Sammlung von Informationen zur effektiven Einreichung von Giftzentren
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Sammlung von Informationen zur effektiven Einreichung von Giftzentren

Sammeln von Informationen für eine effektive Übermittlung von Giftzentren – Sie müssen eine Reihe anderer Aufgaben ausführen, um über alle erforderlichen Informationen zu verfügen und diese zur effektiven Verwendung durch Giftzentren einzureichen.
Überprüfen Sie die Formulierung und die Komponenten aller Ihrer Mischungen, auf die sich Ihre Verpflichtungen beziehen. Beginnen Sie mit der Zuweisung genauer Konzentrationen oder geeigneter Konzentrationsbereiche. Beachten Sie, dass zwischen wichtigen Komponenten und anderen Komponenten unterschieden wird. Weitere Informationen zur Bereitstellung von Komponentenkonzentrationen finden Sie unter „Angabe der Konzentrationen gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung„.

 

Einige Ausnahmen

Es gibt einige Ausnahmen für Parfums und Düfte, für die Sie möglicherweise keine Konzentrationsinformationen angeben müssen. Die Ausnahme kann angewendet werden, wenn die Komponenten nicht oder nur hinsichtlich Hautsensibilisierung oder Aspirationstoxizität klassifiziert sind. Die Gesamtkonzentration beträgt ebenfalls nicht mehr als 5%.
Darüber hinaus können generische Produktkennungen (GPIs) verwendet werden, um Komponenten einer Mischung zu identifizieren, wenn sie ausschließlich als Parfüm, Duftstoff oder Farbstoff in der Mischung verwendet werden. Dies ist nur möglich, wenn sie nicht als gesundheitsschädlich eingestuft sind und ihre Gesamtkonzentration 5% für Parfums oder 25% für Farbstoffe nicht überschreitet.

 

Gemische in Gemischen

Für Gemische, die in anderen Gemischen enthalten sind, wurden spezifische Regeln festgelegt. Die sogenannten Gemische in Gemischen (MiMs). Informationen zu Stoffen in den im Endgemisch verwendeten MiM sollten wie für andere Stoffbestandteile des Endgemisches bereitgestellt werden.
Das Abrufen dieser Informationen erfordert möglicherweise eine verbesserte Kommunikation in der Lieferkette, da Sicherheitsdatenblätter in den meisten Fällen nicht ausreichen. Wenn die vollständigen Informationen zur Zusammensetzung des MiM nicht verfügbar sind, können Sie die von Ihrem Lieferanten bereitgestellte UFI des MiM verwenden. Zusammen mit den Informationen zu den bekannten Komponenten in Ihrer Einreichung. Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Lieferant diese UFI in eine Übermittlung an die zuständige Behörde aufgenommen hat.
Wenn das UFI nicht vorhanden ist, kann das MiM-Sicherheitsdatenblatt zusammen mit dem Namen und den Kontaktdaten des Lieferanten verwendet werden. Dies sollte jedoch nur als letztes Mittel verwendet werden.

 

Toxikologische Informationen

Toxikologische Informationen über das Gemisch sollten als Freitext eingegeben werden. Es kann daher nicht wie alle strukturierten Informationen automatisch in andere EU-Sprachen übersetzt werden. Überprüfen Sie zu diesem Zweck die Qualität der Informationen in Abschnitt 11 des Sicherheitsdatenblatts. Möglicherweise müssen Sie die relevanten Informationen extrahieren und erneut bearbeiten, um sicherzustellen, dass Giftzentren in Notfällen leicht darauf zugreifen können. Beispielsweise sollten die Informationen keine Querverweise auf andere Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts enthalten.
Da das Sicherheitsdatenblatt keine Informationspflicht darstellt, müssen alle Daten direkt im PCN-Format und nicht in Anhängen bereitgestellt werden.

 

Einzigartige Formelidentifikation (UFI)

Seien Sie bereit, UFIs an Ihre Kunden zu liefern und UFIs von Ihren Lieferanten anzufordern. Im Falle eines MiM können Sie die UFI Ihrem nachgeschalteten Formulierer zur Verfügung stellen, genauso wie Sie eine UFI von Ihrem vorgelagerten Lieferanten erhalten können. Dies trägt zum Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen bei, da keine Informationen über die vollständige Zusammensetzung des MiM veröffentlicht werden. Auf diese Weise können UFIs auch für ungefährliche Gemische und Gemische verwendet werden, die als umweltgefährdend eingestuft sind.
Bei der Kommunikation eines UFI in der Lieferkette anstelle von Informationen zur Zusammensetzung sollte das UFI den Giftzentren bereits als Teil eines Eintrags bekannt sein.

 

Zusätzliche Produktinformationen

Richten Sie Ihr Datenverwaltungssystem ein oder passen Sie es an, indem Sie zusätzliche Produktinformationen identifizieren, die für die Übermittlung erforderlich sind und für Sie möglicherweise neu sind. Beispielsweise:

  • Die Produktkategorie ist eine der neuen Informationsanforderungen. Die Produktkategorie basiert auf dem Hauptverwendungszweck des Produkts. Dies muss gemäß dem Harmonisierten Europäischen Produktklassifizierungssystem (EuPCS) deklariert werden. Ein System, das ungefähr 250 Kategorien umfasst. Sowohl das EuPCS selbst als auch ein praktischer Leitfaden helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Produktkategorien für Ihre Mischungen.
  • Während Farbinformationen relativ einfach sind, müssen Sie möglicherweise einen „Mittelweg“ zwischen den von Ihrem Unternehmen verwendeten Farbbeschreibungen und den 14 im PCN-Format verfügbaren Farben finden. Diese Informationen sollten für die Nothilfe nützlich sein und eine realistische Darstellung der Farben sein, die eine Person, die sich an ein Giftzentrum wendet, beschreiben könnte.
  • Bei Verbraucher- und professionellen Produkten erfordern Verpackungsinformationen möglicherweise auch einige Arbeiten auf Unternehmensebene. Im PCN-Format steht eine Set-Liste mit verschiedenen Verpackungstypen und -größen zur Auswahl.

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Quelle: Poison Centres

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