Eine weitere gefährliche Chemikalie auf der Kandidatenliste
N-(Hydroxymethyl)acrylamid wurde in die Kandidatenliste aufgenommen, weil es Krebs oder genetische Störungen verursachen kann. Es wird hauptsächlich in Polymeren und bei der Herstellung von anderen Chemikalien, Textilien, Leder oder Pelzen verwendet.
Die Erwähnung wird am 10. Juni 2022 in die Kandidatenliste aufgenommen:
# | Name des Stoffes | EC-Nummer | CAS-Nummer | Grund für die Aufnahme | Beispiele für die Verwendung(en) |
---|---|---|---|---|---|
1 | N-(Hydroxymethyl)acrylamid | 213-103-2 | 924-42-5 | Krebserregend; Erbgutverändernd | Als Monomer für die Polymerisation, als Fluoralkylacrylat-Copolymer und in Farben und Beschichtungen. |
Zulassungsliste
Die Kandidatenliste enthält nun 224 Stoffe. Dazu gehören Gruppen von chemischen Stoffen. Die Gesamtzahl der betroffenen chemischen Stoffe ist also höher. Diese Stoffe können in Zukunft in das Zulassungsverzeichnis aufgenommen werden. Wenn ein Stoff auf dieser Liste steht, ist seine Verwendung verboten, es sei denn, die Unternehmen beantragen eine Zulassung und die Europäische Kommission erteilt ihnen die Erlaubnis, den Stoff weiter zu verwenden.
Folgen der Kandidatenliste
Gemäß REACH haben Unternehmen rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff – als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen – in die Kandidatenliste aufgenommen wird.
Anbieter
Lieferanten von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (w/w) enthalten, müssen ihren Kunden und Verbrauchern ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, damit sie diese sicher verwenden können. Die Verbraucher haben das Recht, ihre Lieferanten zu fragen, ob die von ihnen gekauften Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.
Importeure und Hersteller
Importeure und Produzenten von Erzeugnissen müssen der ECHA innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der Aufnahme von N-(Hydroxymethyl)acrylamid in die Liste – 10. Juni 2022 – melden, wenn ihr Erzeugnis diesen Stoff enthält. Die Frist endet daher am 10. Dezember 2022. Lieferanten von Stoffen der Kandidatenliste, die entweder als solche oder in Gemischen geliefert werden, müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.
Abfallrahmenrichtlinie
Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie müssen Unternehmen die ECHA auch benachrichtigen, wenn die von ihnen hergestellten Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von über 0,1 % (w/w) enthalten. Diese Meldung wird in der Datenbank der ECHA für bedenkliche Stoffe in Produkten (SCIP) veröffentlicht.
Weitere Informationen
- Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe
- Zusammenfassung der Verpflichtungen nach Aufnahme in die Kandidatenliste
- Wie meldet man Stoffe in Erzeugnissen an?
- SCIP-Datenbank für bedenkliche Stoffe in Produkten
Quelle: ECHA
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Reservierung
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