Nanomaterialien spezifische Eigenschaften, und einige von ihnen werden von der Industrie und in Produkten genutzt. Aufgrund dieser Eigenschaften unterliegen Nanomaterialien einer besonderen Regulierung. Sowohl in der allgemeinen Chemikaliengesetzgebung (REACH) als auch in der sektoralen Gesetzgebung bezüglich ihrer Verwendung in bestimmten Produkten. Denken Sie an Biozide, Kosmetika oder Lebensmittel.

 

Warum sollte man die Definition ändern?

Die neue Definition ersetzt die ursprüngliche Definition von 2011. Die Änderungen wurden nach einer umfassenden Überprüfung vorgenommen und dürften eine einfachere und effizientere Anwendung ermöglichen, werden sich aber nicht wesentlich auf den Umfang der identifizierten Nanomaterialien auswirken.

 

Die Risiken von Nanomaterialien

Die besonderen Eigenschaften von Nanomaterialien sind ein großer Anreiz für Innovationen, aber sie können auch die Toxizität des Materials erhöhen oder andere Verfahren für eine sichere Verwendung erfordern. Aus diesem Grund wurden zusätzliche Anforderungen an Nanomaterialien in mehrere EU-Rechtsakte aufgenommen. Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenerhebung und Risikobewertung sowie – in ausgewählten Fällen – Information der Verbraucher über das Vorhandensein von Nanomaterialien durch Produktkennzeichnung. Die Entscheidung, all diese Bestimmungen auszulösen, basiert auf der angewandten Definition von Nanomaterialien.

 

Angleichung aller Sektoren

In den EU-Rechtsvorschriften für Lebensmittel und kosmetische Mittel gibt es immer noch getrennte Definitionen von Nanomaterialien. Andere EU-Rechtsvorschriften (z. B. REACH, die Biozid-Verordnung, die Verordnung über Medizinprodukte) und einige nationale Rechtsvorschriften verwenden dagegen bereits – rechtsverbindlich! – unter Verwendung der gemeinsamen Definition der Empfehlung 2011/696/EU der Kommission. Nach dieser Aktualisierung beabsichtigt die Kommission, die überarbeitete Definition zu verwenden, um die Rechtsvorschriften in allen Sektoren anzugleichen.

Bron: website European Union
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