Die Fristen für die Aktualisierung der Registrierung unter REACH wurden geklärtDie Fristen für die Aktualisierung der Registrierung unter REACH wurden geklärt – Die Europäische Kommission hat einen Entwurf einer Durchführungsverordnung veröffentlicht. Es wird die Bedeutung des Prinzips „ohne unangemessene Verzögerung“ in Bezug auf Registrierungsaktualisierungen unter REACH klargestellt. Der Entwurf enthält Fristen für verschiedene Szenarien, bei denen Registranten möglicherweise ihre Dossiers aktualisieren müssen.

Die Fristen für die Aktualisierung der Registrierung unter REACH wurden geklärt
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Da Registrierungsdossiers die Hauptinformationsquelle für Behörden sind, wenn sie Stoffe für regulatorische Maßnahmen priorisieren und geeignete Risikomanagementmaßnahmen (in Bezug auf Schadstoffe) in Betracht ziehen, ist es wichtig, dass die Registrierungsdaten jederzeit auf dem neuesten Stand gehalten werden.

 

Anwendbar …

Die Fristen beziehen sich nur auf Artikel 22 Absatz 1 von REACH. Sie gelten daher für Aktualisierungen, die von Registranten durchgeführt werden, sobald ihnen relevante neue Informationen zu den Daten in ihren Registrierungen bekannt werden. Die von der ECHA in ihren Stellungnahmen und Entscheidungen an die Registranten mitgeteilten Fristen werden dadurch nicht beeinflusst oder geändert. Zum Beispiel, wenn zusätzliche Informationen nach der Bewertung eines Testvorschlags oder einer Konformitätsprüfung angefordert werden.

 

Neue Fristen

Die Durchführungsverordnung ändert nichts an der Grundregel, dass Unternehmen ihre Registrierungen so bald wie möglich aktualisieren sollten, nachdem sie festgestellt haben, dass sich die Informationen in ihrem Dossier geändert haben. Die angegebenen Fristen sollen in Situationen helfen, in denen eine sofortige Reaktion der Registranten unrealistisch wäre.

 

Ausnahmen

Wenn es sich um ein administrativeres Update handelt, haben sie drei Monate Zeit, um ihre Registrierungen zu aktualisieren und bei der ECHA einzureichen. Dies beinhaltet die Änderung des Namens, der Adresse oder des Status des Unternehmens oder wenn der Registrant die Produktion des registrierten Stoffes einstellt. Andere Situationen, in denen die Frist von drei Monaten gilt, sind beispielsweise, wenn neue Verwendungen identifiziert werden oder wenn neue Informationen darüber vorliegen, wie der Stoff nicht verwendet werden sollte.
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Zusätzliche Fristen

Zusätzliche Fristen werden je nach Komplexität des Updates auf sechs, neun und 12 Monate festgelegt. Wenn Unternehmen beispielsweise ihre Registrierungen mit einem Testvorschlag aktualisieren müssen, haben sie sechs Monate Zeit, dies zu tun. Wenn sie jedoch den Testvorschlag für eine Gruppe von Substanzen entwickeln – als Teil einer Teststrategie – gilt eine Frist von 12 Monaten. Wenn die neuen Informationen einen Bericht zur chemischen Sicherheitsbericht ändern oder die Richtlinien für die sichere Verwendung beeinflussen, beträgt die Frist für eine Aktualisierung 12 Monate.

 

Keine Frist für die Umstellung auf niedrigere Tonnage

Es gibt keine Frist für die Aktualisierung von Informationen im Zusammenhang mit einer Änderung einer niedrigeren Tonnage. Dies hat damit zu tun, dass dies nur vorübergehend sein kann und die Änderung die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht beeinträchtigen würde. Dieses Update sollte jedoch weiterhin „ohne übermäßige Verzögerung“ durchgeführt werden, da dies die Priorität des Inhalts für behördliche Maßnahmen beeinträchtigen kann.

 

Alles auf einmal

Wenn Registranten mehrere Gründe haben, ihre Registrierungen zu aktualisieren, können sie alle Änderungen in eine Einreichung aufnehmen und die Frist mit der längsten Dauer anwenden.

 

Aktualisierungen der gemeinsam eingereichten Registrierungsdaten

Da das Prinzip „Ein Stoff, eine Registrierung“ im Mittelpunkt von REACH steht, sind alle Registranten dafür verantwortlich, die von ihnen zusammen übermittelten Daten auf dem neuesten Stand zu halten. Alle Mitglieder der gemeinsamen Einreichung müssen die Informationen überwachen und pflegen, die für ihre Registrierung relevant sein können, und die Notwendigkeit einer Aktualisierung auslösen.

 

Lead Registrant Leading

Es gibt Fälle, in denen der Lead sein Dossier aktualisieren muss, bevor die anderen Mitglieder ihre Pflichten erfüllen können. In diesen Situationen läuft die Frist für Mitregistranten erst ab, wenn die ECHA bestätigt hat, dass die Agentur eine vollständige Aktualisierung vom Hauptregistranten erhalten hat. Im Allgemeinen haben Mitglieder drei Monate Zeit, um zu handeln, nachdem der Lead erfolgreich ein Update eingereicht hat. Wenn sich die Aktualisierung jedoch auf den Bericht zur chemischen Sicherheit bezieht, haben sie neun Monate Zeit.

 

Verbesserte Transparenz gemeinsamer Einreichungen

Anfang dieses Jahres hat die ECHA REACH-IT geändert, um die Transparenz gemeinsamer Einreichungen zu verbessern, indem beispielsweise Benachrichtigungen für alle Registranten aufgenommen wurden, wenn sich das Tonnageband der gemeinsamen Einreichungen ändert.

 

Verfolgen und Aufzeichnen von Änderungen

Wenn Registranten ihre Registrierungen nicht innerhalb des angegebenen Zeitrahmens aktualisieren, haben sie die erforderlichen Informationen nicht „ohne unangemessene Verzögerung“ aktualisiert. Hier können Vollzugsbehörden einspringen.

 

Verantwortlichkeiten der Registranten

Registranten müssen alle relevanten Informationen verfolgen und überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre Registrierungen innerhalb der jeweiligen Fristen aktualisiert werden. Die Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten können diese Informationen bei Inspektionen anfordern und, da die Fristen im Gesetzestext enthalten sind, leichter überprüfen, ob die Aktualisierung rechtzeitig durchgeführt wurde.

 

Veröffentlichung der Durchführungsverordnung

Die Durchführungsverordnung wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und 60 Tage später in Kraft treten.

 

Richtlinie für das erste Halbjahr 2021 verfügbar

Um Registranten zu unterstützen, aktualisiert die ECHA ihre Richtlinien für die Registrierung. Die Leitlinien werden im ersten Halbjahr 2021 auf der Website der ECHA verfügbar sein.

 

Mehr Informationen:

 
Quelle: ECHA Newsletter
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