Vorschlag des Biozidausschusses vier silberhaltige Wirkstoffe abzulehnenDer Ausschuss hat insgesamt fünf Stellungnahmen abgegeben, darunter eine zur Genehmigung durch die Union. Der ECHA-Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) kam zu dem Schluss, dass die Bewertung der folgenden Wirkstoffe ihre Zulassung für Produkttyp 4 (Lebensmittel- und Futtermittelbereich) nicht unterstützt:

  • Silber-Zink-Zeolith;
  • Silberzeolith;
  • Silber-Kupfer-Zeolith; und
  • Silbernatriumhydrogenzirkoniumphosphat.
Vorschlag des Biozidausschusses, vier silberhaltige Wirkstoffe abzulehnen
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Risiken für die menschliche Gesundheit sind inakzeptabel

Für diese vorhandenen Wirkstoffe kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass die Risiken für die menschliche Gesundheit nicht akzeptabel sind, wenn aktive Kohlenwasserstofffilter mit silberhaltigen Wirkstoffen verwendet werden. Menschen können durch Trinkwasser oder in gefiltertem Wasser zubereitete Lebensmittel exponiert werden. Die Stoffe können auch zur Behandlung von Polymeren wie Küchenutensilien wie Schneidebrettern verwendet werden. Die für die Anträge zuständige Bewertungsbehörde ist Schweden.

 

Positiver Rat

Die BPC hat eine positive Stellungnahme zu einem Antrag auf Zulassung einer Biozidproduktfamilie auf der Basis von Peressigsäure in Produkttypen 2 (Desinfektionsmittel und Algizide, die nicht zur direkten Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind) 3 (Veterinärhygiene) bei der Europäischen Union abgegeben ) und 4 (Lebensmittel- und Futterteil).

 

Tagungen der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission wird zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten die endgültige Entscheidung über die Zulassung von Wirkstoffen und die Zulassung von Biozidproduktfamilien durch die Union treffen. Der Ausschuss tagte vom 2. bis 5. März 2021. Die Empfehlungen werden in naher Zukunft auf der BPC-Webseite veröffentlicht. Das nächste Treffen findet im Juni 2021 statt.

 

Mehr Informationen

Quelle: ECHA
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