Veröffentlichung zweite Änderung von Anhang VIIIDie zweite Änderung von Anhang VIII wurde veröffentlicht, um zur Erfüllung der Anforderungen beizutragen.

 
Der jüngste Vorschlag für die zweite Änderung von Anhang VIII der CLP wurde am 13. November 2020 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 14. November 2020 in Kraft. Dieser Vorschlag umfasst sowohl sektorspezifische als auch sektorübergreifende Lösungen.

Veröffentlichung zweite Änderung von Anhang VIII
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Zwei ziele

Die zweite Änderung befasst sich mit Bedenken der Industrie hinsichtlich des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und erfüllt gleichzeitig den Informationsbedarf von Giftinformationszentren.

 

Hauptänderungen

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Berichterstattung über die Zusammensetzung von Gemischen wie Kraftstoffen und Erdölprodukten sowie über bestimmte Bauprodukte, die sehr unterschiedlich oder manchmal unbekannt sein können.

 

Aktualisierte Anleitung in Vorbereitung

Die aktualisierten Leitlinien zu harmonisierten Informationen zu Notfallmaßnahmen, einschließlich der zweiten Änderung von Anhang VIII, sind in Vorbereitung.

 

Amtsblatt:

 

Webinar Giftzentren am 4. November 2020:

 
Quelle: Poison Centres
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Reservierung
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