ECHA-Vorschlag: Zulassung von sieben Stoffen zum Schutz von Mensch und UmweltDie ECHA empfiehlt der Europäischen Kommission, sieben Stoffe – darunter die Cyclosiloxane D4, D5 und D6 – in die Zulassungsliste aufzunehmen. Sobald sie auf der Liste stehen, müssen Unternehmen eine Genehmigung beantragen, um sie weiterhin zu verwenden.

 
D4, D5 und D6 gelten als schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Die ECHA hat diese Chemikalien vorrangig von der Kandidatenliste gestrichen, weil sie gefährlich sind, in großen Mengen hergestellt und weit verbreitet verwendet werden.

ECHA-Vorschlag: Zulassung von sieben Stoffen zum Schutz von Mensch und Umwelt
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Vorrangige Cyclosiloxane

Im Rahmen der REACH-Verordnung sind einige Verwendungen von Cyclosiloxanen bereits eingeschränkt oder werden demnächst eingeschränkt. In Verbraucherprodukten und in den meisten professionellen Anwendungen. Die Cyclosiloxane wurden in der Zulassungsliste priorisiert, da einige Anwendungen – z.B. die industrielle Fertigung von Elektronik – und einige gewerbliche Anwendungen – wie z.B. die chemische Reinigung in geschlossenen Systemen – von den Beschränkungsaktivitäten nicht erfasst werden.

 

Hydriertes Terphenyl

Hydriertes Terphenyl gilt als umweltschädlich. Es wird als Wärmeträgerflüssigkeit hauptsächlich in Industrieanlagen eingesetzt. Es wird auch in Klebstoffen, Dichtungsmitteln, Beschichtungen, Tinten und Lacken verwendet und ist in einigen Kunststoffartikeln zu finden.

 

DCHP, Dinatriumoctaborat und TMA

Die anderen drei Stoffe – DCHP, Dinatriumoctaborat und TMA – gelten als gesundheitsschädlich. Sie können verwendet werden, um Stoffe mit ähnlicher chemischer Struktur und für ähnliche Verwendungszwecke zu ersetzen, die bereits empfohlen oder in der Zulassungsliste aufgeführt sind.

 

Endgültige Entscheidung

Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme dieser besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHCs) in die Zulassungsliste wird von der Europäischen Kommission zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament getroffen. In diesen Entscheidungen werden auch die Termine festgelegt, bis zu denen Unternehmen bei der ECHA eine Zulassung für die weitere Verwendung der Stoffe beantragen müssen.

 

Hintergrundinformationen

Mit den REACH-Zulassungen soll sichergestellt werden, dass der EU-Markt ordnungsgemäß funktioniert und dass die Risiken, die von der Verwendung besonders besorgniserregender Stoffe ausgehen, angemessen kontrolliert werden und dass besonders besorgniserregende Stoffe schrittweise durch weniger gefährliche Stoffe oder Technologien ersetzt werden, wenn technisch und wirtschaftlich machbare Alternativen zur Verfügung stehen.
REACH ermöglicht es Unternehmen, eine Zulassung für die weitere Verwendung von Stoffen zu beantragen, die im Zulassungsverzeichnis (Anhang XIV der REACH-Verordnung) aufgeführt sind.

 

Weitere Informationen

 
Foto: Gerd Altman via Pixabay

 
Quelle: ECHA
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Reservierung
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