Chemiestrategie für NachhaltigkeitDie Europäische Kommission hat am 14. Oktober 2020 ihre Strategie für nachhaltige Chemikalien verabschiedet. Die Strategie ist Teil des Ziels der EU, die Umweltverschmutzung auf Null zu reduzieren. In der Tat ist dies eine zentrale Verpflichtung des Europäischen Green Deal. Ziel ist es, die Bürger und die Umwelt besser vor schädlichen Chemikalien zu schützen und Innovationen durch die Förderung des Einsatzes von sichereren und nachhaltigeren Chemikalien zu stimulieren.

 

Europäischer Green Deal

Der Europäische Green Deal ist die neue Wachstumsstrategie der EU. Sie wird Europa in eine nachhaltige und kohlenstoffneutrale Wirtschaft verwandeln und gleichzeitig eine Antwort auf die Wirtschaftskrise und die Folgen von COVID-19 bieten.

Chemiestrategie für Nachhaltigkeit
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Die „richtige“ Chemie

Chemikalien sind die Bausteine der Güter, die wir nutzen, und der Hightech-Materialien, die für eine kreislauforientierte und kohlenstoffneutrale Wirtschaft benötigt werden. Aber auch die Chemieproduktion ist ein energie- und CO2-intensiver Industriezweig. Eine Umstellung auf Chemikalien und Produktionstechnologien, die weniger Energie benötigen, wird die Emissionen reduzieren. Kurzum, der Green Deal braucht die „richtige“ Chemie.

 

Die Rolle der ECHA

Als Fachagentur der EU trägt die ECHA mit ihrem wissenschaftlichen und regulatorischen Fachwissen, ihren Datenbanken, digitalen Werkzeugen, Netzwerken und praktischen Erfahrungen bei der Regulierung von Chemikalien zu dieser Strategie bei.

 

Die Zusage

Die ECHA hat sich selbst dazu verpflichtet, ihre Umweltzertifizierung mit dem EU-System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) zu erweitern. Die Agentur hat sich außerdem verpflichtet, bis 2030 klimaneutral zu werden.

 

Wichtige Maßnahmen

Die Strategie der Kommission beinhaltet einen Aktionsplan, um:

  • Die schädlichsten Chemikalien in Konsumgütern verbieten oder nur dort zulassen, wo ihre Verwendung unerlässlich ist.
  • Berücksichtigung der Cocktail-Wirkung von Chemikalien bei der Bewertung von chemischen Risiken.
  • Verbot von Perfluoralkyl- und Polyfluoralkyl-Stoffen (PFAS) in der EU, es sei denn, ihre Verwendung ist unerlässlich.
  • Förderung von Investitionen und Innovationskapazitäten für die Produktion und Verwendung von Chemikalien, die während ihres gesamten Lebenszyklus sicher und nachhaltig sind.
  • Förderung der Versorgung mit und der Nachhaltigkeit von kritischen Chemikalien in der EU.
  • Erreichen eines einfacheren „ein Stoff, eine Bewertung“-Prozesses für die Bewertung der Risiken und Gefahren von Chemikalien.
  • Weltweit führend zu sein bei der Befürwortung und Förderung hoher Standards der Chemikaliensicherheit und keine in der EU verbotenen Chemikalien zu exportieren.
Praktischer Beitrag der ECHA

Die Kommission hat die ECHA gebeten, eine aktive Rolle in den folgenden Arbeitsbereichen zu übernehmen:

  • Entwicklung von Kriterien für Chemikalien, die sicher und nachhaltig durch Design sind.
  • Untersuchung, wie Bewertungsfaktoren für Gemische in REACH eingeführt werden könnten.
  • Einführung des Prinzips „ein Stoff, eine Bewertung“ zur Koordinierung der Gefahren- und Risikobewertung in der gesamten Chemikaliengesetzgebung.
  • Entwicklung eines Rahmens für Indikatoren zu Chemikalien als Teil des Überwachungsrahmens des Aktionsprogramms für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.
    Verbesserung der Durchsetzung des Chemikalienrechts.
  • Entwicklung einer strategischen Forschungs- und Innovationsagenda für Chemikalien.
  • Entwicklung eines EU-weiten Biomonitorings für Mensch und Umwelt im Rahmen der Chemical Risk Assessment Partnership (PARC)
  • Einrichtung eines EU-Frühwarn- und Reaktionssystems für Chemikalien.

 

Wissenschaftliche und technische Unterstützung

Darüber hinaus wird die ECHA wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Folgenabschätzung der geplanten REACH- und CLP-Überprüfungen bereitstellen.

 

REACH-Revision

Die ECHA wird die Änderung der REACH-Informationsanforderungen für Stoffe mit kritischen Gefahreneigenschaften unterstützen. Die Agentur ist auch an Vorbereitungsarbeiten für die Ausweitung der Registrierungspflicht auf bestimmte Polymere beteiligt, die derzeit nicht gemäß REACH registriert werden müssen.

 

Mitgliedschaft in der Lenkungsgruppe
  • Die Agentur ist Mitglied in Lenkungsgruppen für Studien und Bewertungen zu
  • Informationen zu Mengen, Verwendungen, Exposition/Emissionen und Kohlenstoff-Fußabdruck in REACH-Registrierungen;
  • Abgeleitete Mindestwirkungsgrade (DMELs) für bestimmte Stoffe; und
  • die Einführung eines Bewertungsfaktors für Gemische.
Zur Verbesserung der Bewertung von chemischen Substanzen

Um die Bewertung chemischer Stoffe zu verbessern, stellt die ECHA der Kommission Informationen über die Funktionsweise der Dossier- und Stoffbewertung zur Verfügung und unterbreitet Vorschläge zur Weiterentwicklung der beiden Prozesse.

 

Entwicklung eines generischen Ansatzes für das Risikomanagement

Um den generischen Risikomanagementansatz zu entwickeln, wird die ECHA Informationen über die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe sammeln. Darüber hinaus wird sie die Kommission bei der Entwicklung von Optionen für die Reform von Zulassungen und Beschränkungen unterstützen. Sie wird auch zur Entwicklung von Kriterien für wesentliche Verwendungen von Stoffen beitragen.

 

Fahrplan für Einschränkungen

Bis der generische Risikomanagementansatz eingeführt und in REACH anwendbar ist, unterstützt die ECHA die Entwicklung von Kriterien für die Priorisierung von Stoffen und Stoffgruppen durch die Erstellung eines Beschränkungsfahrplans.

 

CLP-Überarbeitung

Die ECHA wird die Kommission bei der Überarbeitung und Entwicklung neuer Gefahrenkriterien gemäß der CLP-Verordnung unterstützen für

  • persistente, mobile und toxische (PMT) und sehr persistente und sehr mobile Stoffe (vPvM);
  • terrestrische Organismen;
  • Immuntoxizität und entwicklungsbedingte Neurotoxizität
  • endokrine Disruptoren, und
  • persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) und sehr persistente, sehr bioakkumulierbare (vPvB) Stoffe.

 

Bewertung von Informationen zur Erstellung einer Liste von Stoffen

Die Agentur bewertet die ihr vorliegenden Informationen, um zu bestimmen, welche Stoffe für die neuen und zusätzlichen Gefahrenklassen oder Kriterien in Frage kommen. Soweit möglich, wird auch eine Liste dieser Stoffe erstellt.

Foto: annacapictures auf Pixabay

Quelle: ECHA
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