RAC der ECHA: Glyphosat nicht krebserregend

RAC der ECHA: Glyphosat nicht krebserregend
RAC der ECHA: Glyphosat nicht krebserregendDer Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA ist damit einverstanden, die derzeitige Einstufung von Glyphosat als Stoff, der schwere Augenschäden verursacht und für Wasserorganismen giftig ist, beizubehalten. Auf der Grundlage einer umfassenden Überprüfung der wissenschaftlichen Erkenntnisse kommt der Ausschuss erneut zu dem Schluss, dass die Einstufung von Glyphosat als krebserregend nicht gerechtfertigt ist.
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Schlussfolgerungen

Der Regionalbeirat kam zu dem Schluss, dass die bestehende Einstufung von Glyphosat als Stoff, der schwere Augenschäden verursacht und für Wasserorganismen giftig ist und langfristige Auswirkungen hat, beibehalten werden sollte. Der Ausschuss kam zu dem Schluss, dass die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht die Kriterien für eine Einstufung von Glyphosat als zielorganspezifische Toxizität oder als krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Substanz erfüllen.

 

Kriterien

Der Ausschuss prüfte die gefährlichen Eigenschaften von Glyphosat anhand der in der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) festgelegten Kriterien. Bei der Ausarbeitung ihrer Stellungnahme berücksichtigten sie eine umfangreiche Menge wissenschaftlicher Daten und viele Hunderte von Kommentaren, die während der Konsultationen eingingen.

 

Einigungsvorschlag 4 Mitgliedstaaten

Die neue Stellungnahme des Regionalbeirats entspricht dem Vorschlag der vier Mitgliedstaaten, die Glyphosat derzeit bewerten: Schweden, Frankreich, Ungarn und die Niederlande sowie mit der Stellungnahme des Regionalbeirats 2017.

 

Veröffentlichung Website der ECHA

Das angenommene Gutachten wird auf der Website der ECHA veröffentlicht und Mitte August an die Europäische Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt. Die EFSA wird ihre Risikobewertung zu Glyphosat durchführen, die voraussichtlich im Juli 2023 abgeschlossen sein wird.

 

Die Rolle der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission wird die Schlussfolgerungen der EFSA und den von Schweden, Frankreich, Ungarn und den Niederlanden erstellten Bericht zur Erweiterungsbewertung analysieren. Die Kommission wird dann einen Bericht über die Verlängerung und einen Verordnungsentwurf für die Mitgliedstaaten vorlegen, in dem sie entscheidet, ob die Zulassung von Glyphosat verlängert werden soll oder nicht.

 

Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung

Gemeinsam mit der Kommission und den Mitgliedstaaten führt die ECHA das harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungsverfahren (CLH) für gefährliche Stoffe durch. Das Ziel ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den wichtigsten Gefahren.
Das harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungsverfahren berücksichtigt nur die gefährlichen Eigenschaften des Stoffes, d. h. seine Fähigkeit, Schäden zu verursachen. Die Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber Glyphosat wird dabei nicht berücksichtigt. Dies wird Teil des Peer-Reviews der Risikobewertung durch die EFSA sein.

 

Ausschuss für Risikobewertung (RAC)

Der Beirat setzt sich aus Wissenschaftlern zusammen, die von den EU-Mitgliedstaaten benannt und vom Verwaltungsrat der ECHA in ihrer persönlichen Eigenschaft ernannt werden. Dem Ausschuss gehören Beobachter aus verschiedenen EU-Organisationen an, die die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft und die Industrie vertreten. Gemeinsam sind sie für die Erstellung wissenschaftlicher Gutachten zuständig, die dann von der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten bei Entscheidungen über den Umgang mit chemischen Risiken herangezogen werden.

Bild: Maxmann via Pixabay

Quelle: ECHA
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