Anstieg des Imports gefährlicher Stoffe in die EU!

Anstieg des Imports gefährlicher Stoffe in die EU!

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Anstieg des Imports gefährlicher Stoffe in die EU!Wegen Handel mit benzolhaltigen Stoffen!

Die gemeldete Menge gefährlicher Chemikalien, die im Rahmen der Prior Informed Consent (PIC)-Verordnung in die und aus der Europäischen Union (EU) importiert werden, ist im Jahr 2022 weiter stark gestiegen. Der Jahresbericht der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) über den Handel mit in der EU verbotenen oder stark eingeschränkten Chemikalien zeigt, dass die Einfuhren von PIC-Chemikalien um mehr als das Zwanzigfache gestiegen sind. Von 883.119,74 Tonnen im Jahr 2021 auf 19.698.668,33 Tonnen im Jahr 2022. Dies liegt daran, dass Benzol als Bestandteil in die Liste der Chemikalien aufgenommen wird, die im Jahr 2022 unter PIC fallen.

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„Staub im Staub“

Benzolhaltige Stoffe sind die erste „Staub-in-Staub“-Liste gemäß der PIC-Verordnung, wobei 96 % (18.845.530,34 Tonnen) der im Jahr 2022 gemeldeten Importe diese Stoffe betrafen. Der Bericht zeigt auch, dass die Exporte verbotener oder streng eingeschränkter Chemikalien in Nicht-EU-Länder zwischen 2021 und 2022 um 24 % gestiegen sind. Insgesamt wurden im Laufe des Jahres fast 980.941,51 Tonnen PIC-Chemikalien exportiert.

 

Hintergrund

Die Nichteinhaltungsquote war bei Produkten höher, die von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stammten oder deren Herkunft unbekannt war.

 

Hintergrund

24 EU-Länder und 543 Unternehmen übermittelten der ECHA Daten zu Exporten von PIC-Chemikalien aus der EU im Jahr 2022. Drei EU-Länder und Nordirland gaben an, keine PIC-Chemikalien exportiert zu haben.
21 EU-Länder und Nordirland stellten Daten zu Importen von PIC-Chemikalien in die EU im Jahr 2022 zur Verfügung. Die Informationen stammten von 191 Unternehmen. Sechs EU-Länder gaben an, keine PIC-Chemikalien importiert zu haben.

 

Die Verpflichtungen

Gemäß Artikel 10 der PIC-Verordnung müssen Importeure und Exporteure bis zum 31. März des folgenden Jahres Informationen über den jährlichen Handel mit den in Anhang I der Verordnung aufgeführten Chemikalien an ihre zuständigen nationalen Behörden übermitteln. Jedes EU-Land muss dann die aggregierten Informationen an die ECHA übermitteln, damit diese auf EU-Ebene zusammengefasst und nicht vertrauliche Informationen veröffentlicht werden können.

 

Mehr Informationen

 

Quelle: ECHA
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Reservierung
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