EU-Inspektoren prüfen Konsumgüter auf gefährliche Stoffe
In der POP-Verordnung definiert
Die Inspektoren prüfen, ob die Produkte die Beschränkungen für ausgewählte gefährliche Stoffe gemäß REACH erfüllen. Außerdem wird geprüft, ob Produkte den in der POP-Verordnung (Persistent Organic Pollutants) festgelegten Beschränkungen für das Vorhandensein persistenter organischer Schadstoffe entsprechen. Spezifische Substanzen, die von diesen Kontrollen erfasst werden sollen, werden 2021 festgelegt. Diese könnten beispielsweise Phthalate von PFOS bestimmen.
Sehr besorgniserregende Stoffe (SVHC)
Die Vollstrecker überwachen auch die REACH-Verpflichtungen für Stoffe in Artikeln, die Informationen zu Stoffen erfordern, die in Produkten entlang der Lieferkette von großer Bedeutung sind.
Erweiterung des Kontrollumfangs
Bestimmte Materialien wie Gummi, Kunststoff oder Textilien werden auf unterschiedliche REACH- oder POP-Anforderungen überprüft. Dies erweitert den Umfang der Kontrollen weiter, um den Schutz der EU-Bürger und der Umwelt zu stärken. Dieses Durchsetzungsprojekt wird im Jahr 2021 vorbereitet, mit Inspektionen der Exekutive im Jahr 2022 und einem Bericht, der Ende 2023 erwartet wird.
Projektklassifizierung von Wasch- und Reinigungsmitteln
Das Forum hat auch Zeitpläne für das Pilotprojekt zur Klassifizierung von Gemischen festgelegt. Dieses Projekt konzentriert sich auf die Klassifizierung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Die Vorbereitung dieses Projekts wird Ende 2020 beginnen, die Inspektionen werden 2021 und 2022 stattfinden und der Bericht wird 2023 erwartet.
Das Forum
Frau Katja vom Hofe (Deutschland) wurde als Vorsitzende des Forums wiedergewählt. Frau Sinead McMickan (Irland) und Herr Henrik Hedlund (Schweden) wurden zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Das Forum für den Informationsaustausch über die Durchsetzung trat praktisch am 22. und 25. Juni 2020 zusammen.
Quelle: ECHA Newsroom
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Reservierung
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